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Simonis verliert gegen die „Bild“-Zeitung
Vor dem Bundesgerichtshof hat die ehemalige SPD-Politikerin Heide Simonis gegen die „Bild“-Zeitung verloren. Sie wollte erwirken, dass unveröffentlichte Paparazzi-Fotos an sie herausgegeben werden müssen. In der vorherigen Instanz hatte Simonis noch gewonnen, den Kampf nun jedoch endgültig verloren:
Paparazzi-Fotos
Simonis verliert gegen die „Bild“-Zeitung
Vor dem Bundesgerichtshof hat die ehemalige SPD-Politikerin Heide Simonis gegen die „Bild“-Zeitung verloren. Sie wollte erwirken, dass unveröffentlichte Paparazzi-Fotos an sie herausgegeben werden müssen. In der vorherigen Instanz hatte Simonis noch gewonnen, den Kampf nun jedoch endgültig verloren.
Prominente haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Auskunft der Presse über unveröffentlichte Paparazzi-Fotos, die ohne ihre Einwilligung entstanden sind. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag in einem Grundsatzurteil entschieden. Damit verlor die ehemalige SPD-Politikerin Heide Simonis ihren juristischen Kampf gegen Paparazzi-Fotos. Auch Simonis’ Klage auf Herausgabe der unveröffentlichten Fotos wurde rechtskräftig angewiesen. Weiterführende links
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Die Prozessvertreter der früheren Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein hatten am Dienstag Auskunft über bisher nicht veröffentlichte Paparazzi-Fotos beantragt. Diese hatte die „Bild“-Zeitung 2005 gegen Simonis’ Willen nach deren Ablösung als Ministerpräsidentin gemacht. Die Politikerin hatte Mitte März 2005 in vier Wahlgängen nicht die erforderliche Mehrheit der Abgeordnetenstimmen erhalten und ihren Rückzug aus der Politik angekündigt. Am 27. April 2005 waren Simonis nach der Wahl ihres Nachfolgers Peter Harry Carstensen im Kieler Landtag Fotografen der „Bild“-Zeitung gefolgt und hatten sie bei Einkäufen fotografiert. Auch am Folgetag hatten Fotojournalisten vor ihrer Wohnung gewartet und waren ihr mit dem Auto gefolgt. Simonis hatte daraufhin einen geplanten Privatbesuch auf halber Strecke abgebrochen und war wieder nach Hause gefahren. Während die Einkaufsfotos in der „Bild“-Zeitung erschienen, landeten die Fotos vom 28. April 2005 im Archiv. Simonis klagte auf Auskunft, was auf den Aufnahmen zu sehen ist, und wollte danach weitere rechtliche Schritte auf Herausgabe der Aufnahmen einleiten. Legitimes Informationsinteresse der Öffentlichkeit Der BGH verneinte jetzt rechtskräftig einen Auskunfts- und Herausgabeanspruch Prominenter. Nur wenn der Intimbereich betroffen sei, könne es auch bei unveröffentlichten Fotos einen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geben. Die private Fahrt in einem Auto gehöre aber nicht zum absoluten Kernbereich privater Lebensführung, erklärte die Vorsitzende Richterin und Vizepräsidentin des BGH, Gerda Müller, in der Urteilsbegründung. Der BGH hob damit ein Urteil des Kammergerichts Berlin vom 13. Juni 2006 auf, das der Ex-Politikerin einen Auskunftsanspruch gewährt hatte. Die Klage von Simonis ist damit rechtskräftig abgewiesen. Schlagworte
Heide Simonis Bild-Zeitung Paparazzi Urteil Karlsruhe Die Veröffentlichung der Einkaufsfotos, die am 27. April 2005 bei Einkäufen entstanden, muss die frühere Ministerpräsidentin ebenso dulden. Das hatte bereits das Berliner Kammergericht entschieden, der BGH bestätigte jetzt diese Auffassung. Die Öffentlichkeit habe ein legitimes Informationsinteresse, zu erfahren, wie Politiker mit der Situation des Machtverlusts umgingen. Da die Einkaufsbilder in einer historischen Situation gemacht worden seien und nicht den Kernbereich privater Lebensführung beträfen, sei die Veröffentlichung ohne Simonis’ Einwilligung zulässig gewesen, erklärte die BGH-Vorsitzende Müller. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VI ZR 156/06) ap/dpa/gr