{"id":84385,"date":"2006-03-24T14:20:54","date_gmt":"2006-03-24T14:20:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.feminissima.de\/?p=84385"},"modified":"2006-03-24T14:20:54","modified_gmt":"2006-03-24T14:20:54","slug":"prof-rohrmann-willkuer-waechst","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/feminissima.de\/index.php\/2006\/03\/24\/prof-rohrmann-willkuer-waechst\/","title":{"rendered":"Prof. Rohrmann: WILLK\u00dcR W\u00c4CHST"},"content":{"rendered":"<p>Macht &#8211; Hilfe &#8211; Gewalt<br \/>\n<br \/>\n(Vortrag Prof. Rohrmann)<\/p>\n<p>\u00d6ffentliche Gegenanh\u00f6rung zur \u00c4nderung des Betreuungsrechts<\/p>\n<p>Vortrag Prof. Rohrmann<\/p>\n<p>Es ist ja allgemein bekannt, da\u00df das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene neue Betreuungsrecht eben entgegen der Intention des Gesetzgebers Entm\u00fcndigung und Entrechtung in Deutschland kein Ende gesetzt hat. Auch seit der Reform k\u00f6nnen Betreuer gegen den Willen der Betroffenen bestellt werden und Entscheidungen gegen ihren Willen treffen. Und mindestens in diesen F\u00e4llen entspricht die Betreuerbestellung einer faktischen Entm\u00fcndigung und die Betreuungsverh\u00e4ltnisse haben den gleichen Charakter wie zuvor die \u00fcberkommenen Vormundschaften.<br \/>Macht &#8211; Hilfe &#8211; Gewalt<br \/>\n<br \/>\n(Vortrag Prof. Rohrmann)<\/p>\n<p>\u00d6ffentliche Gegenanh\u00f6rung zur \u00c4nderung des Betreuungsrechts<\/p>\n<p>Vortrag Prof. Rohrmann<\/p>\n<p>Es ist ja allgemein bekannt, da\u00df das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene neue Betreuungsrecht eben entgegen der Intention des Gesetzgebers Entm\u00fcndigung und Entrechtung in Deutschland kein Ende gesetzt hat. Auch seit der Reform k\u00f6nnen Betreuer gegen den Willen der Betroffenen bestellt werden und Entscheidungen gegen ihren Willen treffen. Und mindestens in diesen F\u00e4llen entspricht die Betreuerbestellung einer faktischen Entm\u00fcndigung und die Betreuungsverh\u00e4ltnisse haben den gleichen Charakter wie zuvor die \u00fcberkommenen Vormundschaften.<\/p>\n<p>Und dazu kommt, da\u00df die Zahl der Betreuungen seit Inkrafttreten des Gesetzes kontinuierlich angestiegen ist. Jahr f\u00fcr Jahr neue Rekordh\u00f6chstst\u00e4nde erreicht hat und sich seit dem Inkrafttreten des Gesetzes mittlerweile mehr als verdoppelt hat. Wir hatten also 1992 436 000 Betreuungen und im Jahr 2002 waren es schon \u00fcber eine Million. <\/p>\n<p>Abb. 1: Anzahl der Betreuungsf\u00e4lle 1992 &#8211; 2001<\/p>\n<p>aus: J\u00fcrgens\/Kr\u00f6ger\/Marschner\/Winterstein 2002, S. 4, Angabe f\u00fcr 2002 aus: Deinert 2003b<\/p>\n<p>Und da soll eben jetzt Abhilfe schaffen dieser besagte Absatz 1 des Paragraphen 1896 [BGB], den der Ren\u00e9 Talbot gerade zitiert hat. Hier soll aber nach wie vor differenziert werden eben zwischen dem \u00bbnat\u00fcrlichen\u00ab Willen und dem \u00bbfreien\u00ab Willen. Und nur wer nachweisen kann, da\u00df er einen freien Willen hat, der kann sich sozusagen k\u00fcnftig gegen die zwangsweise Zuordnung eines Betreuers wehren.