Erinnern wir uns an Hohmann..CDU, oder…mehr unsere heutige PRESSE-SCHAU zum Thema Clement und das (un)-friendly fire..in der SPD – FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND:
Warum ein Parteiausschluss schwierig ist
von Kai Beller (Berlin)
Mit einem Parteiausschluss zu drohen ist einfach, ein Ausschlussverfahren dagegen ist langwierig. Der zwangsweise Rauswurf eines prominenten Politikers aus seiner Partei ist in der bundesdeutschen Geschichte höchst selten.
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Diesen Artikel jetzt anhören „Es wäre ganz gut, wenn er von sich aus gehen würde. Dann brauchten wir dieses Verfahren nicht“, sagt SPD-Fraktionschef Peter Struck. Gemeint ist Ex-Minister Wolfgang Clement, der indirekt vor der Wahl seiner eigenen Partei in Hessen abgeraten hatte. Struck drohte dem Parteifreund noch mit der Zwangsentfernung aus der SPD. Inzwischen haben sich die Wogen geglättet, auch SPD-Chef Kurt Beck möchte von einem Parteiausschluss nichts wissen.
Der SPD-Spitze ist wohl bewusst geworden, dass ein Ausschluss schwierig ist, wenn der Betroffene sich wehrt. Das war bei dem früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann der Fall, den die Union wegen als antisemitisch empfundener Äußerungen aus der Partei werfen wollte.
Die Hohmann-Affäre begann im Jahr 2003 und zog sich bis 2007 hin. Im Sommer 2004 schloss das hessische Landesparteigericht Hohmann aus der CDU aus. Im November des gleichen Jahres bestätigte das Bundesparteigericht die Entscheidung. Doch damit war lange noch nicht Schluss: Hohmann klagte vor dem Landgericht Berlin gegen den Ausschluss. Im November 2005 wies das Gericht die Klage zurück. Hohmann rief die nächste Instanz an. Doch auch der Bundesgerichtshof wies im Dezember seine Beschwerde gegen den Parteiausschluss ab.
Der frühere CDU-Abgeordnete Martin Hohmann wehrte sich jahrelang gegen seinen ParteiausschlussAuch die SPD wäre vor einem langwierigen Prozedere nicht gefeit. Ein sogenanntes Parteiordnungsverfahren gegen Wolfgang Clement würde für unliebsame Schlagzeilen und Diskussionen sorgen. Clement könnte die Sozialdemokraten mit dem gleichen Instrumentarium ärgern wie der Rechtsausleger Hohmann die Union.
Vor dem Ausschluss steht bei den Parteien ein Parteiordnungsverfahren. Will die SPD den Ex-Minister ausschließen, muss der Parteivorstand auf Bundes-, Landes- oder Kreisebene einen Antrag auf Einleitung eines Ordnungsverfahrens stellen. Das ist möglich, wenn die Partei zu dem Schluss kommt, dass Clement „vorsätzlich gegen die Statuten oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen hat“ und der SPD dadurch schwerer Schaden entstanden ist.
Ein Schiedsgericht des zuständigen Unterbezirks muss sich dann mit der Frage befassen, ob der ehemalige Wirtschaftsminister gegen die innerparteiliche Solidarität verstoßen oder sich einer „ehrlosen Haltung schuldig“ gemacht hat. Die Schiedsgerichte verhandeln hinter verschlossenen Türen. Das Ordnungsverfahren muss aber nicht mit Ausschluss oder „Freispruch“ enden. Auch mildere Sanktionsformen sind wie eine Rüge oder zeitweisen Aussetzung der Mitgliedschaft sind möglich. Kommt es zum Ausschluss, kann auch Clement die Zivilgerichte anrufen.