Zur Information ein Artikel aus FAZ.net – „Lackmustest“. Von RAINER HERMANN.
32 Jahre Haft für den Chefredakteur eines türkischen Radiosenders.
Der die ZENSUR der türkischen Regierung ….mißachtet…und über Hungerfasten in türkischen Gefängnissen….auch die Nachrichtensprecherin …die die Meldungen über die Proteste in türkischen Knästen verlas…soll…hinter Gittern.
Im Anschluß an diesen FAZ-Bericht, stellt FEM auch noch einmal die News vom letzten Sommer zum Vergleich ….“Eine türkische TV-Entertainerin soll in Knast, weil sie die türkische Flagge in einer Show über die Fußballweltmeisterschaft …
na – lest bitte selbst. – Ende des Vortexts.
Nach einem Tipp in „Perlentaucher“.
Kommentar zum Artikel folgt – FEMINISSIMA, am 2. Februar 2003
Lackmustest
32 Jahre Haft: Zur Lage der Meinungsfreiheit in der Türkei
ISTANBUL, 31. Januar 2003
Sein Radio ist erst drei Jahre alt. Die Sendeverbote der türkischen Funkaufsicht summieren sich aber bereits auf 150 Tage, und nun soll Seyfullah Karakurt, Chefredakteur der „Stimme Anatoliens“ (Anadolu Sesi), auch noch für 32 Jahre ins Gefängnis. Nicht nur ihn hat das Staatssicherheitsgericht in Istanbul angeklagt. Auch die Nachrichtensprecherin Selda Demir soll eingekerkert werden. Vorgeworfen wird der „Stimme Anatoliens“, daß sie Anfang 2001 über die Revolte und das Todesfasten in den türkischen Gefängnissen berichtet hat. Die Regierung hatte damals angeordnet, über die Vorgänge zu schweigen. Die türkischen Medien hatten sich daran gehalten. Nur nicht die „Stimme Anatoliens“.
Sie ist eine der insgesamt 150 Radiostationen Istanbuls. Auf 92,8 Hertz ist ihre Stimme zwar nicht in ganz Anatolien zu hören, aber im Raum um das Marmarameer, von Bursa bis Canakkale also und von Balikesir bis Edirne. Das ist die am dichtesten besiedelte Region der Türkei. In den vergangenen Jahrzehnten hat sie Zuwanderer aus allen Teilen Anatoliens angezogen. Er habe sich zum Ziel gesetzt, die anatolischen Traditionen in Istanbul am Leben zu erhalten, sagt der junge Chefredakteur. So stellt ein Programm über die „Provinzen der Türkei“ Geschichten und Legenden aus jedem Winkel Anatoliens vor. Andere Programme senden Musik in den Sprachen der Minderheiten – der Kurden, der Araber und der Lasen. Das hat Karakurt noch keine Probleme bereitet. Denn bevor er eine Diskette einlegt, untersucht er sie nach verfänglichen Botschaften.
Die „Stimme Anatoliens“ versteht sich als Kulturradio, als Alternative zu den billigen Kommerzsendern. Die „Stimme Anatoliens“ ist aber auch ein politisches Radio und eine Stimme der Linken. In dem Programm „Das Glaubensmosaik Anatoliens“ stellt es Minderheiten vor, und in den „Briefen unserer Mitmenschen“ kommen Personen zu Wort, die nicht in das Studio in den engen Gassen des Istanbuler Stadtteils Besiktas finden können. Gefangene zum Beispiel. Und genau das wurde Karakurt zum Verhängnis.
So hat er Anfang 2001 mit Familienangehörigen von Augenzeugen und von Opfern des Aufstands im Ankaraner Gefängnis Ulucan ein Programm ausgestrahlt. Als Strafe verhängte die allmächtige RTÜK, die Aufsichtsbehörde für Funk und Fernsehen, ein Sendeverbot von neunzig Tagen. Bevor es in Kraft trat, berichtete die „Stimme Anatoliens“ ausführlicher als andere und bald allein über das Todesfasten, das linke Inhaftierte in den Gefängnissen begonnen hatten, um gegen die Verlegung von den Massenräumen in kleine Zellen mit drei oder vier Personen zu protestieren. Das brachte nochmals eine Abschaltung von dreißig Tagen. Weitere dreißig Tage folgten wegen des „Glaubensmosaik Anatolien“ und der Verlesung von Briefen inhaftierter Häftlinge. Der Staat wolle eine solche Berichterstattung nicht, zuckt Karakurt leicht resignierend mit den Schultern.
Als seine Station 2002 wieder auf Sendung ging, sollte sie gleich wieder geschlossen werden, und diesmal richtig für 180 Tage. Das hätte für die „Stimme Anatoliens“, die sich nahezu ausschließlich aus Werbeeinnahmen finanziert, den Todesstoß bedeutet. Stein des Anstoßes war ein Programm, in dem der Rechtsanwalt Cemal Yücer und der Schriftsteller Lütfü Kaleli über das Verbot mehrerer Vereine der alevitischen Minderheit diskutiert hatten. RTÜK meinte erkennen zu können, daß die Radiostation dem „Separatismus“ Vorschub leiste. Die Rettung kam aus Ankara. Denn ein Verwaltungsgericht hob dort die Entscheidung der RTÜK wieder auf.
Das war aber keineswegs die Entwarnung. Denn das Staatssicherheitsgericht in Istanbul leitete vier Verfahren gegen Karakurt und seine Sprecherin ein. Auslöser waren wieder die Vergehen, für die die „Stimme Anatoliens“ bereits 2001 mit einem Sendeverbot von 150 Tagen gebüßt hatte. Drei Verfahren basieren auf dem berüchtigten Paragraphen 312 des Strafgesetzbuchs, der als Knebelungsparagraph für die Meinungsfreiheit gilt. Im vergangenen Jahr wurde er zwar reformiert, auf das Verfahren gegen Karakurt wirkt sich diese Reform aber nicht aus. Dem vierten Verfahren liegt der Paragraph 169 des Strafgesetzbuchs zugrunde, der die Hilfe an „illegale bewaffnete Terrorgruppen“ ahndet. Ständig zitiert die Anklageschrift aus den Sendungen Karakurts. Als staatsgefährdend zitiert sie etwa folgende Nachricht, die die „Stimme Anatoliens“ am 12. März 2001 um 18 Uhr ausgestrahlt hat: „Auf die Gefangenen, die sich am Todesfasten beteiligen, wird Gewalt ausgeübt, sie werden in Einzelzellen gesteckt, die meisten wurden in Krankenhäuser verlegt. Die Todesfastenden leiden an einem vorübergehenden Gedächtnisverlust, und gegen sie wird Gewalt angewandt, und es wird versucht, sie zu verletzen.“ Zwei Verfahren wegen der Verstöße gegen den „Paragraphen 312“ hat das Gericht zusammengefaßt. Für sie hat Staatsanwalt Ahmet Kelebek ein Strafmaß von achtzehn Jahren gefordert. Am Donnerstag entschied das Gericht lediglich, die Zitterpartie für Karakurt fortzusetzen und im Mai wieder zu tagen.
Im dritten Verfahren hat Kelebek neun Jahre Haft beantragt; vielleicht wird auch dieses vertagt werden. Dann schließlich steht das Verfahren um den „Paragraphen 169“ am 3. März an. Erschöpft sagt Karakurt: „In der Türkei wird nicht bestraft, wer die Ereignisse verursacht, sondern wer darüber berichtet.“
RAINER HERMANN
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.02.2003, Nr. 27 / Seite 40