<\/p>\n<p>Da stellt sich die Frage, wann ist ein Wille frei und wann ist ein Wille nur nat\u00fcrlich. Der Gesetzesentwurf bezeichnet einen Willen dann als frei, wenn der oder die Betroffene einsichtsf\u00e4hig ist und f\u00e4hig ist, nach dieser Einsicht auch zu handeln. Und das ist eine Definition, die nach meinem Daf\u00fcrhalten relativ wenig \u00fcberzeugend ist, und zwar aus folgenden Gr\u00fcnden: <\/p>\n<p>Jeder menschliche Wille \u00e4u\u00dfert sich unter bestimmten kulturhistorischen, sozialen, infrastrukturellen, institutionellen, psychischen, biologischen und auch anderen Bedingungen, die auf jede subjektive Willensentscheidung mehr oder weniger Einflu\u00df nehmen.<\/p>\n<p>Die Freiheitsgrade, wenn man so will, jeglicher Willensentscheidung variieren von daher innerhalb eines Kontinuums, das sich ausspannt zwischen zwei Extremen: auf der einen Seite absolut freier Wille und auf der anderen Seite absolut unfreier Wille, wobei beide Extreme in der Praxis so gut wie nie vorkommen, da Menschen als bio-, psycho- und soziale Wesen tendenziell immer einerseits unter spezifischen Bedingungen handeln, von denen sie bestimmt werden, andererseits aber auch immer handelnde Subjekte ihres Lebens sind und auch auf diese Bedingungen Einflu\u00df nehmen k\u00f6nnen, und zwar so lange sie leben.<\/p>\n<p>Und es macht nach meinem Daf\u00fcrhalten keinen Sinn oder ist reine Willk\u00fcr, innerhalb dieses Kontinuums irgendwo eine Grenzziehung festzusetzen, ab wo ich sage: \u00bbDa ist der Wille nicht mehr frei, sondern nur noch nat\u00fcrlich.\u00ab<\/p>\n<p>Hinzu kommt, aber da komme ich gleich noch drauf, da\u00df es dann auch in der Praxis sehr schwer ist, festzustellen, ob im Einzelfall diese Grenze \u00fcberschritten ist oder nicht.<\/p>\n<p>Ich will \u00fcberhaupt nicht bestreiten, da\u00df wir immer wieder auch mit Entscheidungen und Verhaltensweisen von Menschen konfrontiert sind, die uns sinnlos, ja sogar gegen das Wohl, das vermeintliche, des Betroffenen gerichtet erscheinen und die auf den ersten Blick die Unterbindung durch physische oder auch durch chemische Gewalt nahelegen. <\/p>\n<p>Aneignungstheoretisch betrachtet lassen sich solche Verhaltensweisen jedoch verstehen als h\u00f6chst sinnvolle T\u00e4tigkeit, deren Sinn sich allerdings nicht aus unserem jeweiligen Sinnkontext erschlie\u00dft, den wir h\u00e4ufig aber f\u00e4lschlicherweise in der Regel zu einem allgemeing\u00fcltigen Sinn an sich zu verallgemeinern geneigt sind, sondern aus dem von dem Betroffenen im Rahmen der individuellen Aneignung ihrer Welt unter gegebenen oder eventuell auch nicht gegebenen Bedingungen geschaffenen Sinn f\u00fcr sich. <\/p>\n<p>Und dieser Sinn f\u00fcr sich entschl\u00fcsselt sich nicht durch Statusdiagnostik sondern zum Beispiel durch die gemeinsame Rekonstruktion der Lebensgeschichte der Betroffenen, f\u00fcr die es zum Beispiel der Kollege Wolfgang Jantzen aus Bremen mit seinem Konzept der rehistorisierenden Diagnostik sehr eindrucksvoll auch in der Praxis gezeigt hat. <\/p>\n<p>Wenn man mal zur\u00fcckblickt, dann zeigt die Geschichte der Behindertenp\u00e4dagogik und auch benachbarter Fachdisziplinen, da\u00df diese in der Vergangenheit immer wieder durch Erkenntnisse ersch\u00fcttert worden sind, die zeigen, da\u00df von der jeweils herrschenden Lehrmeinung der F\u00e4cher unterstellte Unf\u00e4higkeiten, Defekte oder Defizite der Klientel nicht etwa Wesensmerkmale der Betroffenen waren, sondern Ausdruck der Phantasielosigkeit der Fachleute, die bestimmten Menschen entsprechende Kompetenzen und F\u00e4higkeiten einfach nicht zutrauten und sie ihnen deshalb kategorisch abgesprochen hatten.