Flächendeckende Altersarmut..??

Flächendeckende Altersarmut der Generation „HARTZ IV“ aber auch der nachkommenden ….?!
FDP-Rentenexperte Kolb

„Flächendeckende Altersarmut“

Im Rentensystem wird bald ein Finanzloch klaffen, in das die jetzt 35- bis 45-Jährigen fallen werden – die sogenannte „Sandwich-Generation“. Im Interview mit stern.de sagt FDP-Sozialexperte Heinrich Kolb warum sie nichts dagegen wird tun können.

Herr Kolb, was erwartet die Sandwich-Generation?

Sie werden am längsten arbeiten, die höchsten Beiträge zahlen aber die geringsten Rentenzahlungen erhalten. Dabei sollen sie noch betrieblich und privat vorsorgen. Die Angehörigen dieser Jahrgänge zahlen die Zeche für die damals nicht geborenen Kinder, die heute folglich auch nicht als Eltern zur Verfügung stehen.

Hat diese Generation jetzt noch eine Chance etwas daran zu ändern?

Alleine wohl kaum. Sie trägt eine doppelte Last. Die Gemeinschaft wird ihnen daher mit Steuermitteln bei der Schließung von Versorgungslücken helfen müssen.

Kann man überhaupt garantieren, dass es den nachfolgenden Generationen nicht genauso geht? Das Rentenniveau ist in den vergangenen Jahren nicht gestiegen, im Gegenteil.

Das ist die große Frage. 1995 wurde im Rentenbericht für den Rentenzugang im Jahr 2009 eine Bruttostandardrente von 1510 Euro prognostiziert. Nach dem neuen Rentenbericht werden es jetzt wohl nur noch 1180 Euro sein.

„Sandwich-Generation“

Der Begriff wurde vom Sozialexperten Bert Rürup geschaffen. Er bezeichnet die Geburtsjahrgänge ab 1964 bis 1985, die ab 2020 in den Ruhestand gehen werden. Nach den jetzigen Rentenberechnungen trifft sie die Finanzierungslücke im Rentensystem besonders stark, weil ihnen die Beiträge der geburtenschwachen Jahrgänge fehlen. Zudem können sie die Lücke nur unwesentlich durch private Vorsorge füllen, da die Laufzeit entsprechender Abschlüsse relativ kurz ist.

Und auch diese Prognose lässt sich nicht halten?

Die Bundesregierung erklärt den Rückgang mit dem Lohnanstieg, der sich ebenfalls deutlich unter den damaligen Prognosen bewegt habe. Was wir kritisieren ist, dass nun erneut ein Anstieg der Löhne von durchschnittlich 2,5 Prozent vorausgesagt wird, obwohl wir im Durchschnitt der letzten zehn Jahre gerade einmal ein Plus von 1,0 Prozent hatten. Und in den vergangenen fünf Jahren sogar nur eine Lohnsteigerung von im Schnitt 0,8 Prozent. Wir glauben, dass die Bundesregierung erneut zu optimistische Prognosen macht.

Das heißt, das Rentenniveau wird weiter sinken?

Ja, die künftigen Rentenzahlungen werden in absoluten Zahlen wohl niedriger sein, als jetzt angekündigt. Und damit werden wir in Deutschland ab dem Jahr 2020, spätestens aber 2030 eine flächendeckende Altersarmut erleben, die wir so noch nicht kennen.

Was schlagen sie dagegen vor?

Die Menschen müssen den Spielraum bekommen für eine private und betriebliche Zusatzvorsorge. Deswegen darf die Sozialabgabenfreiheit für die erfolgreiche so genannte Entgeltumwandlung nach dem Jahr 2008 nicht auslaufen. Und die betriebliche Altersvorsorge sollte über eine so genannte Opting-out-Klausel zur Regel werden. Auch sollte eine staatliche Förderung der Altersvorsorge für alle Bürger – und nicht nur für Beamte und Pflichtversicherte – gewährt werden.

Heinrich Kolb

… ist sozialpolitischer Sprecher der FDP im Bundestag

Grundsätzlich wird am Rentensystem also nicht gerüttelt?

Am Äquivalenzprinzip sollten wir nicht rütteln – also dem Prinzip, wonach jeder Rentenzahlungen erhält, die sich danach richten, was er zuvor eingezahlt hat. Für die Zukunft bedeutet das aber auch: Viele Menschen werden nach den neuen Zahlen eine Altervorsorge aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen, die nur noch knapp über Sozialhilfeniveau liegt. Die gesetzliche Rente ist anders als bisher dann nur noch Existenz- aber nicht mehr Lebensstandardsicherung.

Kann man das den Bürgern zumuten?

Die Sinnfrage stellt sich in diesem Fall aus Sicht der Versicherten sicherlich schon. Aber Sozialversicherung bedeutet in einem Gemeinwesen eben auch, dass wir den Menschen zumuten müssen, einen Beitrag aus eigener Kraft zu leisten. Schon um am Ende die Kommunen nicht mit Sozialhilfeleitungen zu belasten.

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Für die betriebliche Altersvorsorge wollen wir wie gesagt eine so genannte Opting-out-Klausel einführen. Das bedeutet: Beim Eintritt in ein Unternehmen schließt jeder Angestellte automatisch einen Altersicherungsvertrag ab, es sei denn, er widerspricht dem ausdrücklich. Das ist dann noch keine obligatorische Versicherung, aber doch eine stringentere Heranführung gerade junger Menschen an das Thema Alterssicherung. Diese Form der Vorsorge muss der Normalfall werden.

Und was, wenn sich ein 23-Jähriger lieber ein Auto kaufen möchte?

Dann muss er sich später entgegenhalten lassen: Du hast das damals nicht vorsorgen wollen, also musst Du nun auch die Konsequenzen daraus tragen. Das Geld in jungen Jahren für den Konsum zu verwenden und dann im Alter der Gesellschaft auf der Tasche zu liegen – das geht nicht. Wer die Hilfe der Gesellschaft in Anspruch nehmen will muss sich zuvor auch selbst bemühen.

QUELLE: stern.de

Interview: Niels Kruse

Artikel vom 09. März 2006

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