Mit „HARTZ IV“ wurde ein Unrechtsgesetz geschaffen, das in seiner Praxis immer öfter an Prä-NAZI-Zeiten erinnert.
Das eigentlich Menschenrechtskommissionen auf den Plan rufen sollte – denn, es ist längst eingetreten, was Skeptiker (wie auch FEMINISSIMA) von Anfang an befürchtet hatten: hier wird eine Unterschicht, der „Unter-Mensch“ per Unrechts-Gesetz geschaffen, als billiges Futter, Arbeits-Proletariat, unter Verlust jedweder Würde.
IMMER MEHR GERICHTE UND SOZIALGERICHTE SAGEN DAZU : „NEIN!“ – mehr: /live-Text von der Nacht:
WICHTIGES URTEIL FÜR ALG II-Bezieher: Wohnung ohne Bad ist unzumutbar. 2. Die ARGE oder das JOB CENTER muß dem Umzug nicht vorher zustimmen!
WICHTIGES URTEIL FÜR ALG II-Bezieher: Wohnung ohne Bad ist unzumutbar. 2. Die ARGE oder das JOB CENTER muß dem Umzug nicht vorher zustimmen!
Es mutet unfassbar an, wenn du liest, dass in einigen Regionen und Amtsstuben, die alles sind, DA KORRIGIEREN ALSO SOZIALGERICHTE Jobs werden da keine vermittelt! Dass diese Leute für den sogenannten Ersten Arbeitsmarkt „abgeschrieben“ sind, beweist auch die jüngste Mitteilung 35 Filialen sollen bundesweit geschlossen werden, Womit gleich die noch den Nicht-Arbeitsfähigen verbliebene Sozialhilfe Es gibt keine Extras mehr. Oder man hat sie einzuklagen! Kurz, Jeder Mensch in Deutschland also, der länger als längstens eineinhalb Jahre arbeitslos ist, Die klamme Schadenfreude, dass dann ja auch endlich einmal „diese Leute selbst“ arbeitslos werden, Garantiert wird in dem Riesen-Behörden-Aufbläh-Apparat, Jedenfalls ist es so weit, wie befürchtet, von den Skeptikern: Für den gemeinen HARTZ-IV-Empfänger sollen auch moderne Lebensstandards außer Kraft gesetzt werden. DA ABER SAGT ein SOZIALGERICHT: Auch räumte ein Richter nach Darstellung der PNN ein, Doch zum angesprochenen konkreten Fall und das Urteil: Urteil des Sozialgerichts Dortmund : ALG-II-Empfänger dürfen in Wohnung mit Bad umziehen Eine Wohnung ohne Bad ist für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) nach einem Urteil unzumutbar. Sie dürfen sich eine besser ausgestattete Wohnung suchen, wenn sie bislang ohne Badezimmer gewohnt haben, Der Langzeitarbeitslose war aus einer 36 Quadratmeter großen Wohnung nur mit Toilette in eine sechs Quadratmeter größere Wohnung mit Bad gezogen. Miet- und Nebenkosten stiegen durch den Umzug von 212 auf 240 Euro monatlich. Die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender Bochum (ARGE) hatte die Übernahme der erhöhten Wohnkosten abgelehnt. ++++!! Der Arbeitslose habe eigenmächtig die ihm zumutbare bisherige Wohnung verlassen. (BEACHTET BITTE DAS WORT „EIGENMÄCHTIG!“ ES BEDEUTET, KEIN HARTZ-IV-UNTERMENSCH DARF MEHR EINFACH SO UMZIEHEN!! EIN FALL FÜR MENSCHENRECHTSKOMMISSIONEN, findet FEMINISSIMA) Dies sah das Gericht anders und verpflichtete die Behörde zur Zahlung. **** Eine Wohnung ohne Bad sei nicht mehr angemessen. ****Auch müsse die ARGE dem Umzug nicht vorher zustimmen.(DIE SOZIALGERICHTE SIND DIE BESTEN GERICHTE…!) HEBT EUCH DIESES URTEIL AUF! Der Beschluss ist nach den Angaben rechtskräftig. |