<\/p>\n<p>Dazu ein Zitat:\u00abIdioten und Imbezille sind nicht bildungs- und nicht einmal hilfsschulf\u00e4hig. Es hat keinen Zweck, wie es noch immer geschieht, Schulen damit zu belasten.\u00ab Das schrieb zum Beispiel 1952 der seinerzeit von der Fachwelt, so w\u00f6rtlich, als \u00bbF\u00fchrer der deutschen Kinderpsychiatrie\u00ab gefeierte Werner Villinger. <\/p>\n<p>Heute ist die Bildungsf\u00e4higkeit aller Menschen allgemein anerkannt und das Recht auf Schulbildung auch f\u00fcr Menschen, die wir heute als geistig behindert bezeichnen, in allen Bundesl\u00e4ndern selbstverst\u00e4ndlich. <\/p>\n<p>Das ist allerdings, das nur am Rande, nicht das Verdienst etwa von Fachleuten gewesen, sondern vor allem von Eltern solcher Kinder, die sich 1958 zur Elternvereinigung Lebenshilfe zusammengeschlossen und dieses Recht gegen den damals gesammelten Sachverstand der Fachleute beharrlich f\u00fcr ihre Kinder eingefordert hatten. 13 Jahre, nachdem Behinderten \u2013 auch von zum Teil namhaften Fachleuten, wie z.B. Werner Villinger \u2013 sogar das Lebensrecht abgesprochen wurde.<\/p>\n<p>Wenn solche Fachleute weiterhin gutachterlich entscheiden, ob ein zur Bestellung eines Betreuers ge\u00e4u\u00dferter Wille frei oder nur nat\u00fcrlich ist, ist das Risiko hoch, und meines Erachtens zu hoch, da\u00df diese Fachleute auch k\u00fcnftig ihren Sinn f\u00fcr sich als Sinn an sich bei der Beurteilung individueller Einsichtsf\u00e4higkeit als Ma\u00dfstab zugrunde legen und die Grenzen ihrer Phantasie auf die zu begutachtenden Willensbekundungen projizieren.<\/p>\n<p>Meine diesbez\u00fcglichen Bedenken lassen sich auch empirisch untermauern. Gerichtliche Ma\u00dfnahmen, die die Diagnose der Einsichtsunf\u00e4higkeit voraussetzen, mithin eben auch solche Diagnosen, haben in den letzten Jahren stark zugenommen.<\/p>\n<p>Parallel zu der sprunghaften Zunahme der Betreuungsverh\u00e4ltnisse stieg n\u00e4mlich auch die Anzahl der gerichtlichen Anordnungen entrechtender Ma\u00dfnahmen nach Paragraph 1906 (mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung) und 1903 (Einwilligungsvorbehalt). <\/p>\n<p>Ich habe jetzt hier auf der Folie nur die Unterbringungen. <\/p>\n<p>Wenn Sie sich das hier mal angucken, ich hab da mal gegen\u00fcbergestellt einmal die Anzahl der Unterbringungen nach dem \u00f6ffentlichen Recht, nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz der jeweiligen Bundesl\u00e4nder und dann die privatrechtlichen nach dem Betreuungsrecht, dann kann man feststellen, die \u00f6ffentlich-rechtlichen Unterbringungen sind in diesem Zeitraum, in den zehn Jahren, in Anf\u00fchrungsstrichen \u00bbnur\u00ab um 12 Prozent angestiegen, w\u00e4hrend die nach privatem Recht, also durch Betreuer, aufgrund entsprechender Gutachten eben, explosionsartig auf 266 angestiegen sind, von etwas mehr als 40.000 auf mittlerweile mehr als 107.000.<\/p>\n<p>  Abb 2: Antr\u00e4ge auf mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringungen<\/p>\n<p>Quellen: Deinert 2000; Deinert 2003b<\/p>\n<p>Auch die Anzahl der angeordneten Einwilligungsvorbehalte hat sich in dieser Zeit mehr als verdoppelt.