UN gegen Berlin: Bricht Völkerrecht

Anerkannte Flüchtlinge, die Sozialleistungen beziehen, dürfen ihren Wohnort nicht frei wählen

HA – DEUTSCHE AUCH NICHT MEHR! SEIT HARTZ IV.

Kommt jetzt endlich ROLLEN ins verf…deutsche Unrechts-Sozialsystem, geschaffen von ex-ROT-GRÜN??????

Quelle der News: n-tv-online

Anerkannte Flüchtlinge, die Sozialleistungen beziehen, dürfen ihren Wohnort nicht frei wählen

Freitag, 10. August 2007

Scharfe Kritik von UN

Berlin bricht Völkerrecht

Die Vereinten Nationen haben Deutschland wegen unzulässiger Auflagen für anerkannte Flüchtlinge einen Bruch des Völkerrechts vorgeworfen. Flüchtlinge und Ausländer, die aus menschenrechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden, müssten ihren Wohnort frei wählen können, erklärte das UN- Flüchtlingskommissariat (UNHCR) in einer Stellungnahme. Die Praxis deutscher Behörden, den betroffenen Personen die freie Wahl des Wohnsitzes zu verweigern, wenn sie öffentliche Sozialleistungen beziehen, sei „unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht“, hieß es. Dies verstoße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und andere Menschenrechtsverträge wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie gegen EU-Recht.

Neben Diskriminierungsverboten sei dort auch das Recht auf Freizügigkeit verankert, betonte das UNHCR. Nach der GFK könne man die Freizügigkeit nur dann beschränken, wenn die entsprechende Regelung für alle Ausländer mit ähnlichem Aufenthaltstitel gelte. Dies sei aber „gegenwärtig nicht der Fall“. Darüber hinaus seien Auflagen nach der EMRK nur unter eng gefassten Bedingungen zulässig.

Das UNHCR verwies in seiner Stellungnahme auf eine „in vielen Bundesländern gängige Praxis“, betroffenen Personen einen Wohnsitz nur in dem Bundesland, dem Bezirk oder dem Landkreis zu gestatten, in dem die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde. Auch Beschränkungen auf einzelne Gemeinden habe es mancherorts schon gegeben. Begründet werde dies mit dem Ziel, eine „unkontrollierte Binnenwanderung“ von ausländischen Sozialhilfeempfängern zu verhindern. So solle eine Verschiebung der Kosten bei Ländern und Gemeinden vermieden werden.

Dies reicht nach Ansicht des UNHCR allerdings nicht aus, um einen schwerwiegenden Eingriff wie die Beschränkung der Wohnsitzfreiheit zu rechtfertigen. Ein solcher Eingriff müsse verhältnismäßig sein und dürfe nur bei einem „zwingenden sozialen Bedürfnis“ erfolgen.

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