ja, hier drucken wir gerne einen Presse-Aufruf der Berliner Kampagnen gegen HARTZ IV , nein, es geht um die INFORMATIONEN ..für die Betroffenen…bitte sehr:mit diversen Links..
Jetzt Widerspruch gegen Alg II-Bescheid einlegen !!!
Berliner Kampagne gegen Hartz IV
c/o buero@andersarbeiten.de
Tel. 030 / 695 98 306
Berlin, den 20.01.2005
Sehr geehrte Damen und Herren,
in wenigen Tagen läuft die Widerspruchsfrist gegen den Alg II-Bescheid ab. Angesichts der Tatsache, dass tausende von Bescheiden fehlerhaft sind, daß die Verfassungsgemäßheit von Hartz IV noch geprüft werden muß und viele Menschen Hemmungen vor Widerspruchsverfahren haben, bitten wir Sie dringend, den Aufruf, Widerspruch gegen den Alg II-Bescheid einzulegen, über Ihr Medium zu verbreiten. Denn nur bei einem Widerspruch erhalten die Betroffenen die Chance, von späteren Grundsatzurteilen zu profitieren.
Herzlichen Dank im voraus!
Für die Berliner Kampagne gegen Hartz IV
Angelika Wernick
P.S. Die zwei Info-Blätter der Berliner Kampagne gegen Hartz IV:
1. Widerspruch gegen den Arbeitslosengeld II-Bescheid ist erforderlich und
2. Hartz IV Umsetzungschaos – Tipps für Alg II-Betroffene sind auf der Internetseite der Berliner Kampagne zu finden: www.hartzkampagne.de unter der Rubrik: Alg II-Bescheid.
Weiteres unter: www.tacheles-sozialhilfe.de, www.bag-shi.de und www.erwerbslos.de.
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Die Berliner Kampagne gegen Hartz IV
weist darauf hin, dass jeder, der einen Alg II-Bescheid erhalten hat, (vorsorglich) Widerspruch einlegen sollte, um von zu erwartenden Grundsatzurteilen profitieren zu können. Denn es spricht vieles dafür, dass der zu niedrig bemessene Regelsatz dem Sozialstaatsgebot widerspricht. Ein dahin gehendes Gutachten des Paritätischen Wohlfahrtverbandes wurde kürzlich der Presse vorgestellt.
Nur wer innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat Widerspruch einlegt, bewahrt sich den Anspruch, rückwirkend die Differenz zu eventuellen Änderungen des Regelsatzes ausgezahlt zu bekommen.
Darüber hinaus ist es nur mittels eines Widerspruchs möglich, eine korrekte, nachvollziehbare und begründete Neuberechnung des Bescheids zu verlangen.
Tatsache ist, dass tausende von Alg II-Bescheiden nicht nachvollziehbar, fehlerhaft oder ohne Begründung von Kürzungen verschickt wurden Schätzungen Unabhängige Beratungsstellen schätzen die Zahl fehlerhafter Bescheide auf 70–80 Prozent Vielfach wurden die tatsächlichen Aufwendungen für Miete und Heizung gekürzt, häufig wurde das Kindergeld doppelt angerechnet. In anderen Fällen wurde das Einkommen von Mitbewohnern einbezogen, obwohl diese nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörten.
Angesichts der zahlreichen fehlerhaften Bescheide hatte der Sozialhilfe-Verein Tacheles e.V. (Wuppertal) bereits im Dezember zum massenhaften Widerspruch aufgerufen. Auch wer nicht mit Verwaltungsverfahren vertraut ist, kann die Frist wahren, wenn mit einem Satz Widerspruch eingelegt und auf die später folgende Begründung verwiesen wird.
Im Widerspruch sollten unterschiedliche Gründe angeführt werden: falsche Berechnungen etc., aber auch Bedenken bezüglich der Verfassungsgemäßheit von Hartz IV sind hier aufzuführen. Wie ein solcher Widerspruch im einzelnen begründet werden kann, Formulierungshilfen, Tipps zum weiteren Vorgehen und eine Liste der vielen Beratungsstellen in der Stadt sind nachzulesen in zwei Info-Blättern der Berliner Kampagne gegen Hartz IV: 1. Widerspruch gegen den Arbeitslosengeld II-Bescheid ist erforderlich und 2. Hartz IV Umsetzungschaos – Tipps für Alg II-Betroffene. Beide sind auf der Internetseite der Berliner Kampagne zu finden: www.hartzkampagne.de unter der Rubrik: Alg II-Bescheid zu finden. Weiteres unter: www.tacheles-sozialhilfe.de, www.bag-shi.de und www.erwerbslos.de.