Bei www.monster.de gerade heftige online-Debatte über die einseitige Macht bei den „Arbeitszeugnissen“. Hier ein Beitrag von letzter Nacht, den FEMINISSIMA sehr gut findet und hiermit aufgreifen möchte:
Mittwoch, den 22. Februar 2006
Arbeitszeugnis- die einseitige Macht
Autor: Hans
Beim Arbeitszeugnis geht man immer davon aus, das der Arbeitgeber, der das Zeugnis schreibt, objektiv beurteilt. Doch oft muss man das Zeugnis auch von einer anderen Seite betrachten.
So zum Beispiel:
„Er/Sie war bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.“
Heisst, er/sie war nicht gut im Job, kann aber auch heissen, dass die Anforderungen für die entsprechende Stelle einfach zu hoch waren, dass auch sonst niemand mit dieser Qualifikation schaffen können, da hätte man vorher studieren müssen. Wer kann, und soll beurteilen, ob die an den Arbeitnehmer gestellten Anforderungen auch angemessen sind?
Oder nächstes Beispiel:
„Er/Sie erbrachte Leistungen, die über sein/ihr Arbeitsgebiet hinaus gingen“
kann, neben der bekannten Variante, auch heissen, in seinem/ihrem Job war so wenig zu tun, so dass man in anderen Bereichen mit einspringen musste, um nicht gelangweilt rumzusitzen.
Ein Zeugnis bezieht sich immer auf eine gewisse Norm, die man mit dem jeweiligen Arbeitsplatz verbindet. Und, je nach dem, ob diese Anforderungen angemessen, überhöht, oder zu niedrig angesetzt werden, kann ein Zeugnis für den gleichen Arbeitnehmer mal neutral, negativ oder positiv ausfallen. Und diese Anforderungen werden letztendlich von den jeweiligen Arbeitgebern festgelegt.
Zum anderen spielt noch der „Nasenfaktor“ ein Rolle. Und der Arbeitgeber kann durch entsprechende Textformulierungen Mitarbeiter an sich binden oder schnellstmöglich loswerden.
Verlangt ein Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis, der Arbeitgeber will seinen guten Mitarbeiter aber gerne behalten, so wird er ihm ein „Kuckucksei“ in sein Zeugnis setzen, damit er bei anderen Firmen geringere Bewerbungschancen hat.
Umgekehrt wird er das Zeugnis eines schlechten Arbeiters „schönschreiben“, um ihn möglichst schnell loszuwerden.
Der Teufelskreis vom „schlechten Job“
Ein Elektriker hat sich auf Schaltschränke und Steuerungen spezialisiert, auf diesem Gebiet bringt er überdurchschnittliche Leistungen. Leider hat er nur einen Job im Bereich der Hausinstallation gefunden, und, obwohl er sich Mühe gibt, ist er in diesem Gebiet nur mittelmässig gut. Und dem entsprechend fällt auch sein Zwischenzeugnis aus, mit dem er sich um eine frei werdende Stelle im Bereich des Steuerungsbaus bewerben will. Somit wird ihm von vornherein die Chance genommen, wieder in einen Bereich zu wechseln, in dem er hervorragende Arbeit leisten würde.
Diese Beispiele zeigen, dass Zeugnisse immer subjektiv zu werten sind und nie die wirklich entscheidenden Eigenschaften den Arbeitnehmers zeigen.
Umgekehrt wird vom Arbeitnehmer „die Katze im Sack gekauft“, wenn er sich um eine Stelle bewirbt. Geht man davon aus, dass es sich bei einem Arbeitsvertrag letztendlich um eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern handelt, so liegen fast alle Rechte beim Arbeitgeber!!! Eine Vertrag abschliessen heisst doch eigentlich, jeder gibt seinen vereinbarten Teil, und bekommt vom anderen einen entsprechenden Gegenwert zurück. Wieso ist bei Arbeitsverträgen die Sachlage so einseitig zu sehen. Auch der Arbeitnehmer hat gewisse Erwartungen an den Arbeitgeber. Diese Erwartungen werden teilweise erfüllt, teilweise auch nicht, oder aber sogar übertroffen. Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer seine Erfahrungen über den momentanen oder ehemaligen Arbeitgeber kundzutun, und einen nachfolgenden Bewerber über die gewonnenen Erfahrungen zu informieren. Solche Informationen hätten für den nachfolgenden Bewerber einen entscheidenden Einfluss auf die Wahl seines Jobs. Somit wäre auch der Arbeitgeber „in der Pflicht“ sich z.B. fair und gerecht gegenüber seinen Mitarbeitern zu verhalten, um seine Chancen gute Arbeitskräfte für sich zu gewinnen zu steigern.
Warum werden nicht ebenso die Arbeitgeber von den Arbeitnehmern beurteilt wie es umgekehrt schon lange der Fall ist?
So könnten z.B. Punkte wie Aufstiegschancen, gerechte Bezahlung, diplomatischer oder hierarchischer Führungsstil, fachgerechter oder fachfremder Einsatz, etc. bewertet werden. Die Beurteilungen könnten etwa in einer Art Tauschbörse im Internet von den Arbeitnehmern geschrieben und auch eingesehen werden.
Es kann auf Dauer nicht gut sein, dass ein Arbeitgeber mit einem Stück Papier über die Zukunft des Arbeitgebers entscheidet.
Der Arbeitnehmer ist im wahrsten Sinne MACHTLOS seine Erfahrungen über den Arbeitgeber publik zu machen, oder andere, zukünftige Arbeitnehmer zu informieren.
Hier sehe ich wirklich dringenden Handlungsbedarf
mit freundlichem Gruss,
Hans-M
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