Abschaffung der Alhi „verfassungsgemäß“..

ja schade…

…“Abschaffung der Alhi (Arbeitslosenhilfe)…
zugunsten der Zwangsverarmung „HARTZ IV“….

sei verfassungskonform… –
soso..!

weil,
vereinfacht gesagt,

„Der Staat letztlich machen kann,
was er will..“
„Sozialgesetzgeberisch..!“

ES IST EINE SCHANDE.

Mehr am Tag!

Oder hier bei der FRANKURTER RUNDSCHAU-online..

http://www.fr-online.de/politik/verfassungsgemaess-abgeschafft/-/1472596/5049926/-/index.html

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