Enteignete Juden – erst jetzt Absicht zur Entschädigung.

Text von heute Mittag.
Quelle: n-tv.de/ 13 Uhr/13 Uhr 50

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gestern: 3.729
heute: 1.531 – willkommen!

Zum Rückgabe-Bilderstreit in Österreich
siehe auch fem&KULTUR…

Deutschland müsste dann ja auch
KARSTADT, HERTIE, WERTHEIM, NECKERMANN
und vieles…vieles mehr…
zurückgeben..bzw. noch entschädigen.
Die Nachkommen der WERTHEIMS
haben ja nach langem Verwaltungskrieg…
Vor zuletzt ja,
da mußte KARSTADT-QUELLE
ein nicht geringes Entschädigungs-Geld zahlen…
alles in fem&Politik…

siehe auch aktuell in fem&WIRTSCHAFT –
Wirtschaftsrückblick der Warenhäuser:
„Der Bezug zu den jüdischen Gründern fehlt“

Für uns,
die Nachkommen eines mörderischen Regimes,
blieb und ist unfassbar,

dass nach dem Krieg
den Opfern …
wer noch überlebt hatte!
dass es nicht die erste
und vornehmste Amtshandlung einer jungen „Bundesrepublik“ war…
und eines „neuen“ Österreichs…
alles zurückzugeben…
die noch lebenden Opfer darum zu bitten,
zurück in ihre Heimat zu kommen..!

Jetzt, heute, vorhin..:
Nach über 60 Jahren..!

Die Headline auf n-tv.de:

„Enteignete Juden:

Entschädigung beschlossen“

Mehr als 60 Jahre
..unglaublich, oder?
Wie die Staaten an Diebesgut festhalten!!

„Mehr als 60 Jahre
nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs
haben sich 46 Länder auf eine
konsequentere Entschädigung enteigneter Juden verständigt.“

Eine von der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft
organisierte Konferenz verabschiedete bei Prag eine Erklärung,
wonach die Folgen
aus der illegale Beschlagnahme
oder dem Zwangsverkauf von Besitztümern
während der Nazi-Herrschaft
korrigiert werden müssen.

US-Delegationsleiter Stuart Eizenstat

(aus seinem Werk:
UNVOLLKOMMENE GERECHTIGKEIT
-Der Streit um die Entschädigung
der Opfer von Zwangsarbeitern –

hat Feminissima
oft und oft und oft..

zitiert)

sprach von der umfassendsten und weitreichendsten Verpflichtung,
die auch Ansprüche auf Sozialleistungen
für Hinterbliebene
oder die Rückeignung von Privatbesitz betreffe.

DOCH HIER DER KNACKPUNKT:

Die Vereinbarung ist rechtlich
nicht bindend.

Die nach dem Konferenzort
am ehemaligen Konzentrationslager Theresienstadt
benannte „Terezin“-Erklärung schreibt fest,
dass etwa Archive
über die Zeit bis 1945
besser zugänglich sein sollten,
um enteignete Güter leichter aufspüren zu können.

Der Nachlass von Holocaust-Opfern ohne Nachkommen
soll verwendet werden,
um Hinterbliebene etwa mit Sozialleistungen
entschädigen zu können oder
die Erinnerung an den Holocaust
wach zu halten.

Shoa-Institut geplant

Die Europäische Union
will sich zudem für die Gründung
eines Europäischen Shoa-Instituts einsetzen,
das die Entschädigung
enteigneter Nazi-Opfer
oder deren Nachkommen vorantreiben soll.

Gerade in Mittel- und Osteuropa gilt die Bereitschaft dafür
noch als verhalten.

Schätzungen zufolge
wird das enteignete Vermögen in der NS-Zeit
verfolgter Juden
zum Ende des Zweiten Weltkrieges

auf 17 Milliarden Dollar beziffert.

Bereits 1998
hatten sich 44 Staaten
erstmals auf eine bessere Entschädigung
enteigneter Juden verständigt,
was allerdings ebenfalls nicht rechtlich bindend war.

Frankreichs Delegationsleiter François Zimeray
beklagte in Terezin

***den mangelnden politischen Willen

zur Umsetzung
einer konsequenteren Entschädigung.