OLG FRANKFURT/MAIN – Abo-Fallen im Internet GEWERBSMÄSSIGER BETRUG!“20 Uhr 32 –
OLG FRANKFURT/MAIN – Abo-Fallen im Internet GEWERBSMÄSSIGER BETRUG!“20 Uhr 32 –
So gewinnen wir sicher auch
noch gegen GMX
und die ZEIT.
Beim Kunst-Magazin MONOPOL
haben sie eingeräumt,
dass aus dem online-Probe-Abo nicht
auf Anhieb ersichtlich,
dass ohne „Widerspruch“ nach 1 Ausgabe
automatisch ein „Abo“ läuft.
Extrem UNANGENEHM sind die GMX-Leute..!
Vollkommen unsympathisch und ohne jedes Engegenkommen.
Auch gleich „Eintreiber“ eingeschaltet!
Dort, bei GMX,
sind Unmengen Daten über die Jahre !
von uns gespeichert…
Und derzeit gehen sämtliche MAILS und Newsletter zurück,
auch FEMINISSIMA.de läuft über GMX…
Ja, wenn die mal ihre wahren Gesichter zeigen…
wegen 17 euro…..!
Und sie behaupten,
man hätte nicht rechtzeitig gegen ein spezielles Abo Einspruch eingelegt.
ja, wie denn –
wenn du die FALLE gar nicht bemerkt hast?
Und weil durch einen Augenblick des VERTRAUENS…
was Du Dir offenbar nicht leisten kannst..!
weil…
besonders GEMEIN VON GMX eingefädelt,
als „Geburtstagsgeschenk“…
Und damit bist du unmerklich in eine Abo-Falle getappt!
Nein, HEUTE ABEND wollen wir uns nicht ärgern –
sondern morgen handeln..!
Denn hier ist das OLG- Urteil –
OLG Frankfurt
Abo-Fallen im Internet gewerbsmäßiger Betrug
12.01.2011
Das OLG Frankfurt hat Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft. Den Seitenbetreibern drohen damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten.
Bislang haben die Anklagebehörden häufig Ermittlungsverfahren gegen die Internet-Abzocker eingestellt, wenn irgendwo im Kleingedruckten die Preisangabe zu finden war.
In dem zugrundeliegenden Fall hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage wegen Betruges gegen zwei Personen erhoben.
Das Landgericht (LG) Frankfurt lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Begründung ab, dass die Kunden nicht getäuscht worden seien, da die Angebote an irgendeiner Stelle einen Preishinweis enthalten hätten.
Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft Frankfurt hat nun das Oberlandesgericht (OLG) entschieden, dass die Entscheidung des LG rechtlich nicht haltbar gewesen sei und das LG nun das Hauptverfahren gegen die Angeklagten eröffnen müsse (Beschl. v. 17.12.2010, Az. 1 Ws 29/09).
Quelle – LEGAL TRIBUNE – online.