{"id":84466,"date":"2006-06-03T03:15:11","date_gmt":"2006-06-03T03:15:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.feminissima.de\/?p=84466"},"modified":"2006-06-03T03:15:11","modified_gmt":"2006-06-03T03:15:11","slug":"pinn-info-wohnen-mit-hartz-iv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/feminissima.de\/index.php\/2006\/06\/03\/pinn-info-wohnen-mit-hartz-iv\/","title":{"rendered":"PINN\/INFO: WOHNEN MIT HARTZ IV"},"content":{"rendered":"<p>Alle Fragen &#8211; die offen sind &#8211; Quelle: Labournet.<br \/>\nMieterverein Bochum und Umzu<br \/>Wer heute l\u00e4nger als ein Jahr arbeitslos ist, bekommt keine Arbeitslosenhilfe mehr, die sich in der H\u00f6he am letzten Einkommen orientiert hat, sondern das sogenannte \u201eArbeitslosengeld II\u201c &#8211; im Volksmund Hartz IV genannt. F\u00fcr die meisten ist das erheblich weniger als das Arbeitslosengeld I, weshalb erhebliche finanzielle Einbu\u00dfen die Folge sind. Das betrifft auch die Wohnung. Dieser Ratgeber will erkl\u00e4ren, welche Regeln gelten und was man als Langzeitarbeitsloser tun kann. <\/p>\n<p>Die Rechtslage <\/p>\n<p>Das Arbeitslosengeld II besteht vor allem aus <\/p>\n<p>&#8211; dem Regelsatz, <\/p>\n<p>&#8211; den \u201eKosten der Unterkunft\u201c (KdU) &#8211; z. B. der Miete. <\/p>\n<p>Die KdU werden nach dem Gesetz in voller H\u00f6he \u00fcbernommen, \u201esoweit sie angemessen sind\u201c. Was \u201eangemessen\u201c ist, bestimmen die Kommunen. Diese haben dazu in der Regel eigene Richtlinien erlassen, die gleich oder \u00e4hnlich den Richtlinien sind, die fr\u00fcher auch schon f\u00fcr Sozialhilfe-Empf\u00e4nger\/innen gegolten haben. <\/p>\n<p>F\u00fcr die Kaltmiete gilt die sogenannte \u201eProdukttheorie\u201c: Angemessene Gr\u00f6\u00dfe multipliziert mit dem angemessenen Quadratmeterpreis ergibt die angemessene Miete. Das hei\u00dft: Ist die Wohnung deutlich kleiner als erlaubt, kann der Quadratmeterpreis duchaus auch h\u00f6her sein und umgekehrt. <\/p>\n<p>F\u00fcr die Wohnungsgr\u00f6\u00dfe gelten in den meisten St\u00e4dten Grenzen, die gleich oder \u00e4hnlich denen sind, die auch f\u00fcr den Sozialen Wohnungsbau gelten: <\/p>\n<p>&#8211; 45 qm f\u00fcr 1 Person, <\/p>\n<p>&#8211; 60 qm f\u00fcr 2 Personen, <\/p>\n<p>&#8211; 75 qm f\u00fcr 3 Personen, <\/p>\n<p>&#8211; 90 qm f\u00fcr 4 Personen, <\/p>\n<p>&#8211; und so weiter (je Person 15 qm mehr). <\/p>\n<p>Der angemessene Quadratmeterpreis wird meist anhand des unteren Drittels des \u00f6rtlichen Mietspiegels bestimmt. Das hei\u00dft in der Regel: <\/p>\n<p>&#8211;  \u00e4lteres Baujahr, <\/p>\n<p>&#8211;  normale Wohnlage, <\/p>\n<p>&#8211; einfache Ausstattung. <\/p>\n<p>Die Heizkosten und die kalten Betriebskosten (Wasser, M\u00fcllabfuhr etc.) m\u00fcssen zus\u00e4tzlich \u00fcbernommen werden (auch Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung), aber ebenfalls nur, \u201esoweit sie angemessen sind\u201c. Das hei\u00dft aber nicht, dass die Beh\u00f6rde mit