AYLAS Ermordung: mildes Urteil

Lebenslang. Aber keine Sicherheitsverwahrung. Weil frühere Sexualstraftaten bereits der Anrechnungsverjährung unterlagen….ein Bericht der Leipziger Volkszeitung.
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Leipziger Volkszeitung vom Mittwoch, 11. Januar 2006

Aylas Mutter: „Urteil nicht gerecht“

Zwickau/Leipzig.

Ein Raunen geht durch den Gerichtssaal, als das Urteil für den Mörder der kleinen Ayla aus Zwickau verkündet wird:

Lebenslange Haft, ABER KEINE SICHERUNGSVERWAHRUNG.

Während der Täter Mario L. die Entscheidung des Vorsitzenden Richters Klaus Hartmann äußerlich regungslos aufnimmt,
können die Angehörigen der Sechsjährigen ihre Gefühle nicht mehr unter Kontrolle halten.

„Wie wäre es denn, wenn wir deine Tochter umbringen würden, während du in Haft bist?“,

schreit Aylas Mutter Mario L. voller Verzweiflung und Enttäuschung entgegen.

Zu diesem Zeitpunkt hat Aylas Großmutter bereits schreiend den Saal verlassen.
Im Foyer des Zwickauer Landgerichtes bricht sie zusammen,
den Gerichtssal kann sie auch zur Urteilsbegründung nicht mehr betreten.

Richter Hartmann sagt, eine Sicherungsverwahrung habe die Strafkammer zwar für

„wünschenswert“

gehalten,

allerdings habe man dafür keine rechtliche Grundlage gesehen.

(!!!!)

Die Vorstrafen des Mörders hätten wegen inzwischen eingetretener Rückfallverjährung nicht herangezogen werden können.

(Anmerkung FEM: Ah, Regularien erlauben es den Mördern…jetzt begreifen wir es doch wenigstens endlich!!!!!)

Allerdings sei durch die planmäßige und brutale Vorgehensweise eine besondere Schwere der Schuld gegeben.

Daher bestehe keine Aussicht auf vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren,
so Hartmann weiter.

******!!!!Ayla war nicht das erste Opfer von Mario L.

Bereits vor 20 Jahren ermordete er eine alte Frau,

1997 missbrauchte er die beiden Kinder seines Bruders sexuell.

Acht Jahre später, am Morgen des 17. Mai 2005 –

wenige Tage vor Aylas siebtem Geburtstag –

packte Mario L. das Mädchen auf ihrem Schulweg und steckte sie in den Kofferraum seines Autos.

Nach Aussagen einer Schülerin hatte das Mädchen laut geschrien und sich verzweifelt gewehrt.

****!!!

Alles spielte sich in Sekundenschnelle ab.

Nach Hinweis eines Zeugen wurde der arbeitslose Fliesenleger aus Reinsdorf bei Zwickau –
Vater einer knapp zwei Jahre alten Tochter –
wenige Stunden später festgenommen.

Er führte die Ermittler zu der Leiche und gestand das Verbrechen weitgehend.

Im Prozess trat der fast kindlich wirkende Mann
stets in schwarzem Blazer und weißem Rollkragenpullover auf –
und mit einer Unschuldsmiene.

Er könne sich die Tat bis heute nicht erklären, sagt er in seinem Schlusswort.

Nach Auffassung des Gerichts hatte Mario L. schon bei der Entführung Aylas den Vorsatz, das Mädchen sexuell zu missbrauchen und dann zu töten.
Er habe das Verbrechen begangen, um „seine sexuellen Fantasien zu befriedigen“.

Warum er Aylas Leiche aber bestialisch verstümmelte,

dafür fanden die Richter keinen Beweggrund,

nur Vermutungen.

Entweder habe er in einer Wutattacke das Opfer für das Geschehen verantwortlich gemacht

oder die Aufklärung der Tat erschweren wollen.

„Für die Angehörigen der Kleinen ist die Entscheidung ein Schlag ins Gesicht“, sagt Renate Gerullis von der Opferorganisation Weißer Ring, die sich seit der Tat um Aylas Familie kümmert. Allein die Möglichkeit, dass Mario L. jemals wieder in Freiheit sein und im schlimmsten Fall wieder einem Kind etwas zuleide tun könne, sei für die Verwandten unerträglich.

Aylas Mutter will noch nicht aufgeben: „Das Urteil ist nicht gerecht und nicht im Namen des Volkes. Es muss doch möglich sein, diesen Wiederholungstäter für immer wegzusperren. Ich werde noch keine Ruhe finden“, sagt sie. Ihre 15 Monate alte zweite Tochter will sie nun noch mehr behüten als zuvor. „Auch wenn der Schmerz der Mutter nach einiger Zeit nachlassen wird: Ihr Leben wird nie wieder so sein wie vor der Ermordung ihres Kindes“, sagt Renate Gerullis.

Ellen Grosshans

FEM:DEUTSCHE RICHTER UND KINDERMÖRDER:

erst kürzlich hob das Bundesverfassungsgericht das Urteil im Fall KAROLINA als zu milde auf…

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