OLG HH „legalisiert“ Wundinfektion?

Hi, Dearies – !

Da wir ja so positiv gestimmt sind, haben wir zwar eine Rubrik „Supissima“ , aber keine mit „PFUI!“

Die sollten wir doch unbedingt mal einrichten, denkt FEM gerade..daher setzen wir den Kommentar zur Abweisung der Klage einer Patientin in unsere immer wieder gern gelesene Pinnwand, die allerdings einer Räum-Aktion von FEM mal zum Opfer fiel, da wir von Opfern sprechen…dafür jetzt schön viel Platz dort…
KOMMENTAR zum OLG HAMBURG.

Indem das Oberlandesgericht die Klage einer Patientin abwies, die auf Schadensersatz nach einer Wundinfektion klagte, haben die Täter in Weiß nun noch Rückendeckung durch die Täter in Schwarz erhalten.

Dabei sterben die meisten Patienten in Deutschland nach einer BILD-Meldung nicht an ihren Krankheiten, sondern an Pfusch und Wundinfektionen.

Eine Wundinfektion kann leicht zur Blutvergiftung führen, und dann ist es aus und vorbei, mit sweet life.

Danke Du nettes Oberlandesgericht.

Tip: die KLAGENDE SOLL IN EIN ANDERES BUNDESLAND ZIEHEN UND DORT ERNEUT EINE KLAGE EINREICHEN. DENN LEIDER GIBT ES – außer dem Gang nach Karlsruhe , KEINE RECHTSMITTEL gegen die Oberlandesgerichte.

DAS IST EIN SKANDAL. BILD GREIF AUF! HASSO, fass zu!

Unser Redaktionshund Hasso zerfetzt gerade das Hamburger OLG-FRAUENFEIND-ABWEISUNGS-URTEIL.

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