PRESSE: Beisheim (früher Waffen-SS-Mann) soll blechen.

Otto Beisheim, der schillernde METRO-Milliardär, wollte dem Gymnasium Tegernsee/Bayern richtig viel Geld schenken, doch sollte die Schule dann seinen Namen tragen. Das haben Eltern, die die Vergangenheit nicht ganz vergessen haben, verhindert. Nun will Beisheim (ihm wurde ja in Berlin auch das Grundstück geschenkt, das in Wirklichkeit einer jüdischen Erbin gehört, jetzt stehen zwei Luxus-Hotels auf dem Grundstück am Potsdamer Platz in Berlin..)die Schenkung rückgängig machen. Geht nicht, sagt ein Gericht. Mehr: (quelle manager-magazin und Agenturen).
Aufhebung der Beisheim-Stiftung rechtswidrig

Neuer Ärger um die geplatzte Stiftung des Metro-Gründers Otto Beisheim für das Gymnasium Tegernsee: Nach Einschätzung des Bochumer Stiftungsrecht-Spezialisten Karlheinz Muscheler hat der Landkreis Miesbach weiter Anspruch auf die von Beisheim zugesagten zehn Millionen Euro.

München – Die Aufhebung der Stiftung durch die Regierung von Oberbayern sei rechtswidrig, sagte Muscheler am Mittwoch in München. Die Stiftung war unter anderem wegen der von Beisheim nie bestrittenen Mitgliedschaft in der Waffen-SS gescheitert. Nach monatelangem Streit hatte der verärgerte Milliardär sein Angebot zurückgezogen.

Die Beisheim-Stiftung habe laut Satzung ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt, sagte Muscheler. Die Aufhebung einer Stiftung sei nur möglich, wenn eine Stiftung dauerhaft ihren Zweck nicht erfüllen könne. „Die Umbenennung der Schule gehörte nicht zum Stiftungszweck.“ Insofern sei das Scheitern der Umbenennung auch kein Grund, die Stiftung aufzuheben. „Ich halte diese Aufhebung für falsch und glaube, dass sie vor Gericht eindeutig für falsch erwiesen werden würde.“

Die Regierung von Oberbayern und das Kultusministerium wiesen das zurück. „Wir halten an unserer Auffassung fest“, sagte ein Sprecher der Bezirksregierung. Das Kultusministerium betonte, die Umbenennung der Schule sei Teil des Stiftungszwecks gewesen. Wenn ein Gutachten zu einer „anderen Interpretation des Stifterwillens“ komme, seien das „Mutmaßungen und Wertungen“.

Der Jurist Muscheler argumentierte weiter, die Umbenennung sei gar nicht von Beisheim selbst, sondern vom Landkreis Miesbach angestoßen worden. Und sogar wenn die Aufhebung der Stiftung nicht rechtswidrig gewesen wäre, hätte der Landkreis Miesbach immer noch Anspruch auf die zehn Millionen Euro, argumentierte der Jurist. „Im Liquidationsvermögen der Stiftung befindet sich eine Forderung von zehn Millionen Euro gegen Herrn Beisheim.“ Die Rechtslage sei „ziemlich eindeutig“. Der Landkreis Miesbach verzichte „durch Passivität“ auf zehn Millionen Euro, die der Kommune zustünden. „Das ist Verschwendung öffentlicher Gelder“, sagte Muscheler.

Muscheler stellte sein Gutachten bei einer Pressekonferenz der Landtags-SPD vor, betonte jedoch, dass es sich nicht um eine Auftragsarbeit handelte, sondern um eine Eigeninitiative. Die SPD will nun die Staatsregierung auffordern, die zehn Millionen Euro bei Beisheim eintreiben zu lassen. „Es soll ja die Bildung gefördert werden und nicht die Namensbenennung im Vordergrund stehen“, sagte die Abgeordnete Adelheid Rupp.

manager-magazin.de mit Material von dpa