Presse will endlich die RAF-Urteile sehen!

Presse klagt Staatsanwaltschaft an: Bitte endlich die RAF-Urteile herausrücken, Text/Presse-Mitteilung vom 22.6.07 / Bitte DRANBLEIBEN!!

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Medien prüfen Klage gegen Bundesanwaltschaft wegen RAF-Urteilen

Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte am Donnerstag auf ddp-Anfrage, bisher habe die Behörde acht schriftliche Anträge auf Herausgabe der RAF-Urteile abgelehnt.

Karlsruhe (ddp). Die Weigerung der Bundesanwaltschaft, Abschriften der RAF-Urteile
zum Buback-Mord an Journalisten herauszugeben, wird möglicherweise die Gerichte beschäftigen. Mehrere Medien – darunter Tageszeitungen, Nachrichtenagenturen und Fernsehsender – prüfen derzeit eine Klage gegen die Bundesanwaltschaft, wie bei einem Treffen der Justizpressekonferenz (JPK) in Karlsruhe deutlich wurde. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte am Donnerstag auf ddp-Anfrage, bisher habe die Behörde acht schriftliche Anträge auf Herausgabe der Urteile abgelehnt.

Die Bundesanwaltschaft hat die Aktenhoheit über die entsprechenden Urteile des Oberlandesgerichts Stuttgart aus den Jahren 1980 und 1985.
Die JPK, der Zusammenschluss der Justiz-Korrespondenten in Karlsruhe,
hatte bereits in einer öffentlichen Erklärung deutlich gemacht,
dass sie die Entscheidung der Bundesanwaltschaft für nicht nachvollziehbar hält.
Es sei kaum ein Fall vorstellbar, in dem das legitime öffentliche Interesse an solchen Urteilen augenfälliger wäre.
Der Presse werde der Zugang zu Urteilen von einzigartiger zeitgeschichtlicher Bedeutung verwehrt.

Die Medienvertreter halten die Herausgabe der Urteile für notwendig, weil es inzwischen eine öffentliche Diskussion über die Frage gibt, wer am Anschlag der RAF auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 tatsächlich beteiligt war. Nach zwei Urteilen des OLG Stuttgart waren Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg unmittelbar sowie Brigitte Mohnhaupt als Planerin an dem Attentat in Karlsruhe beteiligt. In einem «Spiegel»-Interview behauptete der ehemalige RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock jedoch, der wegen der Schleyer-Entführung verurteilte Stefan Wisniewski habe die tödlichen Schüsse auf Buback abgegeben. Gegen Wisniewski hat die Bundesanwaltschaft Ende April deshalb ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Ablehnung von Anträgen auf Herausgabe der entsprechenden Urteile gegen Christian Klar (1985) und Knut Folkerts (1980) begründet die Bundesanwaltschaft bislang unter anderem damit, dass der Untersuchungszweck der neuen Ermittlungen gefährdet werden könnte. Durch Presseveröffentlichungen, die Details aus den bisherigen Beweiswürdigungen der Urteile enthielten, bestehe «die Gefahr, dass Zeugen in ihrem Erinnerungsvermögen und ihren Aussagen beeinflusst werden». Schriftliche Urteile seien zudem «in erster Linie für die Verfahrensbeteiligten bestimmt».