CICERO zieht vors BVG

„Redaktionen sind keine Selbstbedienungsläden für verärgerte Politiker, die ihre undichten Stellen suchen“,
sagte Chefredakteur Wolfram Weimer am Dienstag.
169052. /Es ist 03:03 in Berlin.

Bundesverfassungsgericht an.

Das Politikmagazin „Cicero“ will beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die umstrittene Durchsuchung seiner Redaktion im September einlegen.

Auslöser war eine Anzeige des Bundeskriminalamtes (BKA) wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat nach einem Artikel.

„Redaktionen sind keine Selbstbedienungsläden für verärgerte Politiker, die ihre undichten Stellen suchen“,
sagte Chefredakteur Wolfram Weimer am Dienstag.

Es gehe um einen skandalösen Eingriff in die Pressefreiheit und darum,
den Quellen- und Informantenschutz im deutschen Journalismus zu sichern.

Ermittler der Staatsanwaltschaft Potsdam und des Landeskriminalamtes Brandenburg hatten am 12. September die Redaktionsräume des Magazins in Potsdam sowie das Haus des Journalisten Bruno Schirra in Berlin durchsucht.

Zu den umstrittenen Durchsuchungen musste der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD),
dessen Ministerium die Ermächtigung zur Strafverfolgung gegeben hatte, vor dem Innenausschuss des Bundestags Stellung nehmen.

Auslöser war eine Anzeige des Bundeskriminalamtes (BKA) wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat nach einem Artikel Schirras, den „Cicero“ im April veröffentlicht hatte.
Der Journalist hatte darin über den Anführer der Extremistenorganisation al-Kaida im Irak,
Abu Mussab al-Sarkawi, berichtet und aus vertraulichen Akten des BKA zitiert.

Die Potsdamer Staatsanwaltschaft habe ihre Ermittlungen gegen das Magazin mittlerweile eingestellt, sagte Chefredakteur Weimer.

Zu einer Anklage und einem Strafverfahren werde es gegen eine Auflage von 1000 Euro nicht kommen.

Die Ermittlungen hätten weder einen Haupttäter ermittelt noch einen Geheimnisverrat belegen können.

Die Potsdamer Staatsanwaltschaft war dazu zunächst nicht zu erreichen.

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