Rechtsstreit GYSI ./. ZDF: OlG hebt Urteil auf/8/08

Das OLG verbot dem ZDF die Weiterverbreitung einer Äußerung der Stasi- Unterlagenbeauftragten Marianne Birthler. In einem Beitrag des „heute-journals“ hatte Birthler mit Bezug auf Unterlagen Gysi Verbindungen zur Stasi vorgeworfen. /ZDF hat erneut..

Recht vom 01.08.2008Streit Gysi gegen ZDF: OLG dreht Urteil um
Das OLG verbot dem ZDF die Weiterverbreitung einer Äußerung der Stasi- Unterlagenbeauftragten Marianne Birthler. In einem Beitrag des „heute-journals“ hatte Birthler mit Bezug auf Unterlagen Gysi Verbindungen zur Stasi vorgeworfen.

Hamburg (dpa) – Im Rechtsstreit zwischen dem ZDF und Linke-Fraktionschef Gregor Gysi um Stasi-Vorwürfe hat das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) zugunsten des Politikers entschieden. Die Richter hoben am Donnerstag mit einer einstweiligen Verfügung eine Entscheidung des Landgerichts vom 30. Juni auf. Das OLG verbot dem ZDF die Weiterverbreitung einer Äußerung der Stasi-Unterlagenbeauftragten Marianne Birthler. In einem Beitrag des „heute-journals“ hatte Birthler mit Bezug auf Unterlagen über ein Treffen zwischen Gysi und seinem Mandanten Robert Havemann gesagt: „In diesem Fall ist willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet worden, und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann.“

Die Richter beanstandeten, dass die Äußerung Birthlers unmittelbar nach der Einblendung und Verlesung von Teilen eines Berichts vom 10. Juli 1979 folgte, auf den die Worte „in diesem Fall“ bezogen würden. Tatsächlich sei es in dem ZDF-Beitrag um ein Treffen gegangen, mit dem das eingeblendete Papier „nichts zu tun hat“. Die Zusammensetzung von Dokumenten über zwei verschiedene Treffen in dem Beitrag als Belege für einen einzigen Vorgang lasse nur den Schluss zu, dass das ZDF „nur sehr oberflächlich recherchiert hat“, stellen die Richter in ihrer Begründung fest (Az.: 7 W 73/08).

„Angesichts der Schwere des Vorwurfs der verbreiteten Äußerung Frau Birthlers“ hätte das ZDF „von sich aus auch weitere Recherchen anstellen müssen“, zumal ihm bekannt gewesen sei, „dass eine Fülle von Material existierte, das bereits zuvor Gegenstand verschiedener Rechtsstreitigkeiten gewesen war, die der Antragsteller geführt hatte“. Der gesamte ZDF-Beitrag lasse keine Distanzierung von Birthlers Behauptung erkennen. Umstände, die gegen die Wahrheit ihrer Äußerungen sprächen, seien „lediglich unvollständig und als Argumente des Antragstellers vorgestellt“ worden. „Diese Umstände werden knapp und allgemein erwähnt und prägen sich dem Zuschauer allenfalls als Ausflüchte des als „gewiefter Anwalt“ eingeführten Antragstellers ein, wohingegen belastendes Material eingeblendet und mit den Äußerungen Frau Birthlers und des Zeugen plastisch veranschaulicht und kommentiert wird.“

Das ZDF erklärte zu der OLG-Entscheidung: „Wir haben mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass zwei angesehene gerichtliche Instanzen den gleichen Fall völlig gegensätzlich bewerten. Das ZDF legt Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein.“

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