Fragen zur HARTZ-IV-ANFRAGE der FDP

Fallen tatsächlich montlich 33.000 Arbeitslose in das Schreckens-Netz HARTZ IV – ohne Ansprüche auf HARTZ IV?

Feminissima hatte Anfang des Monats zur Kleinen Anfrage der FDP diesbezüglich an die Bundesregierung – wiederum dazu zwei Fragen an den FDP-Bundesverband gestellt.

Die Antwort liegt bereits länger vor.

Wir stellen sie in die Rubrik REPORTAGE bis wir FEMINISSIMA umgestaltet haben und die Rubriken

ARBEITSMARKTPOLITIK und VERBRAUCHER dann hier integriert sein werden. Ergänzend auch die neuen BESTIMMUNGEN anstelle der ICH-AG und des ÜBERBRÜCKUNGSGELDES, seit Anfang August 2006 inkraft.

Von: Dirk Niebel

Betreff: Ihre Anfrage an den Bundesverband

Datum: Fri, 08. Sep 2006 12:14:51 +0200

An FEMINISSIMA:

Ihre Anfrage vom 04.09.06 wurde an Herrn Niebel als

arbeitsmarktpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion weitergeleitet.

Zu Ihrer ersten Frage: Die Bundesregierung rechnet im Jahresdurchschnitt

2005 mit etwa 33 000 Personen monatlich, die nach dem ALG I-Bezug kein

ALG II erhalten. Siehe Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und

Soziales auf eine Anfrage des FDP-MdB Dr. Volker Wissing, Frage Nr. 16,

abgedruckt in der Bundestagsdrucksache 16/2390, abzurufen unter

www.bundestag.de

Wie viele Personen müssen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung nach

einem einjährigen Bezug von Arbeitslosengeld ihren Unterhalt von

vorhandenen Vermögen bestreiten, und wie viele davon bleiben nach

Kenntnis der Bundesregierung in der gesetzlichen Krankenversicherung

bzw. verzichten auf einen entsprechenden Versicherungsschutz?

_Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andres vom 8. August

2006_

Der Bundesregierung liegen keine statistischen Erkenntnisse darüber vor,

wie viele Personen nach Ablauf der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes

aufgrund von Vermögen kein Arbeitslosengeld II beziehen – entweder weil

kein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt wurde oder weil ein

gestellter Antrag abgelehnt wurde – und wie viele Personen davon in der

gesetzlichen Krankenversicherung – etwa aufgrund einer freiwilligen

Weiterversicherung oder einer Familienversicherung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1

bzw. § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) – verbleiben.

Auf der Basis von statistischen Auswertungen der Bundesagentur für

Arbeit kann näherungsweise ermittelt werden, dass etwa 35 Prozent der

Arbeitslosengeld-Bezieher, nachdem ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld

erschöpft ist – dies kann jedoch auch nach einer längeren als einer

einjährigen Bezugsdauer der Fall sein –, kein Arbeitslosengeld II im

Anschluss an den Bezug des Arbeitslosengeldes erhalten. Im

Jahresdurchschnitt 2005 waren dies etwa 33 000 Personen monatlich. Der

Bundesregierung liegen allerdings keine gesicherten Informationen

darüber vor, ob diese Personen aufgrund von Einkommen oder Vermögen oder

ggf. aus anderen Gründen kein Arbeitslosengeld II erhalten und ob sie –

sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen – in der

gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.

_Zur zweiten Frage nach der Krankenversicherung (Infos unter

*****www.arbeitsmarktreform.de******_

„Personen, die bis Dezember 2004 Arbeitslosenhilfe erhalten haben und

nach Inkrafttreten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) kein

Arbeitslosengeld II erhalten, sind seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr

durch die Bundesagentur für Arbeit kranken- und pflegeversichert. Sofern

diese Personen auch keinen Schutz durch eine Familienversicherung haben,

müssen sie sich selbst durch Eintritt in die freiwillige gesetzliche

oder private Krankenversicherung gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit

absichern. Soweit diese Personen durch ihre Beitragszahlungen

hilfebedürftig werden, erhalten sie von den Agenturen für Arbeit einen

Zuschuss zu ihren Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der

maximale Zuschuss beträgt für die Krankenversicherung 125 € und für die

Pflegeversicherung 15 €. Diesen Zuschuss erhalten ebenfalls diejenigen

Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, die Sozialgeld

(nicht-erwerbsfähige Hilfebedürftige) beziehen und nicht von der

Familienversicherung des Arbeitslosengeld II-Beziehers erfasst werden.

Beide Personengruppen betreffen vor allem Frauen und Männer, die in

einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und deshalb – anders als Ehepaare

– nicht familienversichert sind. Dieser Zuschuss ersetzt die in

Einzelfällen von der Bundesagentur für Arbeit vorgenommene Zahlung von

einem Cent Arbeitslosengeld II.“

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Marlis Gebbing

Mitarbeiterin

Dirk Niebel MdB

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Dirk Niebel ist arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

www.dirk-niebel.de

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