Verfassungsgericht berät über Volksbegehren gegen Bankenskandal
Das Berliner Verfassungsgericht verhandelt am Mittwoch (11.00 Uhr) die Klage einer Bürgerinitiative für ein Volksbegehren gegen den Bankenskandal.
Aktuelles / Berlin
25.10.2005, 13:07 Uhr
Verfassungsgericht berät über Volksbegehren gegen Bankenskandal
Das Berliner Verfassungsgericht verhandelt am Mittwoch (11.00 Uhr) die Klage einer Bürgerinitiative für ein Volksbegehren gegen den Bankenskandal. Es zielte darauf ab, die mehrheitlich landeseigene Bankgesellschaft in die Insolvenz zu führen und die Landesbürgschaft über 21,6 Milliarden Euro aufzuheben. Der rot-rote Senat hatte einen entsprechenden Antrag Anfang 2004 gestoppt, weil Volksbegehren zum Haushalt laut Landesverfassung nicht zulässig sind.
Gegen diese Entscheidung legte die Initiative Berliner Bankenskandal um den Wissenschaftler Peter Grottian im März 2004 beim Verfassungsgericht Einspruch ein. Aus ihrer Sicht ist das Volksbegehren zulässig, weil es Einsparungen zum Ziel habe und den Haushalt «erheblich entlasten» würde. Dagegen sieht der Senat in den Forderungen der Initiative beträchtliche finanzielle Risiken für den Konzern und damit das Land.
Die Bankgesellschaft stand 2001 wegen dubioser Immobiliengeschäfte am Rand des Ruins und konnte nur durch eine milliardenschwere Finanzspitze und die Landesbürgschaft vor der Pleite bewahrt werden. Für die Risiken haftet damit maximal bis 2032 der Steuerzahler. Um die Belastungen zu reduzieren, will der Senat mit den Anlegern der größten umstrittenen Immobilienfonds über einen Rückkauf ihrer Anteile verhandeln. Rund 6300 Zeichner hatten das Land Berlin auf Schadenersatz verklagt, weil die Geldanlagen nicht die versprochenen Gewinne abwerfen. Finanziert werden soll der Deal aus dem Verkaufserlös der Bankgesellschaft, die laut EU-Vorgabe bis Ende 2007 veräußert werden muss.