PRESSE: Erst jetzt: Eingangskontrollen am LG Dresden../7/09

FEMINISSIMA – warum nicht überall??
Text: ddp/faz.net
Tödliche Attacke vor Gericht
Haftbefehl wegen Mordes erlassen
Schlappe der Offiziellen: Schuß auf den Ehemann der Ermordeten, statt auf den Täter…

Tödliche Attacke vor Gericht
Haftbefehl wegen Mordes erlassen
Am Landgericht Dresden gibt es nun Eingangskontrollen

02. Juli 2009 Einen Tag nach der tödlichen Messerattacke im Dresdner Landgericht ist gegen den 28-jährigen Alex W. Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Mann eine 31-jährige Ägypterin am Mittwoch nach deren Zeugenaussage „unvermittelt angegriffen“ und mindestens 18 Mal auf sie eingestochen. Zudem habe er mit mehreren weiteren Messerstichen den 32-jährigen Ehemann der Zeugin lebensgefährlich verletzt. Dessen Zustand sei weiterhin kritisch.
Die Frau hinterlässt einen dreijährigen Sohn. Sie war im dritten Monat schwanger. Alex W. habe sich vor dem Haftrichter nicht zu der Tat geäußert, teilte Oberstaatsanwalt Christian Avenarius mit. Bei der Überwältigung des Angreifers schoss ein Beamter der Bundespolizei auf den Ehemann des Opfers, da er ihn für den Angreifer hielt. Der Mann sei am Bein verletzt worden. Der Fall wird noch geprüft. Die Schussverletzung sei jedoch „nicht ursächlich für den lebensbedrohlichen Zustand des Ehemannes“. Der Angriff geschah während einer Berufungsverhandlung.

„Absolut uneinsichtig“
Der Deutsche russischer Herkunft war im November wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 780 Euro verurteilt worden und hatte dagegen Berufung eingelegt, um einen Freispruch zu erwirken. Da er sich vor dem Amtsgericht „absolut uneinsichtig“ gezeigt habe, wollte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erreichen. Alex W. hatte sein Opfer im vergangenen Jahr auf einem Spielplatz als „Islamistin“, „Terroristin“ und „Schlampe“ beschimpft. Sie hatte ihn zuvor gebeten, ihrem Sohn einen Platz auf der Schaukel frei zu machen.
Auch der Pflichtverteidiger hatte in das Geschehen eingegriffen und versucht, Alex W. mit einem Stuhl von weiteren Attacken auf die Zeugin abzuhalten. Der Rechtsanwalt blieb unverletzt. Er verteidige den Beschuldigten in dem eingeleiteten Schwurgerichtsverfahren nicht mehr, hieß es. Alex W. ist laut Staatsanwaltschaft nicht vorbestraft. Er sei bei seiner Festnahme leicht verletzt worden. Zur Klärung der Schuldfähigkeit sei ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben worden. Die Ermittler prüfen auch einen fremdenfeindlichen Hintergrund der Tat.
Am Eingang des Landgerichts Dresden wurden am Donnerstag alle Besucher mit Metalldetektoren überprüft – nach Angaben einer Gerichtssprecherin „zur Abschreckung von potentiellen Nachahmungstätern“. Ob diese für Dresdner Gerichte unübliche Sicherheitsmaßnahme beibehalten wird, blieb offen. Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) will die Sicherheitskonzepte überprüfen. „Wenn der Hintergrund der Tat und die Persönlichkeit des Täters aufgeklärt sind, werden wir über mögliche Schlussfolgerungen, etwa den verstärkten Einsatz von Sicherheitsschleusen, sprechen“, sagte er. Allerdings könnten aus Gerichtsgebäuden keine Hochsicherheitstrakte gemacht werden.

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, verlangte indes, jedes einzelne Gerichtsgebäude daraufhin zu prüfen, wie die baulichen Gegebenheiten seien, um möglicherweise Maßnahmen zum besseren Schutz der Bürger zu treffen. Es sei jedoch nicht möglich, überall Kontrollen wie auf Flughäfen einzuführen.Text: ddp