KONVERGENZ – KLAUSEL!/4/08

Gleich mal beim Bundesgesundheitsministerium nachgeschaut: denn wo, wenn nicht dort, werden solche Wort-Ungetüme geschaffen, mit dem erfolgreichen Ziel: Keiner versteht, was gemeint ist. Hier also der Wortlaut der Ministeriums-Site…zu „KONVERGENZKLAUSEL“…..im GESUNDHEITSFONDS…www.die-gesundheitsreform.de
Konvergenzklausel

Die gesetzlichen [ Krankenkasse ] erhalten für ihre Versicherten ab 1. Januar 2009 aus dem [ Gesundheitsfonds ] eine Grundpauschale und einen alters-, geschlechts- und risikoadjustierten Zuschlag. Das bisherige Verfahren des [ Risikostrukturausgleichs ] (RSA) wird also durch den Gesundheitsfonds wesentlich vereinfacht. Infolge der einheitlichen Finanzierung aller Krankenkassen über den Gesundheitsfonds entfällt eine Differenzierung in Zahler- und Empfängerkassen.

Um unverhältnismäßige regionale Belastungssprünge aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds zu vermeiden, wird eine Konvergenzklausel eingeführt, die sicherstellt, dass sich die finanziellen Belastungen für die in einem Land tätigen Krankenkassen in Stufen von jeweils höchstens 100 Millionen Euro jährlich aufbauen. Übersteigt die Belastung der in einem Land tätigen Krankenkassen den im jeweiligen Jahr maßgeblichen Schwellenwert, werden die Zuweisungen aus dem Fonds so verändert, dass dieser Betrag genau erreicht wird: Die Belastung wird dadurch ausgeglichen, dass die Kassen dieses Landes aus dem Fonds entsprechend erhöhte Zuweisungen erhalten.

Die Feststellung, ob die Belastungen der in einem Land tätigen Krankenkasse den Schwellenwert übersteigt, erfolgt durch das Bundesversicherungsamt (BVA). Die finanziellen Auswirkungen der Einführung des Gesundheitsfonds sind vor seinem Inkrafttreten auch durch ein wissenschaftliches Gutachten zu überprüfen.

Stellt das BVA für ein Ausgleichsjahr keine Überschreitung des Schwellenwerts fest, endet die Konvergenzphase.

Das Nähere zur Durchführung der Konvergenzphase sowie die Vorgaben für das Gutachten werden in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt.

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