1. Musterklage zur 58er-Regelung bei HARTZ IV

Nachgerade genötigt-gezwungen worden waren sie – jene Langzeitarbeitslosen ab 58 Jahren – ein Papier der Arbeitsverwaltung zu unterschreiben, daß sie „nicht mehr vermittelt werden wollen“ – was ja schon eine Dreistigkeit der Verwaltung ist, denn diese Formulierung ist vorgegeben –

ja, damit diese MEnschen aus der Arbeitslosigkeits-Statistik herausgenommen werden konnten…und bis zum frühest-möglichen, abschlagsfreien Renten-Antritt ihre Alhi ohne weitere Vorstellungen beim Amt (die eh nix brachten) …gelockt wurden die Menschen auch mit dem Hinweis – sie könnten nun kontrollfrei verreisen etc. pp. ALLES MAKULATUR – als HARTZ IV heißgestrickt wurde.

Anstelle der bisherigen Alhi nun HARTZ IV !

Vertrauensbruch ohnegleichen. RECHTSBRUCH – formulierte damals nicht nur FEMINISSIMA.

Nun ist die erste Musterklage des Sozialverband Deutschland anhägig. Bitte sehr.

Quelle : www.anwalt-tv/de – sehr empfehlenswert übrigens! und dort auch ein DOSSIER zu HARTZ IV – „HARTZ IV Produkt einer desolaten Steuerpolitik“ und – BUNDESRICHTER: HARTZ IV-Leistungskürzungen verfassungswidrig. BITTE – WEHRT EUCH DOCH!

Erste Musterklage zur 58er-Regelung bei Hartz IV anhängig

Die erste Musterklage des Sozialverband Deutschland (SoVD) zur 58er-Regelung bei Hartz IV ist beim Sozialgericht Itzehoe anhängig (Az.: S 2 AL 195/04).

Ziel ist es, mit der Klage die 58er-Regelung im SGB II zu Fall zu bringen. Der SoVD sieht den Vertrauensschutz verletzt. Wie viele Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet hatten, hatte auch der Betroffene mit der Arbeitsagentur eine Vereinbarung nach § 428 SGB III abgeschlossen. Damit wurde älteren Arbeitslosen der Bezug von Arbeitslosenhilfe bis zum Rentenbeginn zugesichert. Im Gegenzug mussten sie sich verpflichten, eine Altersrente zu beantragen, sobald sie ihnen in voller Höhe zustand. Durch Hartz IV wird diese Vereinbarung in weiten Teilen außer Kraft gesetzt.

Die 58er-Regelung des § 65 SGB II führt für die Betroffenen zu unerwarteten finanziellen Einbußen. Denn ihr Arbeitslosengeld II fällt meist niedriger aus als die bisherige Arbeitslosenhilfe. Der Sozialverband Deutschland fordert die Bundesregierung auf, bei der 58er- Regelung nachzubessern. Bereits bestehende Vereinbarungen müssten ohne Abstriche erfüllt werden. Den Betroffenen dürften keine finanziellen Nachteile entstehen. Auf Vereinbarungen mit Behörden müsse Verlass sein.

ots/dpa/gs

25.01.2005

Bundesrichter: Hartz IV-Leistungskürzungen verfassungswidrig

«Hartz IV Produkt einer desolaten Steuerpolitik»

Experten: Regierung nutzt Hartz IV zur Senkung der Sozialhilfe

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50 Jahre Bundessozialgericht: Richter schaffen bei Hartz IV Klarheit

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Lesermeinungen:

Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen. Stehe vor der Entscheidung: Vorgezogene Rente mit Abschlag oder abwarten, bis Urteil vorliegt. (bin 60 Jahre und beziehe z.Zt. AlG II)

harz IV ist die größte sauerei die jemals in deutschland produziert wurde. dieser hirnrissige wahnsinn sollte komplett abgeschafft werden, und diejenigen denen dieser absolute geistesschwarsinn eingefallen ist, gnadenlos zur verantwortung ziehen.

Sehr geehrte Damen/Herren, ich bitte Sie, mir auf diesem Weg den aktuellen Stand des anhaengigen Verfahrens 58er Regelung mitzuteilen. Vielen Dank. MfG

In Ergänzung zu Ihrem vorstehend genannten Artikel möchte ich Sie wie folgt informieren: Am 19.1.2005 wurde durch die Kanzlei Streitbörger Speckmann in Potsdam die 1. Verfassungsbeschwerde zur 58er Regelung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie wird dort unter dem AZ 1 BvR 143/05 geführt. Weitere Beschwerdeschriften befinden sich auf dem Weg.

Sehr geehrte Damen und Herren, Das Anti-Diskriminierungsgesetz, steht auf dem Papier,es wird aber nicht danach gehandelt! Schwerbehinderte werden schickaniert, diskriminiert, und in die Verzweiflung getrieben und das von den Behörden. Auf einen Ausweis für Schwerbeschädigte wartet mann 8-10 M o n a t e obwohl bekannt ist das daran ein Arbeitzplatz hängt. Man verliert seinen Arbeitsplatz weil die Behörde nicht bzw. kann ihn nicht antreten mitarbeitet. Unterlage gehen „auf sonderbare Weise“ verschwunden obwohl zum 3. mal in Copie eingereicht. Jeder Arbeitsplatz der angeboten wird wird vom Arbeitsamt blockiert!

Sehr geehrte Damen und Herren, Das Anti-Diskriminierungsgesetz, steht auf dem Papier,es wird aber nicht danach gehandelt! Schwerbehinderte werden schickaniert, diskriminiert, und in die Verzweiflung getrieben und das von den Behörden. Auf einen Ausweis für Schwerbeschädigte wartet mann 8-10 M o n a t e obwohl bekannt ist das daran ein Arbeitzplatz hängt. Man verliert seinen Arbeitsplatz weil die Behörde nicht bzw. kann ihn nicht antreten mitarbeitet. Unterlage gehen „auf sonderbare Weise“ verschwunden obwohl zum 3. mal in Copie eingereicht. Jeder Arbeitsplatz der angeboten wird wird vom Arbeitsamt blockiert!

Sehr geehrte Damen u. Herren ich bitte Sie mir den aktuellen Stand des Verfahrens 58Regelung mitzuteilen. Vielen Dank. H.D.Klinkhammer

Mir scheint, daß um die 58er-Regelung ein großer Bogen gemacht wird, von der Politik bis zu den Medien. Ich bin jetzt 62 Jahre, habe 05/2003 diese Regelung unter massivem Druck des Arbeitsamtes Leipzig unterschrieben, alle Rentenunterlagen bei der BfA eingereicht. In 12/2004 erhielt ich den ALG II-Bescheid mit den den ost-üblichen Bezügen. Seitdem bin ich im Widerspruch mit der Arbeitsagentur Leipzig, ohne daß diese auf die damalige Vereinbarung reagiert. Auch Mahnungen nützen nichts. Da ich deutsche Gerichtsbarkeit kenne (Sozial-, Arbeits- Amtsgericht)scheue ich mich vor weiteren Versuchen. Wie kann man diese Monster-Agentur für „Arbeits-verhinderung“ dazu bringen, ihren eigenen Verpflichtungen zu § 428 SGB III nachzukommen ??? Immerhin büße ich je Monat rund € 280 ab 01/2005 ein. MfG

Hallo Gleiches Problem: Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen. Stehe vor der Entscheidung: Vorgezogene Rente mit Abschlag oder abwarten, bis Urteil vorliegt. DRINGEND !!!! DANKE

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