Schweiz schützt zwangsverheiratete Türkin

Eine 21-jährige in der Schweiz lebende Türkin wurde gegen ihren Willen verheiratet. Die St. Galler Behörden haben ihren Vater und den Ehemann wegen der Gefahr eines Ehrenmordes festgenommen und anschliessend ausgeschafft. /Mehr und Quelle:

Schweiz – Montag, 22. Mai 2006

11:15 — Tages-Anzeiger Online
St. Gallen schützt zwangsverheiratete Türkin
Eine 21-jährige in der Schweiz lebende Türkin wurde gegen ihren Willen verheiratet. Die St. Galler Behörden haben ihren Vater und den Ehemann wegen der Gefahr eines Ehrenmordes festgenommen und anschliessend ausgeschafft.

Die Türkin habe vor rund zwei Wochen Strafanzeige wegen Drohung und Nötigung gegen ihre Eltern und ihren Ehemann erstattet, teilte die St. Galler Kantonspolizei mit. Gemäss bisherigen Erkenntnissen sei sie vor rund einem Jahr in der Türkei zwangsverheiratet worden. Nach der Rückkehr in die Schweiz habe ihre Familie von ihr verlangt, alles Nötige für die Einreise ihres Ehemannes zu veranlassen.
Anfang April sei der Türke über den Familiennachzug in die Schweiz eingereist und habe eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei der Ehefrau erhalten. Die zwangsverheiratete Ehefrau habe sich jedoch geweigert, die Ehe mit dem für sie Auserwählten zu leben. Darauf sei es offenbar zu Todesdrohungen von Seiten des Ehemannes sowie zu weiteren Nötigungen durch Familienangehörige gekommen.

Ehrenmord als einzige Möglichkeit
Staatsanwaltschaft und Ausländeramt des Kantons St. Gallen hätten diese Drohungen und weitere Vorfälle sehr ernst genommen, zumal der Ehemann in seiner Heimat wegen eines gravierenden Gewaltdelikts vorbestraft sei, heisst es. Nichtgelebte Ehen würden in fundamental-islamischen Kreisen als schwere Verletzung der Familienehre angesehen. Gewisse Kreise sähen im so genannten Ehrenmord die einzige Möglichkeit, die Ehre wieder herzustellen.

Die Staatsanwaltschaft nahm deshalb den Vater der Strafanzeigerin sowie den Ehemann wegen Ausführungs- und Kollusionsgefahr in Untersuchungshaft. Das Ausländeramt habe nach der Haftentlassung gegen die beiden ein Ausweisungsverfahren durchgeführt. Einem allfälligen Rechtsmittel gegen diese Entscheide wurde gestützt auf den im Verwaltungsrechtspflegegesetz vorgesehenen Schutz von Personen die aufschiebende Wirkung entzogen.
Landesverbot für Ehemann und Vater
Vater und Ehemann wurden in der Folge in die Türkei ausgeschafft und mit einem Verbot belegt, die Schweiz in den nächsten Jahren wieder zu betreten. Gegen weitere Familienangehörige sollen zudem fremdenpolizeiliche Massnahmen geprüft werden.
Ziel dieses staatlichen Handelns sei einerseits die Sicherheit der Strafanzeigerin. Anderseits soll damit auch unmissverständlich klargestellt werden, dass Verletzungen grundlegender schweizerischer Rechtsnormen nicht tatenlos hingenommen werden, wie es weiter heisst. (jep/ap)

Quelle: tagesanzeiger.ch –