<\/p>\n<p>  Abb. 3: Angeordnete Einwilligungsvorbehalte nach \u00a7 1903 BGB<\/p>\n<p>Quelle: Deinert 2003a<\/p>\n<p>Und dabei f\u00e4llt auf, da\u00df in dieser Zeit die Quote der entrechtenden Anordnungen in Relation zu den Betreuungszahlen weitgehend konstant geblieben, ja sogar leicht gestiegen sind. Insgesamt von 10,5 auf 11,2, bei den Unterbringungen immerhin einen knappen Prozentpunkt von 9,3 auf 10,2. Also sind sogar leicht \u00fcberproportional angestiegen. <\/p>\n<p>Abb. 4: Quoten angeordneter freiheitsentziehender Unterbringungen und Einwilligungsvorbehalte in Bezug zu bestehenden Betreuungen<\/p>\n<p>eigene Berechnungen aus o. g. Daten<\/p>\n<p>Man mag die Zunahme der Betreuungsfallzahlen mit Andreas J\u00fcrgens und anderen (das sind Juristen, die Kommentare zum Betreuungsrecht geschrieben haben,) damit erkl\u00e4ren, ich zitiere: \u00bbda\u00df die Abschaffung des Entm\u00fcndigungsverfahrens und die Stromlinienf\u00f6rmigkeit der flexiblen Betreuung zu einem Herabsetzen der Schwellen gef\u00fchrt hat. Betreuung wird nicht als diskriminierend empfunden, zumindest nicht von den Angeh\u00f6rigen oder Mitarbeitern von Institutionen.\u00ab Zitatende.<\/p>\n<p>So wird man aber wohl kaum die sogar leicht \u00fcberproportionale Zunahme entrechtender Ma\u00dfnahmen erkl\u00e4ren k\u00f6nnen. <\/p>\n<p>Solche Ma\u00dfnahmen sieht das Gesetz dann vor, wenn die Betreuten aufgrund einer vermeintlichen psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung nicht einsichtsf\u00e4hig sind und in diesem Zustand Willensentscheidungen treffen, die ihr vermeintliches Wohl gef\u00e4hrden.<\/p>\n<p>Bei freiheitsentziehenden Ma\u00dfnahmen mu\u00df regelm\u00e4\u00dfig ein Gutachter, in der Regel ein Arzt der Psychiatrie, hinzugezogen werden, der das bescheinigt. Das vorausgesetzt, ist davon auszugehen, da\u00df sich zwischen 1992 und 2002 auch die Anzahl der Gutachten, die den Betroffenen Einsichtsunf\u00e4higkeit attestiert haben, mindestens verdoppelt hat. <\/p>\n<p>Wenn wir das nicht auf einen Besorgnis erregenden Zuwachs der Einsichtsunf\u00e4higkeit in der Bev\u00f6lkerung generell zur\u00fcckf\u00fchren wollen, k\u00f6nnen nur Verfahrensprobleme, genauer: eine gewachsene Bereitschaft, eine solche zu unterstellen und gutachterlich zu bescheinigen, die Ursache f\u00fcr diese Entwicklung sein. <\/p>\n<p>In diesem Fall w\u00e4re aber die Diagnose einer Einsichtsunf\u00e4higkeit weniger ein objektiver medizinischer Befund, als vielmehr Ausdruck spezifischer Einstellungen der Gutachter. <\/p>\n<p>Und diesen Eindruck best\u00e4tigt auch ein zweiter empirischer Befund. W\u00e4re Einsichtsunf\u00e4higkeit tats\u00e4chlich ein objektivierbarer Tatbestand, so w\u00e4re damit zu rechnen, da\u00df dieser mehr oder weniger gleichm\u00e4\u00dfig \u00fcber die gesamte Bundesrepublik verteilt w\u00e4re. Tatsache ist aber, da\u00df es hoch signifikante Unterschiede gibt.<\/p>\n<p>Abb. 5: Anzahl der Unterbringungen je 1000 Einwohner 1998<\/p>\n<p>Quelle: Deinert 2000<\/p>\n<p>Diese Balken zeigen jetzt die Anzahl der Unterbringungen je tausend Einwohner im Jahr 1998 in den unterschiedlichen Bundesl\u00e4ndern. Sie sehen da einen Ausrei\u00dfer. Das ist etwa Bayern. [Gel\u00e4chter aus dem Publikum]<\/p>\n<p>Bayern, die ja im \u00fcbrigen auch die ambulante Zwangsbehandlung explizit in den Bundesratsentwurf reingebracht haben. <\/p>\n<p>Wenn also in Bayern 1998 etwa doppelt so viele Unterbringungen pro tausend Einwohner angeordnet wurden, wie im \u00fcbrigen Bundesgebiet, und etwa zehn mal so viele, wie in den neuen Bundesl\u00e4ndern, ohne da\u00df dort die \u00f6ffentliche Ordnung zusammengebrochen w\u00e4re, gibt es daf\u00fcr