DJV – ein Verband hebelt sich aus

Eigentlich blickt keiner mehr durch. Es begann damit, dass der Berlin-Brandenburgische Deutsche Journalisten-Verband von Neo-Nazis unterwandert gewesen sein soll.

Danach gab es Neu-Gründungen, und ein gegenseitiges Wettlaufen-Wett-sich-Niedermachen – nach dem Motto – „WER IST JETZT NOCH DER ECHTE DVJ?“

Merkwürdiges trat zutage, der „neue“ Verband legte Richtlinien für die Erteilung eines Presse-Ausweises, die arg an schiere Menschenverachtung erinnerten..wogegen wieder der „Haupt-Verband“ intern protestierte…wer als „Journalist“ gerade arbeitslos war, sollte keinen Presse-Ausweis erhalten…die frühere Arbeit zählte nicht mehr…dies nur ein paar winzige Splitter…und man fragt sich besorgt – GIBT ES EIGENTLICH NOCH EINEN DJV..? Denn, wenn dann erst die GERICHTE sprechen, wächst sich das Durcheinander durch komplette UNDURCHSICHTIGKEIT aus….da deutsche Richter sich gerne so ausdrücken, dass es a) entweder keine …S…versteht – oder b) ERST RECHT zu neuem Streit Anlaß bietet…wegen der Merkwürdigkeiten-Mehrdeutigkeiten…jetzt soll es richtig ans Geld gehen – so also zerfließen dann die Mitgliedsbeiträge…und „Spenden“ nach den für Gäste so teuren „BÄLLEN“ des Verbands…

FEM SCHLÄGT VOR – KOMPLETTE AUFLÖSUNG – alles auf ANFANG …ganz neue Leute …HIER DIE LETZTEN NEUIGKEITEN aus www.newsroom.de – bitte sehr!

Steht der DJV vor Millionenforderungen?

Das Landgericht Berlin hat die Aufnahme neuer Landesverbände in den DJV als rechtswidrig beurteilt und bejaht Schadensersatzansprüche gegen den DJV-Bundesverband, sagen die DJV-Landesverbände Berlin und Brandenburg in einer Aussendung. „Das stimmt nicht, genau das Gegenteil ist der Fall“, sagt DJV-Bundesjustitiar Benno Pöppelmann. Der Richter ist nach der mündlichen Verhandlung in den Urlaub gegangen.

Berlin (Newsroom/DJV) – Die Aufnahme von zwei weiteren Landesverbänden in Berlin und Brandenburg durch den Deutschen Journalisten-Verband (DJV) ist nach Auffassung des Landgerichts Berlin rechtswidrig, berichten die DVJ-Landesverbände Berlin und Brandenburg heute in einer gemeinsamen Presseaussendung.

Im November vergangenen Jahres hatte der DJV-Verbandstag zwei neu gegründete Vereine in Berlin und Brandenburg als Landesverbände aufgenommen: Dagegen haben die in beiden Bundesländern bereits bestehenden Landesverbände – der DJV Berlin und der DJV-Brandenburg – geklagt.

Das Landgericht Berlin stellte nun fest (AZ: 16 O 714/04): Die Aufnahme der beiden neuen Vereine verstößt gegen die Satzung des DJV. Dennoch wird es in beiden Ländern zunächst weiterhin je zwei Landesverbände geben – denn die Aufnahme der neuen Vereine in den DJV-Bundesverband machte das Landgericht nicht rückgängig: Es meinte, die Aufnahme sei ein Vertrag, der gerichtlich nicht anfechtbar sei. Gegen diese Entscheidung werden die klagenden Landesverbände Berufung einlegen.

Die Richter machten zugleich klar, dass der DJV Berlin und der DJV-Brandenburg wegen der rechtswidrigen Aufnahme Schadensersatzansprüche gegen den Bundesverband geltend machen können. Über die Höhe des Schadens wird im November weiterverhandelt – und dieser Schaden wird beträchtlich sein: Es geht hier vor allem um Mitgliedsbeiträge, die den älteren Verbänden fehlen, da inzwischen etwa 1.000 Mitglieder die Vereine gewechselt haben.

