ABSURDER RICHTERSPRUCH – Studentin & ALG II

ja, da wiehert er wieder einmal überlaut, der superdeutsche Amts-Schimmel.

Eine Frau, vorher Berufsausbildung und beruflich tätig, studierte nun, 37 Jahre alt, Jura. Weil Bafög für sie nicht mehr in Frage kam, beantragte sie ALG II – und hier…typisch Deutsch – (DIESE RUBRIK MÜSSEN WIR UNBEDINGT EINRICHTEN, ach nein, gibt ja schon die einschlaf-aufregende ARD-Sendung dazu.oder ist sie schon wieder abgesetzt? jedenfalls…..)..diese unglaublichen Richter – erst recht, wenn Du von einem feministischen JURISTINNENTAG kommst, kannst Du Dir wirklich nur an den Kopf fasssen..und Dich leise fragen – ticke ich noch richtig oder die anderen falsch…??
Na klar – Ihr habt richtig gewettet – die tollen Richter urteilten, der Frau ist ein Abbruch des Studiums zuzumunten. Oder eine Beurlaubung. Um wieder Geld zu verdienen. Wenn sie dann aber arbeitslos wird, darf sie HARTZ IV beantragen.

Als Studentin aber nicht. Vor allem, so der WIDERSINN weiter – was soll die dumme Argumentation – „Das Studium sei ja nicht so weit fortgeschritten, als dass sie – die Frau – nicht wieder in ihren Beruf zurückkönne….!!!

Genaueres bei – spiegel-online UNI/ und www.short-news. de (die private Diskussions-Site von STERN-Nutzern)

Das passt wie die Faust auf die Augen unserer FRAUEN…die ein BUCH vorbereiten…….und von wegen „GENDER MAINSTREAMING“ – och, wer hat denn bloß dieses so scheußliche Unwort erfunden…das macht uns bloß lächerlich.