Bundessozialgericht & die Menschenwürde /4/08

…doch die im Dunkeln sieht man nicht.
1.142.035.
gestern: 1.231.
heute: 910- willkommen!

update 22 Uhr 50:

Nachmittags bei den Nachrichten etwas falsch-verstanden?
Im Zweifel hat sich feminissima geirrt.
Das macht es aber nicht besser.
Wenn es sich um das Bundessozialgericht handelt,
das 347 Euro AlG II
„für nicht unterhalb des Existenzminimums“
einstuft.
Fast noch schlimmer.
Weil auf dem flacheren Lande
gerade oft die SOZIALGERICHTE
sich als einzige „verbraucherfreundlich“
erwiesen haben,
im Vergleich zu sonstigen Gerichten.

Und doch ist die Kürze der Meldungen nicht wirklich aufschlußreich.

Denn es blieb dabei ausgeklammert,
ob ALGII-Bezieher die 10 Euro-Arzt-Gebühr zahlen müssen oder nicht:
Die Thematik bleibt ja gerne unter der Decke.

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1.141.855.
gestern: 1.231.
heute: 730 – willkommen!

17 Uhr – SONNE in Berlin…!
Frühling…!!

haben,
wie gerade in den 17 Uhr-Nachrichten zu vernehmen:

347 Euro AlG II

„als über dem Existenz-Minimum liegend“

bezeichnet.

Und damit die KLAGE eines AlG II – Beziehers gegen
Zuzahlung bei Medikamenten –

ABGEWIESEN!

Sie werden von Parteien ernannt,
die Bundesverfassungsrichter.
Politische Beamte.
Das zur Unabhängigkeit….

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