Ex-Bankdirektor freigesprochen..

Na, Ihr ahnt es ja wohl – klar. Der – siehe Text unten – fränkische Ex-Bankdirektor wurde von der Anklage der geplanten Ermordung einer Journalistin freigesprochen, sowie von weiteren Anklagepunkten. Hätte man etwa wirklich etwas anderes bei der Situation der deutschen Richterschaft erwartet??? Hier die Meldung dazu, vom 21. 12. 2004, die wir ebenfalls für Euch aus dem Papierkorb gefischt haben: (quelle – www.newsroom.de)
Dienstag, 21.12.2004, 18:05

Ex-Bankdirektor vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Totschlag an Journalistin freigesprochen

Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Direktor der Volksbank Grünstadt, Albert S., vorgeworfen, im Dezember 1998 einem für ihn arbeitenden Bauarbeiter Geld für die Tötung einer Redakteurin der Ludwigshafener Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ geboten zu haben.

Frankenthal (ddp-rps). Im Prozess um versuchte Anstiftung zum Totschlag an einer kritischen Journalistin ist ein ehemaliger Bankdirektor aus dem pfälzischen Grünstadt in allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Das Landgericht Frankenthal folgte mit seinem Urteil am Dienstag dem Antrag der Verteidigung. Eine entsprechende Aufforderung des Angeklagten an einen Zeugen habe es zwar offenbar wirklich gegeben, doch sei diese offensichtlich nicht ernst gemeint gewesen, begründete der Vorsitzende Richter Gernot Kraayvanger sein Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert sowie insgesamt 6000 Euro Geldstrafe für die weiteren Anklagepunkte der versuchten Nötigung und der Untreue im Zusammenhang mit falschen Spesenabrechnungen. Auch diese Vorwürfe sah das Gericht als nicht erwiesen an.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Direktor der Volksbank Grünstadt, Albert S., vorgeworfen, im Dezember 1998 einem für ihn arbeitenden Bauarbeiter Geld für die Tötung einer Redakteurin der Ludwigshafener Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ geboten zu haben. Die Lokalredakteurin hatte wiederholt kritisch über dubiose Geschäfte von S. als Chef der inzwischen mit einer anderen Bank fusionierten Volksbank berichtet. Als der angeblich Angestiftete die Tat ablehnte, soll S. ihn aufgefordert haben, dann wenigstens den Sohn der Journalistin krankenhausreif zu prügeln. Drei Jahre später erfuhr die Journalistin durch die Schwester des Bauarbeiters von dem Gespräch und erstattete Anzeige.

Dass der Bauarbeiter erst nach drei Jahren überhaupt jemandem von dem Auftrag erzählte, zeugt nach Ansicht des Gerichts davon, dass er den Auftrag von vornherein nicht ernst nahm. Zudem sei zu keinem Zeitpunkt der Name der Journalistin oder auch nur der Zeitung genannt worden. Damit hätte der angebliche Angestiftete die Tat gar nicht ausführen können, selbst wenn er gewollt hätte.

Der Anklage zufolge soll Sattler außerdem einen Bankmitarbeiter, der einen Betriebsrat gründen wollte, massiv bedroht haben. Auch dabei habe er davon gesprochen, jemanden zu beauftragen, der den Mitarbeiter misshandeln werde. Dritter Anklagepunkt waren Untreue-Vorwürfe im Zusammenhang mit falschen Spesenabrechnungen.

Richter Kraayvanger räumte zwar ein, dass in der Bank offenbar schon „ein gewisses Spendenunwesen geherrscht“ habe, allerdings hätten dem Angeklagten für eine Verurteilung einzelne Verfehlungen konkret nachgewiesen werden müssen. Dies sei aber nicht der Fall gewesen. Vier der insgesamt 63 Spesenvorwürfe wurden allerdings vom Verfahren abgetrennt und zur weiteren Ermittlung an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen. Dabei geht es noch um insgesamt knapp 2500 D-Mark (rund 1200 Euro).

Zum Anklagepunkt der versuchten Nötigung eines Bankmitarbeiters sagte der Richter, hier stehe Aussage gegen Aussage. Allerdings sei die Aussage des Bankmitarbeiters aus einer Reihe von Gründen wenig glaubwürdig. Zudem habe der einzige Zeuge, der eine der Drohungen des Angeklagten gehört haben soll, dies vor Gericht verneint. Oberstaatsanwalt Udo Gehring ließ nach der Urteilsverkündung zunächst offen, ob er in Revision gehen will.

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