nur zwei Erkl\u00e4rungen:<\/p>\n<p>Entweder weicht die Einsichtsunf\u00e4higkeit der bayerischen Bev\u00f6lkerung in diesem dramatischen Ausma\u00df von derjenigen der \u00fcbrigen Bundesb\u00fcrger ab, oder aber die Unterschiede resultieren aus unterschiedlichen Einstellungen von Gutachtern und Richtern in den einzelnen Bundesl\u00e4ndern gegen\u00fcber Willensentscheidungen, die ihnen sinnwidrig erscheinen. <\/p>\n<p>Es ist nicht zu bestreiten, da\u00df Menschen manchmal Entscheidungen treffen, die ihren Angeh\u00f6rigen und damit konfrontierten Fachleuten unsinnig, und hinsichtlich der antizipierten Konsequenzen nicht verantwortbar erscheinen und unter Umst\u00e4nden erhebliche Probleme bereiten. <\/p>\n<p>Solche Probleme m\u00fcssen ohne Frage verantwortlich bew\u00e4ltigt werden. Entsprechende Bew\u00e4ltigungsstrategien m\u00fcssen, aber sie k\u00f6nnen auch nur in jedem Einzelfall gefunden werden. Die M\u00f6glichkeit zur pauschalen Entrechtung der Betroffenen durch zwangsweise Zuordnung eines Betreuers erscheint jedenfalls nicht als ad\u00e4quate L\u00f6sungen.<\/p>\n<p>Eine solche L\u00f6sung birgt im Gegenteil das Risiko, da\u00df ad\u00e4quate L\u00f6sungen nicht gesucht und folglich auch nicht gefunden werden, sondern die Probleme lediglich geregelt und das bedeutet in vielen F\u00e4llen mural entsorgt werden.<\/p>\n<p>Das ist keine abstrakte Bef\u00fcrchtung, sondern schon l\u00e4ngst und in zunehmendem Ma\u00dfe g\u00e4ngige Praxis und ebenfalls empirische belegbar. Nicht nur an dem bereits dokumentierten exorbitanten Anstieg freiheitsentziehender Ma\u00dfnahmen nach \u00a7 1906, sondern ebenso an der wachsenden Anzahl station\u00e4rer Unterbringungen. Zwar ist der Vorrang ambulanter vor station\u00e4rer Hilfen seit 20 Jahren als explizite Rechtsnorm im Bundessozialhilfegesetz verankert, dennoch reagiert das Sozialwesen in Deutschland bis heute auf das Risiko gesellschaftlichen Ausschlusses durch Probleme wie Behinderung, Alter, Gebrechlichkeit etc. in der Regel nicht durch Hilfen, die geeignet sind, solche Ausgrenzungen zu vermeiden oder zu \u00fcberwinden, sondern durch institutionellen Einschlu\u00df in station\u00e4re Einrichtungen mit der Konsequenz der institutionellen Verfestigung und Verstetigung des Ausschlusses.<\/p>\n<p>Von Jahr zu Jahr erreicht zum Beispiel die Anzahl der Heimpl\u00e4tze f\u00fcr Behinderte in Deutschland neue Rekordh\u00f6chstst\u00e4nde. <\/p>\n<p>Abb. 6: Anzahl der Heimpl\u00e4tze f\u00fcr Behinderte<\/p>\n<p>Anmerkung: Die Heimstatistik wird aufgrund freiwilliger Meldungen, die nicht immer auf denselben Stichtag bezogen sind, vom BMFSFJ erhoben. F\u00fcr die Zeitr\u00e4ume 1997 \u2013 1998 und 1998 \u2013 2001 sind Daten zu unterschiedlichen Stichtagen innerhalb dieser Zeitr\u00e4ume zusammengefasst.<\/p>\n<p>Quelle: GeroStat \u2013 Deutsches Zentrum f\u00fcr Altersfragen, Berlin. Basisdaten: BMFSFJ \u2013 Heimstatistik<\/p>\n<p>Sie stieg zwischen 1991 und 2001, wobei zum Schlu\u00df die Heimstatistik immer unsauberer gef\u00fchrt wurde, was m\u00f6glicherweise auch Methode hat, sie stieg jedenfalls in diesen Zeitr\u00e4umen um 55 Prozent von 103.000 auf \u00fcber 160.000.