Pauschalen arbeiten und jede Zahlung verweigern darf, die diese Pauschalen \u00fcberschreitet. Denn auf die H\u00f6he der meisten Betriebskosten hat der Mieter gar keinen Einfluss. Nur dem, der beispielsweise nachweislich \u201ezum Fenster heraus heizt\u201c, darf die Zahlung gek\u00fcrzt werden. <\/p>\n<p>Bestehen Sie deshalb grunds\u00e4tzlich darauf, das Heiz- und Betriebskosten in voller H\u00f6he \u00fcbernommen werden und legen Sie im Zweifelsfall Widerspruch ein! <\/p>\n<p>Vorsicht: Ist Ihre Wohnung deutlich gr\u00f6\u00dfer als \u201eangemessen\u201c, die Miete aber unterhalb der Obergrenzen, z. B. weil es sich um einen billigen Altbau handelt, kann die Beh\u00f6rde trotzdem die Nebenkosten als \u201eunangemessen\u201c bezeichnen, weil diese ja auch oft nach Quadratmetern umgelegt werden. <\/p>\n<p>Zu teuer? <\/p>\n<p>Wer \u201eunangemessen\u201c teuer wohnt, wird von der Beh\u00f6rde aufgefordert, die Kosten der Unterkunft  zu senken. Dazu hat man nach dem Gesetz \u201ein der Regel\u201c ein halbes Jahr Zeit und drei M\u00f6glichkeiten: <\/p>\n<p>&#8211; durch Umzug, <\/p>\n<p>&#8211; durch Untervermietung, <\/p>\n<p>&#8211; auf sonstige Weise. <\/p>\n<p>Wer nach Ablauf der Frist immer noch unangemessene KdU hat, muss damit rechnen, dass die Beh\u00f6rde die Zahlung k\u00fcrzt. \u00dcbernommen wird dann nur noch der \u201eangemessene\u201c Teil der KdU. Voraussetzung f\u00fcr die K\u00fcrzung ist aber, dass es Ihnen m\u00f6glich uns zumutbar war, die Kosten der Unterkunft zu senken. <\/p>\n<p>Was hei\u00dft m\u00f6glich? <\/p>\n<p>Die Senkung der KdU ist Ihnen nicht m\u00f6glich, wenn <\/p>\n<p>&#8211; Ihre Wohnung zu klein oder zu ung\u00fcnstig geschnitten f\u00fcr eine Untervermietung ist; <\/p>\n<p>&#8211; Sie trotz eifriger Suche keine billigere Wohnung finden k\u00f6nnen; (Die Suche m\u00fcssen Sie dokumentieren, z. B. indem Sie alle in Frage kommenden Angebote aus der Zeitung ausschneiden und notieren, warum Sie die Wohnung nicht bekommen haben!.); <\/p>\n<p>&#8211; Ihr Vermieter auch nicht bereit ist, mit der Miete herunter zu gehen. <\/p>\n<p>Was hei\u00dft zumutbar? <\/p>\n<p>Die Senkung der KdU ist ihnen nicht zumutbar, wenn Sie individuelle H\u00e4rtegr\u00fcnde geltend machen k\u00f6nnen, aus denen Sie nicht umziehen k\u00f6nnen, etwa <\/p>\n<p>&#8211; Krankheit, <\/p>\n<p>&#8211; Behinderung, <\/p>\n<p>&#8211; enger nachbarschaftlicher Kontakte, die beispielsweise der Betreuung Ihrer Kinder dient. <\/p>\n<p>Leistungsk\u00fcrzung <\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rde kann niemanden zum Umzug zwingen. Sie kann sich aber &#8211; nach Ablauf der Frist &#8211; weigern, den unangemessenen Teil der KdU zu zahlen, egal ob das ein Teil der Kaltmiete oder der Heiz- oder Betriebskosten ist. Hierbei gibt es aber meist Toleranzgrenzen: Wenn ein Umzug teurer wird als durch die billigere Miete \u00fcberhaupt eingespart werden kann, sehen die Beh\u00f6rden meist von einer Senkungsaufforderung ab. Wenn allerdings die