PRESSE-SCHAU: ab heute RAUCHVERBOT, nach Art des Hauses..

ja, ja, wenn der deutsche Michel…hier ein Artikel aus dem HAMBURGER ABENDBLATT – über das TOTAL-CHAOS, weil jedes Bundesland sein eigenes Verböt-chen…
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Drei Bundesländer Niedersachsen mit vorn
Ab heute Rauchverbot – aber überall anders
Kein Qualm mehr in Lokalen, Diskotheken, öffentlichen Gebäuden, Schulen und Krankenhäusern. Beim Bußgeld Schonfrist. Ein Länder-Durcheinander . . .
Von Ludger Fertmann

Foto: AP

Hannover/Schwerin/Kiel –
Der Verlierer will wenigstens der Erste sein: Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) ist mit seinem Versuch gescheitert, im eigenen Bundesland weitgehende Ausnahmen vom Rauchverbot durchzusetzen. Stattdessen ist Niedersachsen mit Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg jetzt Vorreiter beim Nichtraucherschutz: Heute bereits tritt in diesen drei Bundesländern das umfassende Verbot fürs Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Schulen, und Krankenhäusern in Kraft.

Weil aber alle Bundesländer frei sind, die Details nach eigenem Gusto zu gestalten, ist damit in Norddeutschland nur das Durcheinander perfekt. In Niedersachsen gilt das Rauchverbot ab sofort auch in Lokalen und Diskotheken, aber erst in drei Monaten soll auch ein Bußgeld fällig werden, wenn Wirte und Gäste gegen die neuen Bestimmungen verstoßen. Mecklenburg-Vorpommern wiederum spricht das Rauchverbot ab sofort nur für öffentliche Gebäude aus, in Gaststätten wird es dagegen erst ab 1. Januar 2008 gelten.

In Hamburg und Schleswig-Holstein sind die entsprechenden Gesetze noch gar nicht verabschiedet – damit bleibt auch die Frage offen, ob diese Länder dann ihrerseits ab Januar erst noch Schonfristen für Gaststätten beschließen. Der Qualm lichtet sich nur langsam. Damit nicht genug: Auch bei den Bußgeldern gibt es deutliche Unterschiede. Sie reichen etwa in Niedersachsen bis zu 1000 Euro, in Schleswig-Holstein dagegen sieht der Gesetzentwurf eine Obergrenze von 4000 Euro vor. Pikant in Mecklenburg-Vorpommern: Hier hat sich der Ältestenrat des Landtags noch nicht zur eigentlich selbstverständlichen Vorbildfunktion der Abgeordneten durchringen können: Erst nach der Sommerpause wird das Gremium beraten, wie weit das Rauchverbot im Schweriner Schloss künftig gehen wird.

Einig sind sich praktisch alle Bundesländer darin, Ausnahmen vorzusehen – für Gaststätten und Diskotheken die sogenannten Raucherräume. Die müssen abgeschlossen sein, ein Vorhang reicht nicht. Es darf sich um kein Durchgangszimmer handeln, und dieser Raum muss auch deutlich kleiner sein als die eigentliche rauchfreie Gaststätte.

In Niedersachsen zumindest gilt außerdem, dass in den Gaststätten auch keine Werbung mehr gemacht werden darf für Tabakwaren. Die Zigarettenautomaten dagegen dürfen im Rahmen der Gewerbefreiheit stehen bleiben.

Eben weil für sie das Rauchverbot erst am 1. Januar 2008 wirksam wird, warten die Wirte in Mecklenburg-Vorpommern noch ab. Im Herbst, so die Vermutung von Uwe Barsewitz, Landesgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), „werden sie sich wohl mit dem Thema beschäftigen“.

Anders in Niedersachsen: Hier bereitet der Dehoga-Landesverband bereits eine Klage gegen das Rauchverbot beim Bundesverfassungsgericht vor. Im Auge hat Verbandsgeschäftsführer Rainer Balke in Hannover dabei vor allem die Eckkneipen, die zu klein sind, um einen Rauchernebenraum abtrennen zu können. Mehr als 2000 solcher Lokale gibt es laut Balke zwischen Nordsee und Harz, und ein Boykott durch die Raucher könnte solche Kneipen massenhaft in die Pleite treiben.

Als reine Raucherlobby will er den Verband nicht verstanden wissen. Schließlich seien über 50 Prozent der Gäste Nichtraucher. In größeren Lokalen gibt es etwa in Hannover bereits immer mehr Nichtraucherzimmer oder entsprechende Pläne dafür. Das Sozialministerium in Hannover hofft sogar darauf, dass die Nichtraucher künftig in den Lokalen ihr Recht „auf qualmfreie Räume einfordern“.

Die Ärztekammer Niedersachsen appellierte gestern zum Inkrafttreten des Gesetzes am heutigen 1. August an die Raucher, die Gelegenheit beim Schopfe zu ergreifen „sich von der Zigarette zu verabschieden“. Präsidentin Martina Wenker, Lungenfachärztin, rät dazu, die sonst übliche Umsetzung von guten Vorsätzen zum Jahreswechsel einfach vorzuziehen: „Warum nicht auf den 1. August?“

erschienen am 1. August 2007