Der stellvertretende Vorsitzende des DJV Berlin, Jan Luther, sieht Forderungen in Millionenhöhe auf den DJV zukommen: „Bei 1.000 Wechslern geht es jährlich um Mitgliedsbeiträge von etwa 200.000 Euro. Da die Mitgliedschaft im DJV vielfach eine Mitgliedschaft auf Lebenszeit ist, muss der DJV-Bundesverband mit einer Millionenforderung rechnen.“

Für Torsten Witt, Vorsitzender des DJV-Brandenburg, ist die Auffassung des Gerichts eine schallende Ohrfeige für den Bundesvorstand. „Mit der Entscheidung des Landgerichts ist klar: Wir sind die Nummer eins in Brandenburg. Trotzdem sollen wir den rechtswidrig aufgenommen zweiten Landesverband dulden – das verfestigt nur die unklaren Strukturen in den beiden Bundesländern. Für den DJV wäre es höchste Zeit, sich aktiv für eine einheitliche Struktur in Berlin und Brandenburg einzusetzen.“

Noch Mitte dieser Woche hatte der DJV-Bundesverband in einer Aussendung informiert, dass die Aufnahme der neuen DJV-Landesverbände ausdrücklich vom Gericht bestätigt wurden. „Das ist ein guter Tag für den DJV“, kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken die heutige Entscheidung des Landgerichts Berlin, die Klagen gegen die Aufnahme von zwei neuen Landesverbänden in den DJV abzuweisen. „Der Verein Berliner Journalisten und der Brandenburger Journalisten-Verband haben jetzt Planungssicherheit und können ihre bisherige Aufbauarbeit erfolgreich fortsetzen“, sagte Konken. Das Gericht habe seine vorläufige Entscheidung jetzt auch im Hauptsacheverfahren bestätigt. Es hatte sich bereits im Januar geweigert, einstweilige Verfügungen gegen die Aufnahme des Vereins Berliner Journalisten und des Brandenburger Journalisten-Verbandes in den DJV zu erlassen. In beiden Fällen hatten die alten DJV-Landesverbände Berlin und Brandenburg den Rechtsweg beschritten. Für die Aufnahme der beiden neuen Landesverbände hatten die Delegierten des DJV-Verbandstags 2004 in Hannover mit großer Mehrheit gestimmt.

„In Berlin und Brandenburg brauchen die Journalisten schlagkräftige Gewerkschaftsorganisationen, die sich mit Kompetenz und Engagement für ihre berechtigten Interessen einsetzen“, sagte der DJV-Vorsitzende´in seiner Aussendung. „Die heutige Gerichtsentscheidung ist der Garant dafür, dass diese Interessenvertretung auch von Dauer ist.“

Inzwischen hat DJV-Bundesjustitiar Benno Pöppelmann nachgesetzt, dass die Meldung von den Landesverbänden Berlin und Brandenburg falsch seien und dass der Bundesverband gewonnen habe. Gero Himmelsbach, der Anwalt der beiden Landesverbände bestätigt dagegen die Version von Berlin und Brandenburg. Da der Richter nach der Verhandlung in Urlaub gegangen ist, liegt noch kein schriftliches Urteil vor. Welche Version also stimmt, wird sich erst in den nächsten zwei bis drei Wochen herausstellen. Der dpa hat eine Sprecherin des Berliner Landgerichtes gesagt, dass die Aufnahme der neuen Verbände vom Gericht bestätigt worden sei. Dies bestätigt auch Anwalt Himmelsbach. Der Begründung des Gerichtes sei, dass sie einen geschlossenen Vertrag mit den neuen Verbänden in Berlin und Brandenburg nicht mehr aufheben können. Diese rechtlich verzwickte Situation würde dafür durch Schadenersatzansprüche geregelt werden.