Zahlung gek\u00fcrzt wird, dann nat\u00fcrlich nicht nur auf die \u201eToleranzgrenze\u201c, sondern auf die Mietobergrenze. <\/p>\n<p>Bei den Heiz- und Betriebskosten gibt es manchmal Schwierigkeiten, wenn die Jahresabrechnung kommt: Wird eine hohe Nachzahlung f\u00e4llig, h\u00e4lt die Beh\u00f6rde das oft f\u00fcr unangemessen. Hier muss man hart bleiben und auf Zahlung bestehen, denn es gilt das sogenannte \u201eZuflussprinzip\u201c: Wird eine Nachzahlung f\u00e4llig, muss die Beh\u00f6rde sie \u00fcbernehmen, auch dann, wenn man im Abrechnungszeitraum noch gar kein Arbeitslosengeld II bezogen hat. Umgekehrt steht der Beh\u00f6rde aber auch eine eventuelle R\u00fcckzahlung zu, auch wenn man die monatlichen Abschl\u00e4ge, \u00fcber die da abgerechnet wird, noch aus Arbeitslosengeld I gezahlt hat. <\/p>\n<p>Wenn nach einer Abrechnung die monatlichen Abschl\u00e4ge erh\u00f6ht werden, weil eine Nachzahlung f\u00e4llig war, muss die Beh\u00f6rde diese ebenfalls \u00fcbernehmen. Sollte sie sich mit dem Verweis auf \u201eUnangemessenheit\u201c weigern, hilft wiederum nur der Widerspruch. <\/p>\n<p>Auswege <\/p>\n<p>Wenn man seine Kosten der Unterkunft senken muss, gibt es dazu &#8211; au\u00dfer dem Umzug &#8211; mehrere M\u00f6glichkeiten: <\/p>\n<p>Untervermietung: <\/p>\n<p>Wenn die Wohnung gro\u00df genug ist, kann man ein Zimmer untervermieten. Der Vermieter muss dazu unbedingt um Erlaubnis gefragt werden. Diese muss er zwar im vorliegenden Fall erteilen, aber ohne die formale Erlaubnis riskiert man eine fristlose K\u00fcndigung! (Siehe Ratgber \u201eUntermiete\u201c.) <\/p>\n<p>Mietsenkung: <\/p>\n<p>Der Vermieter kann freiwillig mit der Miete heruntergehen. Was so hypothetisch klingt, kann durchaus gelingen, wenn der Wohnungsmarkt am Ort so entspannt ist, dass es bereits Leerst\u00e4nde gibt, und die eigene Wohnung nicht grade zu den gefragten geh\u00f6rt (klein, ohne Balkon) &#8211; und wenn man selbst immer ein \u201evertragstreuer Mieter\u201c war! <\/p>\n<p>\u201eSponsoring\u201c: <\/p>\n<p>Hat man jemand im Bekannten-\/ Verwandtenkreis, der einerseits nicht unterhaltspflichtig ist, andererseits aber bereit ist, zu helfen, kann man einen \u201ezweckgebundenen Zuschauss\u201c zur Miete vereinbaren. Viele Kommunen werten das jedoch als Einkommen und k\u00fcrzen den Regelsatz entsprechend. Dann gibt es nur die M\u00f6glichkeit, dass der \u201eSponsor\u201c direkt an den Vermieter zahlt und der &#8211; siehe oben &#8211; die Miete senkt. <\/p>\n<p>Ersparnisse: <\/p>\n<p>Als Arbeitslosengeld II-Empf\u00e4nger\/in darf man Ersparnisse in H\u00f6he von 200 \u20ac pro Lebensjahr haben und behalten. Diese kann man nat\u00fcrlich zur Deckung der Mietdifferenz verwenden. <\/p>\n<p>Nebeneink\u00fcnfte: <\/p>\n<p>Wer legale Nebeneink\u00fcnfte hat &#8211; beispielsweise aus geringf\u00fcgiger Besch\u00e4ftigung &#8211; besser bekannt als \u201e1-Euro-Job\u201c -, kann daraus die Mietdifferenz decken, soweit sie nicht zur Deckung von \u201eMehrbedarf\u201c ben\u00f6tigt werden. <\/p>\n<p>Regelsatz: <\/p>\n<p>Schlie\u00dflich kann man auch versuchen, den Differenzbetrag aus dem Regelsatz zu begleichen. Dem sind  aber &#8211; angesichts der H\u00f6he des Regelsatzes &#8211; Grenzen gesetzt. Wenn die Differenz nicht nur ein paar Euro betr\u00e4gt, wird die Beh\u00f6rde  vermuten, dass man Nebeneink\u00fcnfte verschweigt. Wer beispielsweise als allein Stehender um 100 Euro zu hohe KdU hat, wird kaum glaubhaft machen k\u00f6nnen, das aus dem Regelsatz zu decken und von nur 245 Euro monatlich zu leben. <\/p>\n<p>Wenn nur der Umzug bleibt &#8230; <\/p>\n<p>&#8230; muss die neue Miete nat\u00fcrlich innerhalb der Angemessenheitsgrenzen liegen. Wichtig ist, die Beh\u00f6rde noch vor Unterschrift des neuen Mietvertrages zu fragen, ob die Miete f\u00fcr diese konkrete Wohnung \u00fcbernommen wird. <\/p>\n<p>Die Umzugskosten m\u00fcssen in \u201ebescheidenem Rahmen\u201c bleiben. Das hei\u00dft, dass man den Umzug grunds\u00e4tzlich \u201ein Eigenregie\u201c organisieren muss. Man darf also nicht einfach ein professionelles Umzugsunternehmen engagieren. <\/p>\n<p>Andererseits darf die Beh\u00f6rde Sie auch nicht einfach mit irgendwelchen Pauschalen abspeisen, sondern muss die tats\u00e4chlichen Umzugskosten \u00fcbernehmen. Dazu geh\u00f6ren: <\/p>\n<p>&#8211;  Miete f\u00fcr LKW, <\/p>\n<p>&#8211;  evtl. Fahrer (wenn man niemanden kennt, der das kann), <\/p>\n<p>&#8211; Umzugskartons, <\/p>\n<p>&#8211;  Verpflegung f\u00fcr Helfer, <\/p>\n<p>&#8211; evtl. Helfer (wenn man niemanden kennt, der es umsonst macht), <\/p>\n<p>&#8211; evtl. Elektriker (Starkstromherd) und Klempner (Frischwasserleitungen), <\/p>\n<p>&#8211; evtl. Schreiner (Einbauk\u00fcche), <\/p>\n<p>&#8211; Wohnungsbeschaffungskosten (Zeitungen, Inserate), <\/p>\n<p>&#8211; doppelte Mietzahlung (wenn unvermeidbar). <\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: Alles, was Sie irgendwie selbst erledigen k\u00f6nnen, m\u00fcssen Sie auch selbst erledigen. Unvermeidbare Kosten aber muss die Beh\u00f6rde \u00fcbernehmen. Tipp: Sprechen Sie vorher mit der Beh\u00f6rde, wenn bei Ihnen absehbar hohe Umzugskosten anfallen. Eventuell lohnt der Umzug dann gar nicht. <\/p>\n<p>Wenn Sie selbst umziehen wollen &#8230; <\/p>\n<p>&#8230; muss die Beh\u00f6rde die Umzugskosten nur zahlen, wenn der Umzug notwendig ist &#8211; beispielsweise, weil die bisherige Wohnung zu klein (geworden) ist, schwere M\u00e4ngel hat, unzumutbar ist (Beispiel: kein Bad), vom Vermieter gek\u00fcndigt wurde, ein Paar sich getrennt hat oder Pflegebed\u00fcrftigkeit eintritt. <\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich muss dann auch die neue Miete innerhalb der Angemessenheitsgrenzen liegen. Sie kann aber h\u00f6her sein als die Miete in der bisherigen Wohnung. Solange die Miete unterhalb der Angemessenheitsgrenzen liegt, muss sie \u00fcbernommen werden, auch dann, wenn der Umzug nicht notwendig war. Denn das Recht auf freie Wahl der