Caroline v. Monaco contra Privatfotos

Menschenrechtsgericht prüft Beschwerde von Caroline von Monaco – nicht uninteressant!
Für Euch aus den News herausgefischt und aufgehoben..Bitte sehr!
Mittwoch, 29.10.2003

Menschenrechtsgericht prüft Beschwerde von Caroline von Monaco

Die Beschwerde richtet sich gegen die unerlaubte Veröffentlichung von Fotos, die Caroline und Mitglieder ihrer Familie zeigen, durch die Illustrierten „Die Bunte“, „Neue Post“ und „Freizeitrevue“.

Straßburg/Hamburg (AFP) – Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird am Donnerstag kommender Woche eine Klage der Prinzessin Caroline von Monaco gegen Deutschland verhandelt. Wie der Gerichtshof am Mittwoch mitteilte, geht es dabei um die Frage, ob die deutsche Gesetzgebung das Privat- und Familienleben ausreichend schützt. Die Klägerin wird vor dem Straßburger Gericht durch den Hamburger Medienanwalt Matthias Prinz vertreten. Ob sie persönlich zu der Verhandlung kommt, war bei der Anwaltskanzlei zunächst nicht zu erfahren. Die Beschwerde richtet sich gegen die unerlaubte Veröffentlichung von Fotos, die Caroline und Mitglieder ihrer Familie zeigen, durch die Illustrierten „Die Bunte“, „Neue Post“ und „Freizeitrevue“. Die Ehefrau von Prinz Ernst August von Hannover macht Verstöße gegen den Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend, der das Grundrecht auf den Schutz des Privat- und Familienleben garantiert. Caroline von Monaco hatte wegen der fraglichen Veröffentlichungen zunächst in Deutschland geklagt. In einem Urteil vom 15. Dezember 1999 gab ihr das Bundesverfassungsgericht jedoch nur teilweise Recht. Die Karlsruher Richter rügten zwar die ungenehmigte Veröffentlichung von Fotos, die die Prinzessin mit ihren Kindern zeigen. Zugleich stellten sie jedoch fest, als „Person der Zeitgeschichte“ müsse Caroline von Monaco die Veröffentlichung von Fotos hinnehmen, die sie an einem öffentlich zugänglichen Ort zeigen. Diese Rechtssprechung führt nach Ansicht der Klägerin dazu, dass es in Deutschland einen Absatzmarkt für Privatfotos gibt. Daher werde sie ständig von Paparazzi belagert. Mit einem Urteil wird erst in einigen Monaten gerechnet. Die Entscheidungen des Straßburger Gerichtshofs sind für die 45 Europaratsländer bindend, also auch für Deutschland.

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