RECHT; ALG II – Wohnung ohne Bad UNZUMUTBAR, mehr:

Mit „HARTZ IV“ wurde ein Unrechtsgesetz geschaffen, das in seiner Praxis immer öfter an Prä-NAZI-Zeiten erinnert.

Das eigentlich Menschenrechtskommissionen auf den Plan rufen sollte – denn, es ist längst eingetreten, was Skeptiker (wie auch FEMINISSIMA) von Anfang an befürchtet hatten: hier wird eine Unterschicht, der „Unter-Mensch“ per Unrechts-Gesetz geschaffen, als billiges Futter, Arbeits-Proletariat, unter Verlust jedweder Würde.

IMMER MEHR GERICHTE UND SOZIALGERICHTE SAGEN DAZU : „NEIN!“ – mehr: /live-Text von der Nacht:

WICHTIGES URTEIL FÜR ALG II-Bezieher: Wohnung ohne Bad ist unzumutbar. 2. Die ARGE oder das JOB CENTER muß dem Umzug nicht vorher zustimmen!
WICHTIGES URTEIL FÜR ALG II-Bezieher: Wohnung ohne Bad ist unzumutbar. 2. Die ARGE oder das JOB CENTER muß dem Umzug nicht vorher zustimmen!

Es mutet unfassbar an, wenn du liest, dass in einigen Regionen und Amtsstuben, die alles sind,
bloß nicht das,
was sich ein englisch-sprechender Mensch unter „Job Center“ vorstellt- festgelegt ist,
dass ALG II – Bezieher sogar in Wohnungen ohne ein Bad einziehen sollen.

DA KORRIGIEREN ALSO SOZIALGERICHTE
die niedrige Gesinnung der geschassten (und gehassten)Rot-Grün-Regierung nun Prozeß um Prozeß.
Wie am vorletzten Wochenende bereits die POTSDAMER NEUESTE NACHRICHTEN als Titel-Geschichte meldete,
werde jeder 3. HARTZ-IV-Prozeß gewonnen.
Zumeist ginge es dabei um fehlerhafte (zum Nachteil der Antragsteller!)BESCHEIDE
der sogenannten „Job Center“ –
ein umgeschminktes Wort für Neo-Sozialämter,
machen wir uns doch nichts vor.

Jobs werden da keine vermittelt!

Dass diese Leute für den sogenannten Ersten Arbeitsmarkt „abgeschrieben“ sind,
und zu Sklaventreiber-Jobs nur noch gedacht und geplant sind,

beweist auch die jüngste Mitteilung
aus der BUNDESAGENTUR für ARBEIT in Nürnberg:

35 Filialen sollen bundesweit geschlossen werden,
weil die früheren Arbeitslosen ja nun keine mehr sind,
nach der ungesetzlich-gesetzlichen Abschaffung von Arbeitslosenhilfe.
Die faktisch in Sozialhilfe umgewandelt wurde,
auch wenn es sich rein wortklauberisch
um die „Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe“ handelt und elegant-verbrämend-das-Elend „ALG II“ heißt.

Womit gleich die noch den Nicht-Arbeitsfähigen verbliebene Sozialhilfe
auch mit einem Federstrich rabiat gekürzt wurde.

Es gibt keine Extras mehr.

Oder man hat sie einzuklagen!
Ja, also, um den roten Faden wieder aufzunehmen –
Jene Millionen von Zwangs-Arbeitslosen, die per Gesetz nach eineinahlb Jahren keine mehr sind,
sondern „Bedürftige“, „Fürsorgebezieher“ – und damit Aspiranten für ein von der Industrie sehr erwünschtes Arbeitsproletariat, ganz gleich ob akademisch gebildet oder nicht, zum 1 Euro-Jobber schon verbal arriviert..hier die Verballhornung des Verbs „arriviert“…sweet-bitter.

Kurz,
die Arbeitsämter brauchen sich nur noch,
dank der super-ROT-GRÜN-GESETZE,
um die Arbeitslosen aus dem Bereich ALG I kümmern, was sie ja eh auch schon vorher nicht getan haben.

Jeder Mensch in Deutschland also, der länger als längstens eineinhalb Jahre arbeitslos ist,
wird zum Zwangs-Fürsorgling.

Die klamme Schadenfreude, dass dann ja auch endlich einmal „diese Leute selbst“ arbeitslos werden,
dürfte auf jeden Fall verfrüht sein:

Garantiert wird in dem Riesen-Behörden-Aufbläh-Apparat,
der so an den Zwangsarmen fantastisch verdient,
sich die eigenen Jobs und Pfründe und Macht-Plaisire geschaffen hat, flugs nach neuen Schlupflöchern für noch so ekelhafte Mitarbeiter Ausschau gehalten.
Dort wird garantiert keiner seinen Job verlieren.

Jedenfalls ist es so weit, wie befürchtet, von den Skeptikern:

Für den gemeinen HARTZ-IV-Empfänger sollen auch moderne Lebensstandards außer Kraft gesetzt werden.

DA ABER SAGT ein SOZIALGERICHT:
„Hoppla! SO nicht!

Auch räumte ein Richter nach Darstellung der PNN ein,
dass grundsätzlich noch nicht geklärt sei, inwieweit HARTZ IV VERFASSUNGSRECHTLICH okay sei.

Doch zum angesprochenen konkreten Fall und das Urteil:

Urteil des Sozialgerichts Dortmund :

ALG-II-Empfänger dürfen in Wohnung mit Bad umziehen

Eine Wohnung ohne Bad ist für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) nach einem Urteil unzumutbar.

Sie dürfen sich eine besser ausgestattete Wohnung suchen, wenn sie bislang ohne Badezimmer gewohnt haben,
entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am 16. Januar 2006 veröffentlichten Fall eines Bochumers
(Beschluss vom 22.12.2005, Az.: S 31 AS 562/05 ER).

Der Langzeitarbeitslose war aus einer 36 Quadratmeter großen Wohnung nur mit Toilette in eine sechs Quadratmeter größere Wohnung mit Bad gezogen. Miet- und Nebenkosten stiegen durch den Umzug von 212 auf 240 Euro monatlich.

Die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender Bochum (ARGE) hatte die Übernahme der erhöhten Wohnkosten abgelehnt.

++++!!

Der Arbeitslose habe eigenmächtig die ihm zumutbare bisherige Wohnung verlassen.

(BEACHTET BITTE DAS WORT „EIGENMÄCHTIG!“ ES BEDEUTET, KEIN HARTZ-IV-UNTERMENSCH DARF MEHR EINFACH SO UMZIEHEN!! EIN FALL FÜR MENSCHENRECHTSKOMMISSIONEN, findet FEMINISSIMA)

Dies sah das Gericht anders und verpflichtete die Behörde zur Zahlung.

**** Eine Wohnung ohne Bad sei nicht mehr angemessen.

****Auch müsse die ARGE dem Umzug nicht vorher zustimmen.(DIE SOZIALGERICHTE SIND DIE BESTEN GERICHTE…!)

HEBT EUCH DIESES URTEIL AUF!

Der Beschluss ist nach den Angaben rechtskräftig.

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