Als die WASG noch von einer WOGE DER LEIDENSCHAFT getragen wurde, ehe sie sich sang- und klanglos von der SED, pardon, PDS, schlucken ließ, aus wenig hehren Motiven…vermutlich. Hier ein Arbeitspapier vom Feb 2005 zum Thema „EU-Verfassung“ und „Bolkestein-Richtlinie““
Internes Arbeitspapier zur Sitzung der AG EU und AG Internationale Politik am 25.2.2005 –
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die EU-Kommission hat unter der Federführung des früheren Binnenmarktkommissars Frits Bolkestein im Januar 2004 einen Richtlinienvorschlag für Dienstleistungen vorgelegt. Diese EU-Dienstleistungsrichtlinie soll einen einheitlichen Binnenmarkt für Dienstleistungen schaffen und alle in der EU noch bestehenden Hindernisse im Grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr beseitigen. In der EU ansässige Unternehmen können ihre Dienstleistungen in der ganzen Europäischen Union anbieten und zwar ohne zusätzliche Anforderungen des jeweiligen Mitgliedsstaates einzuhalten.
Betroffen sind alle Branchen, die noch nicht durch eine eigene Richtlinie geregelt sind: z.B. Altenpflege, Fremdenverkehr, Baudienstleistungen, audio-visuelle Medien, Gesundheitsdienstleistungen, öffentlicher Nahverkehr, Wasserversorgung. Entsprechend der neoliberalen Wirtschaftspolitik der EU-Kommission werden diese Dienstleistungen nur noch als Ware betrachtet und folgerichtig allein den Marktgesetzen unterworfen.
In seinem Sieben-Punkte-Programm für Wachstum und Beschäftigung in Europa verkündete Bundeskanzler Schröder im Oktober 2004, dass der europäische Dienstleistungshandel enorme Wachstumspotenziale bietet und allein in Deutschland Millionen Unternehmen davon profitieren würden. Kanzler Schröder meinte:
„Schon jetzt werden 70 Prozent der Arbeitsplätze in der EU dem Dienstleistungssektor zugerechnet. Der von der Kommission gemachte Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt ist der logisch richtige und konsequente Schritt, diese Ziele zu erreichen.“
Dass Herr Schröder bei dem Ausmaß der geplanten Liberalisierung der Dienstleistungen inzwischen offensichtlich kalte Füße bekommen hat und um Ausnahmeregelungen für Deutschland schachert, zeigt zumindest, dass er sich Sorgen um seine politische Karriere macht. Und das aus gutem Grund, denn das schärfste Instrument der Richtlinie, die im Jahr 2008 in Kraft treten soll, ist die Einführung des sogenannten Herkunftslandprinzips. Dieses Prinzip garantiert einem Unternehmen, dass in jedem Mitgliedsland der EU nur die Rechtvorschriften des Landes gelten, in dem dieses Unternehmen seinen Firmensitz hat. Das heißt auch, dass die Richtlinie für multinational agierende Konzerne deutliche Vorteile bringt. Nur sie können sich die für sie günstigsten Bedingungen europaweit aussuchen.
Die Logik dieser Richtlinie ist also ganz einfach: Die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten sollen auf Kosten aller Arbeitnehmer gegeneinander ausgespielt und einem gnadenlosen Wettbewerb ausgesetzt werden. Die Folge wird ein Lohn-, Steuer- und Sozialdumping von bisher nicht gekanntem Ausmaß sein. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen werden die Leidtragenden sein. Sie müssen in ihrem Umfeld mit Unternehmen konkurrieren, deren Beschäftigte einem wesentlich schlechteren Arbeitsrechts- und Lohnsystem unterstehen. Die Europäische Union wird sich somit zu einer Billiglohnzone entwickeln, da sich die Branchen zwangsläufig am niedrigsten Lohnniveau in der Gemeinschaft orientieren werden.
Für Wirtschaftsminister Wolfgang Clement ist das alles kein Problem. Er begrüßt das Herkunftslandprinzip bereits als „Hebel zum Umbau unserer Administration und zum Abbau überflüssiger Standesregeln“.
Die Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit ist für eine „Europäische Union“! Wir wehren uns aber dagegen, dass Europa in erster Linie nur als ein neoliberales Wirtschaftsprojekt betrieben wird. Die Konzentration auf Deregulierung, Privatisierung und Integration der Märkte nach dem Motto „Wettbewerb und freier Markt werden es schon richten!“ halten wir nicht nur für dumm, sondern auch für gefährlich.
Ungeregelter Standortwettbewerb, Steuer- und Sozialdumping werden die Menschen in Europa mit Sicherheit nicht zusammen bringen. Wir sind für eine Europäische Union mit sozialen Rechten. Wir brauchen daher in Europa einheitliche Sozialstandards, die uns voran bringen statt uns in bereits überwunden geglaubte Zeiten des Turbo-Kapitalismus zurückzuwerfen!
Bei der Vorlage der Dienstleistungsrichtlinie ließ Herr Bolkestein folgendes verlauten: „Die nationalen Vorschriften sind zum Teil archaisch, übertrieben aufwendig und verstoßen gegen das EU-Recht. Diese Vorschriften müssen schlichtweg verschwinden.“
Bolkestein hat insofern recht, dass die geplante Dienstleistungsrichtlinie möglicherweise dem gültigen EU-Recht entspricht und andererseits sinnvolle nationale Vorschriften gegen das EU-Recht verstoßen!
Aber anders als Herr Bolkenstein und unsere Politiker folgern wir daraus, dass nicht die nationalen Vorschriften abgeschafft werden müssen, vielmehr muss sich das EU-Recht ändern!
Dafür setzen wir uns ein und werden dafür sorgen, dass die neoliberalen Interessenvertreter aus der Kommission und dem Parlament schlichtweg verschwinden.