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Sachliche Richtigstellung
Bad Homburg, 9. Dezember 2008 – Im Zusammenhang mit der von der Redaktion der Sendung „Frontal21“ (ZDF) am 8. Dezember 2008 verbreiteten Pressemitteilung stellt Lilly folgendes richtig:
Bereits die Überschrift ist grob irreführend.
Unter Berufung auf eine angebliche Liste der deutschen Zulassungsbehörde wird behauptet, dass vier Kinder starben.
Richtig ist, dass kein Todesfall eines Kindes in Deutschland bekannt ist, der in ursächlichem Zusammenhang mit Strattera steht.
Die Aussage des Patientenbeauftragten im Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, dass Strattera ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis habe, ist falsch. Es ist grob unwissenschaftlich und zudem unverantwortlich, eine Nutzen-Risiko-Bewertung ohne Kenntnis von Einzelfällen lediglich anhand von Falllisten vornehmen zu wollen.
Falsch ist außerdem, dass Strattera „im Prinzip bei gesunden Kindern“ eingesetzt wird. Die Diagnose ADHS muss von einem Arzt mit entsprechendem Fachwissen nach international anerkannten Kriterien und die Behandlung als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms erfolgen. Strattera ist als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms zur Behandlung der Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und bei Jugendlichen zugelassen. Ein solches Programm schließt typischerweise psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen ein.
Ein Zitat von Professor Peter Schönhöfer legt die phamakologische Gleichsetzung von Strattera mit Amphetaminen und „Speed“ nahe. Diese Aussage ist falsch.
Strattera gehört nicht zu den Psychostimulanzien und besitzt kein Abhängigkeitspotenzial.
Die Nutzen-Risiko-Bewertung von Strattera bleibt unverändert positv. Diese Einschätzung teilen die Zulassungsbehörden in weltweit 83 Ländern einschließlich USA.
Sachorientierte Fragen beantwortet gerne unsere Presseabteilung (06172-2732738, Email an „Pressekontakt“ unter www.lilly-pharma.de/presse.html) bzw. die Medizinische Information (06172-273 2222, Email).