<\/p>\n<p>Im Bereich der Altenheime zeigt sich dieser Trend zwar nicht so klar und eindeutig, aber auch dort ist er nicht zu \u00fcbersehen. Kurzfristig, aber wie die Zahlen zeigen, hat hier sogar die im Januar 1995 in Kraft getretene erste Stufe der Pflegeversicherung einen leichten R\u00fcckgang der Heimpl\u00e4tze bewirkt. Zur Zeit ist aber auch hier ein nie erreichter H\u00f6chststand von 715.000 Heimpl\u00e4tzen zu verzeichnen. <\/p>\n<p>Abb. 7: Anzahl der Pl\u00e4tze in der station\u00e4ren Altenhilfe<\/p>\n<p>Quelle: GeroStat \u2013 Deutsches Zentrum f\u00fcr Altersfragen, Berlin. Basisdaten: BMFSFJ \u2013 Heimstatistik<\/p>\n<p>Die Umsetzung der aus fachlicher Sicht nicht zu verantwortenden, aber trotzdem kontinuierlich zunehmenden Praxis der muralen Entsorgung sozialer Probleme wird durch die Beibehaltung der M\u00f6glichkeit einer zwangsweisen Unterbringung durch einen zwangsweise bestellten Betreuer naheliegenderweise sehr erleichtert, was aus fachlicher Sicht meines Erachtens nicht zu rechtfertigen ist. <\/p>\n<p>Ich komme erstmal zum Schlu\u00df. Der Gesetzgeber eines seinem Anspruch nach demokratisch verfa\u00dften, pluralistischen Rechtsstaates hat die Willensentscheidungen seiner B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger im Grundsatz zu respektieren. Und nur der erkl\u00e4rte Wille kann objektiv und valide festgestellt werden. Und dazu bedarf es noch nicht einmal eines entsprechend ausgebildeten Gutachters. <\/p>\n<p>Und deswegen sollte auch allein der erkl\u00e4rte Wille Ma\u00dfstab rechtsstaatlichen Handelns, denn nur dann w\u00e4re dem Risiko, da\u00df in Deutschland auch in Zukunft erwachsene Menschen entrechtet und faktisch entm\u00fcndigt werden, wirksam zu begegnen.<\/p>\n<p>(Ja, soweit erstmal, alles andere dann in der Diskussion)<\/p>\n<p>Zum Anfang der Seite<\/p>\n<p>\nHOME \/ IMPRESSUM<br \/><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Macht &#8211; Hilfe &#8211; Gewalt<br \/>\n<br \/>\n(Vortrag Prof. Rohrmann)<\/p>\n<p>\u00d6ffentliche Gegenanh\u00f6rung zur \u00c4nderung des Betreuungsrechts<\/p>\n<p>Vortrag Prof. Rohrmann<\/p>\n<p>Es ist ja allgemein bekannt, da\u00df das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene neue Betreuungsrecht eben entgegen der Intention des Gesetzgebers Entm\u00fcndigung und Entrechtung in Deutschland kein Ende gesetzt hat. Auch seit der Reform k\u00f6nnen Betreuer gegen den Willen der Betroffenen bestellt werden und Entscheidungen gegen ihren Willen treffen. Und mindestens in diesen F\u00e4llen entspricht die Betreuerbestellung einer faktischen Entm\u00fcndigung und die Betreuungsverh\u00e4ltnisse haben den gleichen Charakter wie zuvor die \u00fcberkommenen Vormundschaften.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[10],"tags":[],"class_list":["post-84385","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-femgesundheit","entry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v21.0 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>Prof. Rohrmann: WILLK\u00dcR W\u00c4CHST - Feminissima<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/feminissima.de\/index.php\/2006\/03\/24\/prof-rohrmann-willkuer-waechst\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Prof. Rohrmann: WILLK\u00dcR W\u00c4CHST - Feminissima\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Macht - Hilfe - Gewalt  (Vortrag Prof. Rohrmann)   \u00d6ffentliche Gegenanh\u00f6rung zur \u00c4nderung des Betreuungsrechts  Vortrag Prof. Rohrmann  Es ist ja allgemein bekannt, da\u00df das am 1. 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