Der Frau Zypries ins Poesie-Album/ I und II /2/07

Outgesourcter live-Text vom 16.2.2007

Aber auch in der „Tüte Text“
381144.
gestern: 649

0 Uhr 11,
die Fortsetzung – von vorhin..des Textes von gerade noch..15.2…ja, eine hauchdüne Sekunde..
trennte den einen Tag vom anderen..
so geht das manchmal auch
mit dem Leben..
Willkommen die Night-Riders!
You are not alone!

Mag ja sein,
dass sie einen verheirateten Lover hat,
den sie sich selbst schnell & bald
und preiswert unter den Nagel reißen will,
daher ihre lautstarke Begeisterung
für die weitere Verarmungstendenz-Verschärfung
bei ehemaligen Ehefrauen und Noch-Müttern ,
die sie durchpauken will.

Dabei zählt doch bereits beim aktuellen Unterhaltsgesetz:
Die Geliebte mit Kind, dem unehelichen,
beide sind steuerlich wunderbar absetzbar!

Bleiben wir mal gleich in der Politik,
und lassen all die smarten Flieh-Vatis
aus Rundfunk, Fernsehen und Print,
dahin, wo sie hingehören –
außen vor.

Betrachten wir uns gerade mal das jüngste Beispiel –
namens Seehofer, CDU, sogenannter Verbraucherminister,
wovon man nichts spürt,
aber das ist jetzt ein anderes Thema!

Mal saven!

Na, ein Bundesminister ist trotzdem ein
schlechtes Beispiel,
denn bei 5-stelligem Monatssalär
und alles andere auch frei
und auf Steuerzahlerkosten,
Kleinigkeiten wie Flüge, Staatsempfänge und so –

da wirkt sich der Unterhalt für die Dritt- oder Viertfrau
nebst Neugeborenem
nicht allzu schädigend
auf das aus,
was übrigbleibt,
etwa an Unterhalt für die
alte Gattin und die alten Kinder..

Greifen wir uns also ein mittleres Redakteurs-Einkommen.

Da wird dann schon richtig sichtbar,
dass es sich letztlich keineswegs um eine
„reine Privatsache“ handelt,
die nur der Noch-Ehefrau und den Noch-von-Zuvor-Kindern Schaden zufügt,
sondern der Allgemeinheit,
also uns allen.
Mal saven, hold on!

Schnappen wir uns einen der gewohnheitsmäßigen
reinen Rechen-Väter,
denen ansonsten das Schicksal ihrer Zuvor-Sprößlinge wurscht ist.

So.
Sagen wir,
bleiben wir bei einem einfachen ..Rechenbeispiel:
Ein unterhaltspflichtiges Kind mit einer Verflossenen,
das Kind studiert.
BaföG, als auch Stipendien
richten sich nach der Höhe des Einkommens der Eltern:

Geliebte und uneheliches Kind können
als „Unkosten,“
als „Unterhalt“,

einkommensmindernd geltend gemacht werden.

So „besitzt“ der vielleicht gar nicht einkommensschwache Zahl-Vater
plötzlich ja ganz furchtbar wenig Bargeld:

Daher muß der BaföG-Satz des studierenden Sprößlings aus anderer Ehe –
angehoben werden…
Die Allgemeinheit zahlt also mit,
für die Geliebte und das uneheliche Kind.

BEISPIEL 2:

Der Ex-Vater ehelicht wieder;
er ist frei geworden,
für das neue Gespous,
will es „legalisieren“:-

Nun beglückt ihn ein anderes wunderbares STEUER-GESCHENK:

Wenn die neue Gattin nebst Mini-Kind
erst einmal das traute Heim hüten,
also die Neu-Frau nicht berufstätig ist,
kann Papa ja die notabel bessere Steuerklasse der Verheirateten kriegen!
(Während die Geschiedene,
ob mit Kind oder ohne –
in die weitaus schlechtere Steuerklasse
der Singles geraten ist…).

