Stand-byText: Ärzte gegen Abschiebepraxis der Behörden

Text in der Warte-Schleife auf Bearbeitung..weil er so als Presse-Text „zu kalt“ ist, wie wir finden.
249870.

Hier ein typisches Beispiel deutscher „Nachrichtensprache“ –
wie aus dem Wörterbuch des Unmenschen.
Kein Wunder, dass solche Texte wirkungslos bleiben..(ngo-online.de auf der Basis eines ddp-Textes).

FEMINISSIMA bearbeitet den Text etwas später,
damit er lesbar wird und unsere und eure Gefühle erreicht…/ es ist gerade 13 Uhr 43 und ziemlich heiß, ganz unter uns…

Kriterienkatalog für Abschiebepraxis

Ärzte kritisieren baden-württembergische Abschiebepraxis

Meldung vom 04. Juli 2006

Die Ärzteschaft in Baden-Württemberg klagt über Menschenrechtsverletzungen bei der Abschiebung von Flüchtlingen mit Psychotrauma.

Der Menschenrechtsexperte der Landesärztekammer in Stuttgart,
Matthias Odenwald, warf den Landesbehörden am Dienstag vor,
die Traumatisierung vieler Flüchtlinge nicht ernst zu nehmen.

Odenwald nannte mehrere Beispiele, wonach Ausreisepflichtige direkt aus psychiatrischen Kliniken heraus abgeschoben wurden.

In einem Fall habe sich ein Mann selbst abgezündet, um seine Abschiebung zu verhindern.

******Odenwald forderte,
die Begutachtung künftig von speziell fortgebildeten Ärzten vornehmen zu lassen, nicht durch Behörden.

(„Von Behörden!“…STELLT EUCH DAS MAL bloß eine einzige Sekunde VOR! Anm. FEMINISSIMA)

Er warf den Behörden Voreingenommenheit bei der bisherigen Gutachtenpraxis vor.

Meist stehe das Ergebnis bereits im Vorfeld fest.

Auch die Präsidentin der Landesärztekammer, Ulrike Wahl,

forderte Verbesserungen bei der Begutachtung.
Die aktuelle Situation sei „nicht zufrieden stellend“.

„Psychische Traumafolgen werden in vielen Fällen erst spät im Abschiebeverfahren bekannt“,

meint die Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer, Gisela Dahl.

Sie beschreibt „die Ausnahmesituation von Flüchtlingen“ so:

In größter Not, mit dem Trauma der Rückführung vor Augen, würden die Bilder der Vergangenheit wieder wahrgenommen und erinnert,

„mit allen Schrecken und oft so, als wenn sie gegenwärtig seien“.

Dies könne zu folgenschweren akuten körperlichen und seelischen Zusammenbrüchen führen.

Ihr Kollege Matthias Odenwald ergänzt:

„Die Begutachtung von traumatisierten Flüchtlingen darf nach unserer Überzeugung nicht durch die Behörden erfolgen,
sondern muss Ärzten und Therapeuten mit Zusatzausbildung anvertraut werden.

Nur so kann sichergestellt werden,
dass die Menschenrechte auf Gesundheit, Wohlbefinden und Rechtsstaatlichkeit
auch für Ausreisepflichtige nicht aufgehoben sind.“

Die Landesärztekammer fordert die Landesregierung dazu auf,

„die Abschiebepraxis künftig auf einen gemeinsamen Informations- und Kriterienkatalog zu stützen“.

Quelle: www.ngo-online.de

Text unter Verwendung von Material von: ddp

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