Wohnung steht grunds\u00e4tzlich auch Langzeitarbeitslosen zu &#8211; solange die Miete angemessen ist. <\/p>\n<p>Vor einem Umzug sollten Sie mit der Beh\u00f6rde sprechen, um sicherzustellen, dass die Miete in der neuen Wohnung angemessen ist und \u00fcbernommen wird. Soll die Beh\u00f6rde auch die Umzugskosten \u00fcbernehmen, muss man begr\u00fcnden, warum der Umzug notwendig ist. Wenn man den Umzug selbst bezahlen kann und will, darf die Beh\u00f6rde ihre Zustimmung nur verweigern, wenn die neue Miete unangemessen ist. <\/p>\n<p>Widerspr\u00fcche <\/p>\n<p>Es ist zu erwarten, dass die Beh\u00f6rden in vielen F\u00e4llen die \u00dcbernahme von allen m\u00f6glichen Kosten verweigern wird. Hier hilft nur eines: Hartn\u00e4ckig bleiben, sein Recht einfordern, bei nachteiligen Entscheidungen Widerspruch einlegen! Leider haben Widerspr\u00fcche keine aufschiebende Wirkung. Wenn sonst schwere Nachteile drohen (beispielsweise Schulden oder gar Wohnungsverlust), muss man also parallel zum Widerspruch gleich zum zust\u00e4ndigen Sozialgericht gehen und dort einstweiligen Rechtschutz beantragen. <\/p>\n<p>In vielen F\u00e4llen sind die Schreiben der Beh\u00f6rden mit der Aufforderung, die Unterkunftskosten zu senken, so abgefasst, dass sie keinen \u201eVerwaltungsakt\u201c darstellen. Deshalb kann man dagegen keine Rechtsmittel einlegen. Also gibt es nur zwei M\u00f6glichkeiten der Gegenwehr: <\/p>\n<p>\nAbwarten, bis die tats\u00e4chliche Zahlungsk\u00fcrzung kommt, dann sofort Widerspruch einlegen und einstweilige Anordnung beim Gericht beantragen. <br \/>\nSelber auf weitere \u00dcbernahme der Unterkunftskosten in der bisherigen H\u00f6he klagen &#8211; und das Gericht von den Argumenten \u00fcberzeugen, die die Beh\u00f6rde nicht gelten lassen wollte. H\u00e4ufig ist das einfacher.<\/p>\n<p>Wir hoffen, dass die Informationen in diesem Ratgeber f\u00fcr Sie von Nutzen sind. Bedenken Sie aber, dass auch eine noch so gro\u00dfe F\u00fclle an allgemeinen Informationen niemals die pers\u00f6nliche Beratung ersetzen kann. F\u00e4lle unterscheiden sich in Details, Gerichte urteilen verschieden &#8230; <\/p>\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Alle Fragen &#8211; die offen sind &#8211; Quelle: Labournet.<br \/>\nMieterverein Bochum und Umzu<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[26],"tags":[],"class_list":["post-84466","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-pinnwand","entry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v21.0 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>PINN\/INFO: WOHNEN MIT HARTZ IV - Feminissima<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/feminissima.de\/index.php\/2006\/06\/03\/pinn-info-wohnen-mit-hartz-iv\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"PINN\/INFO: WOHNEN MIT HARTZ IV - Feminissima\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Alle Fragen - die offen sind - Quelle: Labournet. 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