Schon hat der neu-frisch-vermählte Neu-Pappi
netto weit mehr Bares als zuvor.

Damit aber sinkt nun entsprechend
der BaföG-Anspruch des studierenden Kindes aus der Zuvor-Ehe.

Fiese Väter zahlen nun die Differenz nicht drauf.
Gelackmeiert ist das studierende Kind.
Wenn es nun noch mehr dazu-verdienen will,
weil es ja muß,
kriegt das studierende Kind
am Ende des Jahres die bittere Quittung:

Es, bzw. die Mutter,
muß Kindergeld zurückzahlen
oder gilt als „Steuersünder“,
weil das studierende Kind,
um zu überleben, finanziell,
mehr dazugearbeitet hat,
als es die Bemessungs-End-Einkommens-Grenze des Kindergeldes vorsieht.
Und das BaföG zählt ja mit, als „Einkommen“.

die BaföG-Ämter wissen das alles seit langem.
WARUM tun sie nichts dagegen?????

Auch gegen reiche Ex-Väter,
die sich steuerlich bettelarm machen können.
Kleine und mittlere Angestellte haben diese Möglichkeit nicht.
Auch hier zahlt der Ärmere für das studierende Kind des (eigentlich) Reicheren mit,genau betrachtet.

Doch um bei Beispiel 2 zu bleiben:
Im Prinzip müßte das studierende Kind in der derzeitigen Rechts-Situation
den Vater verklagen,
ihm den Differenzbetrag zu zahlen:
den das studierende Kind durch das Mehr-Geld des Vaters
für seinen eigenen Lebensunterhalt als BeföG-Bezieher/in verloren hat.

Das ist Deutschland.

Das neue Unterhaltsrecht ist noch viel krasser.
Im letzten Jahr schrieb FEMINISSIMA:
„Hit the Road, Mutti!“

Der Text ist noch da.
Wahrscheinlich unter „fem&Recht“.

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20 Uhr 12: 381720.
heute: 580

vorhin:_______

381662.

gestern: 649
heute: 524

19 Uhr in Berlin.
Willkommen!

Gemeint sind die Texte von gestern late &
von gestern-auf-heute-frisch-Nacht..:

Wenn einer der Partner bei einer Scheidung
auf Unterhalt verzichtet,
dann ist darin eine Klausel enthalten,
die von Grund auf menschenfeindlich ist,
so unsere Ansicht:

„Auch in Fällen von Not“ –
die wortgenaue Formulierung ist noch härter & grausamer.

Ein Bremer Familiengericht hielt sich –
um immer ein anschauliches Beispiel parat zu haben,
daran,
auch nachdem durch eine vorher nicht absehbare,
angeborene..
Erkrankung eines Kindes,
erst beim Heranswachsen allmählich deutlich werdend,
dazu führte,
dass die zuvor berufstätige Mutter
nun für mindestens ein paar Jahre nicht wieder in vorherigem Umfang
würde berufstätig sein können,
und eine bis dahin kostenlos zur Verfügung stehende Person zum Einhüten des Kindes,
die Großmutter,
wider Erwarten kurzfristig verstorben war.

Gesetz ist Gesetz,
so das Bremer Familiengericht.

Ganz gleich, ob Mutter und Kind nun zum Sozialfall werden,
bzw. die Pflege des Kindes aus
finanziellen Gründen nicht so gut sein wird,
weil es auch kein Gesetz gibt,
das den geschiedenen Vater verpflichtet,
sich auch an den Kosten für die Pflege und die Rekonvaleszenz des Kindes zu beteiligen;
ledliglich „erhöhter Unterhaltsbedarf des Kindes“,
kann geltend gemacht werden.
Bei steifnackigen Vätern,
und das ist die große Mehrzahl nach Scheidungen
oder gesetzlichen Trennungen,
rückt offenbar auch in solch gravierenden Fällen der Erzeuger freiwillig kein money heraus.
In einer nun eingetretenen Notlage
muß dann die Mutter noch extra klagen..
was für gewöhnlich dauert,
und leidtragend ist in jedem Fall das Kind:
weil die bestmögliche medizinische Versorgung
und vor allem Nachsorge,
bei der AOK nicht zu kriegen ist.
Sondern privat bezahlt werden muß.
Aber nicht möglich ist,
aufgrund der Notlage der Mutter.

