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Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zum Telefonstreich mit Ypsilanti beunruhigen Radiosender
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Stimmenimitator des Radiosenders ffn, der sich in einem Telefonat mit der hessischen SPD-Chefin Andrea Ypsilanti als Franz Müntefering ausgegeben hatte, sorgen für Unruhe bei den Radiosendern. „Wir hoffen, dass das Format der Radioscherze damit nicht grundsätzlich unmöglich gemacht wird“, sagt der Geschäftsführer des hessischen Privatsenders FFH, Hans-Dieter Hillmoth, der die privaten Radiosender im Branchenverband VPRT vertritt. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte am Freitag erklärt, sie ermittele aufgrund einer Strafanzeige der SPD, weil der Verdacht bestehe, dass das Telefonat ohne Zustimmung mitgeschnitten wurde. Nach Paragraf 201 Strafgesetzbuch ist bereits die unbefugte Aufnahme des „nichtöffentlich gesprochenen Wortes“ strafbar. Beliebte Telefonscherze wie etwa das „Crazyphone“ oder vergleichbare TV-Formate sind damit eigentlich unerlaubt. Der heimliche Mitschnitt sei „grundsätzlich problematisch und prinzipiell verboten“, sagt der Rechtsanwalt Werner Leitner, der im Deutschen Anwaltverein die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht leitet. Doch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Weil die Sender die Satire in der Regel nicht ausstrahlen, wenn der Angerufene nicht zustimmt, blieben Streitfälle bisher meist aus. Live-Sendungen, so Hillmoth, gebe es in dem Segment nur noch selten. Der Fall Ypsilanti, erwartet der Berliner Medienanwalt Christian Schertz, sei „ein Präzedenzfall, der dazu führen wird, dass viele Radiomacher umdenken, ob sie künftig ein Risiko eingehen wollen“. Für Aufregung hatte der Ypsilanti-Anruf gesorgt, weil sie der Ausstrahlung widersprochen hatte, Ausschnitte aber beim Web-Portal YouTube gelandet waren.
© DER SPIEGEL 39/2008