NEU: HARTZ-IV-SENAT/URTEILE/ 9/07

Gegen all das Unrecht in einem hingestichelten Zwangsverarmungsgesetzt, geschaffen von einer rot-grünen Ex-Regierung, kämpfen immer mehr Sozialrichter an….:
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Hartz IV-Empfänger müssen ihre Lebens- und Vermögensverhältnisse offen legen.

Neun Klassen in Deutschland..
Mehrausgaben bei Hartz IV Bund muss Milliarden zubuttern

Donnerstag, 6. September 2007
„Hartz-IV-Senat“
Ein Stapel Urteile

Der neu eingerichtete „Hartz-IV-Senat“ des Bundessozialgerichts hat seine ersten Entscheidungen verkündet. Wegen der anhaltenden Klagewelle zum Hartz-IV-Gesetz hatte das Bundesgericht zum 1. Juli drei neue Richterstellen erhalten. Ein eigens eingerichteter Senat soll sich ausschließlich um diese Rechtsstreitigkeiten kümmern. Bis Ende August 2007 sind nach Angaben von BSG-Sprecher Thomas Voelzke beim Gericht insgesamt 175 Revisionen und Beschwerden zu Hartz IV eingegangen, 92 mehr als im Gesamtjahr 2006.

In den ersten verhandelten Fällen hatte der Senat unter anderem entschieden, dass Studenten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Das Gesetz sehe ALG-II-Zahlungen für sie nicht vor. Erfolg hatte dagegen ein Kläger aus Rheinland-Pfalz. Der Oberfeldwebel der Reserve hatte 2005 für sechs Wochen ALG II beantragt. Die zuständige Arbeitsgemeinschaft verweigerte jedoch eine Zahlung, da der Mann über ein zu teures Auto verfüge, welches als Vermögen angerechnet werden müsse. Für ALG-II-Empfänger sei nur ein Auto im Wert von höchstens 5.000 Euro angemessen.

Der 14. Senat sah diesen Wert jedoch als zu niedrig an. Arbeitslosen stehe laut Gesetz ein Lebensstandard der unteren 20 Prozent der Gesellschaft zu. Damit dürften Hartz-IV-Empfänger ein Auto mit einem Wert von bis zu 7.500 Euro besitzen, ohne dass dieses als Vermögen gewertet wird.

Im verhandelten Fall lag zwar der Wert des Autos mehr als 2.000 Euro über dem vom Gericht als angemessen angesehenen Pauschalbetrag. Es sei aber nur dieser Betrag als Vermögen zu werten.
Auch Wohnsitzlose, psychisch Kranke und behinderte Menschen in betreuten Einrichtungen können nach einem Urteil des BSG unter Umständen Anspruch auf ALG II haben. Laut Gesetz bestehe zwar grundsätzlich für Menschen in stationären Einrichtungen kein Anspruch auf Zahlung. Sind die Betroffenen jedoch „objektiv erwerbsfähig“ und könnten drei Stunden täglich oder 15 Stunden wöchentlich arbeiten, könne ein Anspruch auf Geldleistungen bestehen, entschieden die Richter.

Damit hat die Klägerin, die in einer Wohngemeinschaft in einem Obdachlosenwohnheim in Osnabrück untergebracht ist, möglicherweise Anspruch auf ALG II. Ihr Verfahren wurde jedoch an das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zurückverwiesen. Dort muss die Erwerbsfähigkeit der Klägerin überprüft werden.
(Aktenzeichen: B 14/7b AS 36/06 R, B 14/7b AS 66/06 und B 14/7b AS 16/07 R)

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Montag, 14. Mai 2007

Mehrausgaben bei Hartz IV

Bund muss Milliarden zubuttern

Trotz des unerwartet starken Rückgangs der Arbeitslosigkeit drohen dem Bund bei Hartz IV erneut Mehrausgaben in Milliardenhöhe. Statt der im Bundeshaushalt 2007 eingeplanten 21,4 Milliarden Euro beliefen sich die Kosten für das Arbeitslosengeld II voraussichtlich auf etwa 24 Milliarden Euro, sagte das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, in Berlin. Selbst unter Aufwendung einer Reserve von einer Milliarde Euro kämen demnach auf den Bund Mehrausgaben von 1,5 Milliarden Euro zu.

Die Langzeitarbeitslosen profitieren Alt zufolge von der Belebung auf dem Arbeitsmarkt nicht im gleichen Maß wie die Bezieher von regulärem Arbeitslosengeld I. Dennoch gebe es im Vergleich zum Vorjahr rund 350.000 arbeitslos gemeldete Hartz-IV-Bezieher weniger. Seit Jahresanfang hätten etwa 420.000 Bezieher von Arbeitslosengeld II eine Beschäftigung gefunden, etwa die Hälfte davon in einem gemeinnützigen Ein-Euro-Job.

Als besondere Probleme nannte Alt, dass derzeit auch etwa 70.000 Selbstständige und rund eine halbe Million Vollzeitbeschäftigte Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II bezögen. „Dieses Einfallstor kann im Moment von niemandem zugemacht werden“, sagte Alt. Seiner Ansicht nach subventioniert der Staat mit der aufstockenden Hilfe für Vollzeitbeschäftigte Unternehmen, die Niedriglöhne zahlen. Das Problem der Aufstocker sei möglicherweise wettbewerbsverzerrend, weil andere Unternehmen ihren Beschäftigten existenzsichernde Löhne zahlten.

Die Ausgaben des Bundes für das Arbeitslosengeld II hatten im vergangenen Jahr mit 26,4 Milliarden Euro ein Rekordhoch erreicht. Ausgaben von etwa 24 Milliarden Euro im laufenden Jahr wären zwar eine deutliche Einsparung. Aber etwa zwei Milliarden Euro spart der Bund schon durch die Halbierung der Rentenbeiträge für Arbeitslosengeld-II-Bezieher. Durch weitere, im vorigen Jahr beschlossene Verschärfungen hatte sich die Regierung Einsparungen von insgesamt vier Milliarden Euro versprochen. Die BA will die von ihr beeinflussbaren Nettoausgaben für die passiven Leistungen um mindestens 3,5 Prozent verringern und damit einen Sparbeitrag von etwa 550 Millionen Euro leisten.

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