SUPISSIMA: Münchner Künstler zeigt Staatsanwaltschaft wegen SS – an

während Bundesinnenminister SCHILY in Berlin die RAZZIA bei CICERO verteidigte (höhö…was sonst…Anm. FEM) – hat sich in München ein einzelner Künstler mit der – wie er meint – SS-freundlichen Staatsanwaltschaft angelegt…jo-mei, des gibts halt -net-nur in Bayern..hier ein Bericht von verdi-online – www.verdi.de
Künstler zeigt Staatsanwaltschaft an – wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

Wolfram P. Kastner, Münchener Künstler, der 2003 die Schleife eines Gedenkkranzes für ehemalige Mitglieder der Waffen-SS mit einem Scherenschnitt versah und sie dem österreichischen Bundespräsidenten sandte – wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Gegen das Urteil ist mit dem Ziel, einen Freispruch zu erlangen, die notwendige Revision eingelegt – gegen die Staatsanwaltschaft erstattet Wolfram P. Kastner Anzeige wegen des Verdachts auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

Wolfram P. Kastner informiert darüber unter der Überschrift »Sind Staatsanwälte »SSteigbügelhalter?«:

»Ein deutscher Staatsanwalt erkannte (2005) ein »besonderes Strafverfolgungsinteresse«, weil der Künstler Wolfram P. Kastner am Kriegerdenkmal in Salzburg eine Banderole mit der Aufschrift »Unseren gefallenen Kameraden der Waffen-SS« mit einem Scherenschnitt versah und sie dem österreichischen Bundespräsidenten schickte (2003).

Eine Briefbombendrohung, die Wolfram P. Kastner wegen derselben Aktion 1994 aus Salzburg erhalten hatte, ließ die deutsche Staatsanwaltschaft kalt.

Wegen eines »Schaden«, den die SS-Veteranen auf 30 € beziffern, lief sie heiß.

Die Richterin erkannte zwar »ehrenwerte Motive« in der Kunstaktion, schätzte das Eigentumsrecht der verbrecherischen SS-Organisation aber doch höher ein und verurteilte den Künstler im Namen des Volkes zu einer »Bewährung«sstrafe. Er soll die SS-Bekenntnis-Banderole unbeschnitten lassen.

Das Beklemmende daran ist, dass 60 Jahre nach dem Ende des SS-Staats (Kogon) ein deutscher politischer Staatsanwalt mit Rückendeckung seiner Vorgesetzten eine Banderole mit dem öffentlichen Bekenntnis zu einer verbrecherischen Organisation als besonders schützenswertes Eigentum ansieht. Hat die SS-Banderole hat für ihn einen so hohen Wert, dass er darüber einerseits den kriminellen Hintergrund der Waffen-SS beiseite schiebt und den geringen sachlichen Wert der Banderole (der normalerweise zu einer Einstellung wegen Geringfügigkeit führen würde) übersieht – oder hat er eine besondere Sympathie für die verbrecherische SS?

Der Staatsanwalt Hofmann kokettierte in der Verhandlung damit, dass er von anwesenden Pressevertretern womöglich als »brauner Yuppie« bezeichnet werde. Er scheint aber möglicherweise etwas ganz anderes zu sein: Ein dienstfertiger Steigbügelhalter alter und neuer Nazis? Ein Schuhlöffel, der die Verehrer der SS-Verbrechen einlädt, auch in Deutschland öffentlich ihre Gesinnung zu demonstrieren? Wenn er dies auf Staatskosten tun kann, wäre das mehr als beunruhigend.

Gegen das Urteil wurde die notwendige Revision eingelegt (mit dem Ziel einen Freispruch zu erlangen). Gegen die Staatsanwaltschaft erstattet Wolfram P. Kastner mit seinem Anwalt Jürgen Arnold Anzeige wegen des Verdachts auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung«.

Eine Presseerklärung des Anwalts von Wolfram P. Kastner sowie Stellungnahmen von Elfriede Jelinek, von Charlotte Knobloch (Präsidentin der IKG München und Vizepräsidentin des World Jewish Congress), von Amelie Fried, Prof. Stefanie Endlich und von Prof. Willibald Sauerländer liegen vor und können per email zugeschickt werden. Ebenso die Dienstaufsichtsbeschwerde und Fotos von dem Salzburger SS-Kranz und der Beschneidungsaktion in druckfähiger Auflösung.

Weitere Informationen: mail to Wolfram Kastner

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