hier ein Newsletter der Berliner PDS zu den Richtwerten von Mieten bei HARTZ IV – und zu besonderen Härten – die berücksichtigt werden sollen: /FEM selbst ist parteilos.
Betreff: Hartz IV & Wohnen
> Datum: Thu, 12 May 2005 01:34:41 +0200
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> PDS Berlin >> newsletter 108/05 >>
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> PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus
> 11. Mai 2005
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> Hartz IV & Wohnen
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> newsletter von Elke Breitenbach (MdA)
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> 1. Was haben Hartz IV und Wohnkosten miteinander zu tun?
>
> Mit dem Hartz-IV-Gesetz wurde den Kommunen die Verantwortung übertragen,
> angemessene Wohnkosten für Arbeitslosengeld-II-Empfangende zu übernehmen.
> Dazu bedarf es natürlich transparenter und verbindlicher Regelungen. In
> vielen Regionen wurden dafür einfach die schon vorhandenen Regelungen aus
> der Sozialhilfe übernommen, mit der Folge, dass viele Betroffenen nun
> umziehen müssen.
>
> Berlins Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner ist einen anderen Weg gegangen.
> Sie will die Menschen nicht aus ihrem sozialen Umfeld reißen und den
> vorhandenen Wohnraum sichern.
>
> Massenhafte Umzüge von Arbeitslosengeld-II-Empfangenden soll es in Berlin
> nicht geben.
>
>
> 2. Welchen Grundsätzen folgt die Berliner Regelung?
>
> Die neuen Regelungen berücksichtigen konsequent die Bedingungen am
> Berliner
> Wohnungsmarkt. Es gibt hinreichend große Wohnungen, die in ihren
> Gesamtkosten jedoch nicht teurer ist. Eine Festlegung, die sich nach der
> Quadratmeterfläche der Wohnung richtet, wurde deshalb ausgeschlossen.
> Einziges Prüfkriterium ist künftig deshalb die Brutto-Warmmiete –
> natürlich
> in Abhängigkeit von der Größe einer so genannten Bedarfsgemeinschaft (BG).
>
> Es werden umfassende Härtefallregelungen definiert, die insbesondere für
> Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen und über 60jährige gelten
> sollen. Behindertengerechte Wohnungen gelten z.B. in der Regel als
> angemessen.
>
>
> 3. Welche Richtwerte wurden für die Brutto-Warmmieten vereinbart?
>
> Als Richtwerte wurden folgende Brutto-Warmmieten vereinbart:
>
>
> Personen
> pro BG1
>
> Richtwert
> Brutto-Warm2
>
> Das sind
> % der BG
>
> Ø Ist 12/043
> (BSHG4)
>
> Ø Ist 03/055
> (Alg II)
>
> Anzahl BG
>
>
> 1
>
> 360 Euro
>
> 61,1
>
> 278 Euro
>
> 246 Euro
>
> 170.641
>
>
> 2
>
> 444 Euro
>
> 18,3
>
> 403 Euro
>
> 337 Euro
>
> 51.158
>
>
> 3
>
> 542 Euro
>
> 10,5
>
> 489 Euro
>
> 400 Euro
>
> 29.425
>
>
> 4
>
> 619 Euro
>
> 10,0
>
> 563 Euro
>
> 467 Euro
>
> 27.959
>
>
> 5
>
> 705 Euro
>
> 632 Euro
>
> 573 Euro
>
>
> 1) BG: Bedarfsgemeinschaft (Mitglieder eines Haushaltes)
> 2) Warm-Miete Brutto-warm: monatliche Kaltmiete + kalte Betriebskosten +
> Heizkosten
> 3) Ist 12/04: durchschnittliche (warme) Wohnkosten für
> Sozialhilfeempfangende
> 4) BSHG: Bundessozialhilfegesetz, regelte die bisherige Sozialhilfe
> 5) Ist 03/05: durchschnittliche (warme) Wohnkosten für
> Arbeitslosengeld-II-Empfangende
>
> Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich der Richtwert um 50 Euro.
> Bei selbst genutztem Wohn-eigentum werden die tatsächlichen Aufwendungen –
> außer den Tilgungsraten – erstattet.
>
> Diese Richtwerte können bei bestehendem Wohnraum in begründeten
> Einzelfällen
> um bis zu 10 Prozent überschritten werden, insbesondere bei
> Alleinerziehenden und Schwangeren, bei mindestens 15jähriger Wohndauer,
> bei
> wesentlichen sozialen Bezügen z.B. für Kinder sowie bei über 60jährigen
> Hilfeempfangenden.
>
>
> 4. Ab wann gelten die neuen Regelungen?
>
> Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Juli 2005, aber für die Betroffenen
> ändert sich im ersten Jahr des Arbeitslosengeld-II-Bezuges nichts. In
> diesem
> Zeitraum werden die Kosten der Wohnung einschließlich Heizkosten
> grundsätzlich in der tatsächlichen Höhe übernommen. Sind die Kosten höher
> als die Richtwerte, gelten erst nach diesem Jahr die Regelungen zur
> Senkung
> der Wohnungskosten, dies kann auch z.B. durch Untervermietung realisiert
> werden. Wer seine Wohnung trotz der höheren Kosten nicht verlassen möchte,
> hat auch die Möglichkeit der Zuzahlung aus zusätzlichem Einkommen oder aus
> Vermögen.
>
> Jeder Aufforderung zum Umzug in preiswerteren Wohnraum muss in jedem Fall
> eine Wirtschaftlich-keitsberechnung vorausgehen. Sie soll sichern, dass
> die
> Aufwendungen für einen notwendigen Umzug geringer sind als die weitere
> Übernahme der höheren Wohnkosten für einen Zeitraum von 2 Jahren.
>
> Da die Betriebskosten inzwischen Hauptfaktor für überhöhte Wohnkosten
> geworden sind, sollen bei Anhaltspunkten für überhöhte Betriebskosten
> diese
> von Amtswegen überprüft werden. Das hat nicht nur Kosten senkende Effekte
> für das Land Berlin, sondern in der Folge auch positive Auswirkungen auf
> alle Mieterinnen und Mieter der Stadt.
>
>
> 5. Was ist das Ergebnis der Ausführungsvorschrift unter Mitwirkung der
> PDS?
>
> Mit dieser Ausführungsvorschrift haben wir eine transparente und vor allem
> sozial gerechte Lösung bei der notwendigen Definition angemessenen
> Wohnraums
> gefunden.
>
> Die besonderen Bedürfnisse von Familien mit Kindern können durch die
> Härtefallregelungen berücksichtigt werden – ihre sozialen Bezüge erhalten
> ein besonderes Gewicht. Das sind immerhin fast 75.000 Berliner Haushalte.
> 30.000 von ihnen sind allein erziehend.
>
> Auch die Interessen von Menschen mit Behinderungen und über 60jährigen
> genießen einen spezifischen Schutz. 80 Prozent – und damit fast der
> gesamte
> Berliner Wohnungsmarkt (im sozialen wie im frei finanzierten Wohnungsbau)
> bleibt durch unsere Regelungen auch für Langzeitarbeitslose erreichbar.
> Die
> Richtwerte liegen bei den Kaltmieten wie bei den Betriebskosten über den
> Berliner Durchschnittswerten. Eine weitere soziale Entmischung der
> Stadtquartiere ist daher nicht zu befürchten.
>
> elke.breitenbach@pds.parlament-berlin.de
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