Oder ein anderer Fall:
Die Mutter wird so krank, das Kind noch in der Grundschule,
dass sie ihren Verzicht auf Unterhalt wegen ihrer prekären Situation
rückgängig machen möchte.
Nee, hat ja für immer und ewig,
so das Gesetz,

auf Unterhalt verzichtet.
Letztendlich zahlt dann auch hier die Allgemeinheit die dann
zwangsläufig einsetzende Armut
von Mutter und Kind,
wenn die Mutter nicht mehr arbeitsfähig ist….

Das Gesetz müßte reversibel sein,
etwa abgestuft.
Und kein Familienrichter der Welt dürfte akzeptieren,
wenn die Mutter eines kleinen Kindes,
„freiwillig“ auf Unterhalt verzichtet.
Denn es ist meist nicht freiwillig.
Außer, sie ist nachweislich von Haus aus vermögend,
so dass Schicksalsschläge,
wie immer ja unvorhersehbar,
nicht ihr und des Kindes Leben ruinieren,
während Papa und Ex-Gatte sich fein heraushalten darf.

Es gibt Korrektur-Bedarf im gesamten Familienrecht.

Aber nicht so, wie es gerade Frau Zypries mit fliegenden Fahnen will –
dass die „vorherige Frau“ und die „vorherigen Kinder“

durch das geplante neue Unterhaltsrecht noch schlechter stehen, als bisher.

Natürlich schreien gewisse Schreihälse in Talk-Shows,
wie der Schreihals vom STERN
dessen Schreien wir längst nicht mehr lesen,
und dessen Ansichten sicher viel zum Abstieg des STERN
beigetragen haben,
er ist leider Stellv. Chefredakteur,
und hat auch DIE WOCHE seinerzeit mit-ruiniert,

solche Männer, gerade in Scheidungen,
und nicht gerade arm,
ihnen wird viel zu viel und zu Unrecht,
ein Podium gegeben,
ihren Hass auf ihre
„gierigen“ Noch- oder Ex-Frauen herauszuschrei(b)en.

Die Allgemeinheit muß aber mit weniger (Geld) auskommen,
und die sogenannten „Luxus-Weibchen“,
die sich nun einen faul-herrlichen Lenz
mit des Ex-Gatten
ach-so-sauer-Verdientem machen …(könnten),

sind doch eher die Ausnahme.

Würden mehr Frauen in exponierten Stellungen sitzen,
würden wir mehr aus der anderen Sicht-Seite erfahren..

So wie auf den Kongressen feministischer Juristinnen.

Und hier..bei Eurer FEMINISSIMA..

Für diese Juristinnen
ist es eindeutig:
„Hier soll das Frau-und-Kind-Wegwerf-Modell
in bösartigem Stil legalisiert werden,
weil so viele untreue & unterhaltspflichtige Männer
in entscheidungsfähigen Positionen sitzen,
die ihrer Ex und den gemeinsamen Kindern

jetzt, mit neuer Frau im Bett,
nichts mehr gönnen“.

…sich ein Leben wie ein Pascha eigentlich auch nicht leisten können…,
daher soll die Alt-Frau darben“.

Die Politiker hingegen nennen das ruchlose Vorhaben:..typisch übler Polit-Jargon:

„Die Selbstverantwortung der Frau und der früheren Kinder stärken“.

Gerade haben wir eine Bekannte beerdigt.

Mit 5 Kinder sitzengelassen,
hat es ihr …

– das Herz gebrochen.

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