155.000 Familien erhalten weniger für ihre Kinder mit dem „Elterngeld“, das ab 1.1.2007 gezahlt wird..
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Internet-Zeitung für Deutschland
1.10.2006
„155.000 Familien erhalten weniger“
Bundesfamilienministerium widerspricht Zahlen zu Elterngeld
12. Mai 2006
Das Bundesfamilienministerium widerspricht einem Bericht der „Financial Times Deutschland“, wonach bis zu 340.000 sozial schwächere Familien zu den Verlierern des Elterngeldes gehörten, weil die Bezugsdauer des geplanten Elterngeldes kürzer sei als die des bisherigen Erziehungsgelds (ngo-online berichtete). Die Zahl der 340.000 Haushalte entspricht nach Angaben des Ministeriums der Anzahl der Haushalte, die heute auch im zweiten Jahr das Erziehungsgeld beziehen. Es sei aber falsch, dass alle diese 340.000 Familien durch das Elterngeld verlieren würden. Nach Darstellung des Familienministeriums werden nach den bisherigen Plänen künftig „155.000 Familien mit einem Einkommen unter 30.000 Euro brutto“ sein, die weniger Elterngeld erhalten, als ihnen bisher für zwei Jahre Erziehungsgeld zustehen würde. Das liege an der Verkürzung des Bezugszeitraumes von 24 auf 12 oder 14 Monate. Dagegen stünden 200.000 Familien mit Jahresbruttoeinkommen zwischen 30.000 und 60.000 Euro. Diese erhielten künftig mehr Geld, als ihnen mit dem bisherigen Erziehungsgeld zustehen würde.
Insgesamt sollen nach Darstellung des Ministeriums 365.000 Familien in Deutschland von der Einführung des Elterngeldes profitieren. Sie würden „im ersten Lebensjahr des Kindes“ deutlich mehr Geld als bisher zur Verfügung haben.
Diese Zahl setzt sich den Angaben zufolge zusammen aus den 200.000 Familien mit einem Jahresbruttoeinkommen zwischen 30.000 und 60.000 Euro. Hinzu kämen 165.000 Familien mit einem Bruttojahreseinkommen über 60.000 Euro.
Bemerkenswert ist, dass das Ministerium hierzu schreibt, dass diese vermögenderen Familien „einen Einkommensersatz beziehungsweise das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro“ erhalten würden. In anderen Veröffentlichungen betonte das Ministerium stets, dass das Elterngeld einkommensabhängig ist und gerade wohlhabende Familien mit einer staatlichen Unterstützung in Höhe von 1800 Euro pro Monat rechnen können.
Familien mit geringeren Einkünften hingegen müssen sich – nach den bisherigen Planungen – mit einem „Mindestelterngeld“ im Bereich von 300 Euro begnügen. „Geringverdiener“ erhalten nach Angaben des Familienministeriums in Abhängigkeit von ihrem vorherigen Verdienst beispielsweise 388 Euro Elterngeld.
94.000 Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten den Angaben zufolge künftig nur noch zwölf Monate Elterngeld und nicht mehr 24 Monate Erziehungsgeld wie bisher. „Diese politische Entscheidung wird von den Regierungsfraktionen getragen“, schreibt das Ministerium. Gemeinsames Ziel sei es, die für diese Personengruppe hohe Schwelle in den Arbeitsmarkt zu senken, und „schnell in Arbeit zu vermitteln“. Der Bedarf dieser Familien werde „weiterhin über Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für Kinder“ gedeckt.
„Das Elterngeld ist eine familienpolitische Leistung, die in der kritischen Zeit nach der Geburt eines Kindes einen Schonraum für junge Mütter und Väter schafft“, heißt es in der Stellungnahme des Familienministeriums zusammenfassend. „Die jungen Eltern können sich ohne finanzielle Sorgen Zeit nehmen, in ihre Rolle hineinzuwachsen. Kern des Elterngelds ist deshalb die Einkommensersatzleistung in Höhe von 67 Prozent des durch die Betreuung des Kindes wegfallenden Erwerbseinkommens.“
Kinderschutzbund: Elterngeld-Pläne verschärfen Kinderarmut
Der deutsche Kinderschutzbund hat der Bundesregierung vorgeworfen, mit ihrem Modell für die Einführung eines Elterngeldes sozial schwache Familien stark zu benachteiligen. „Dieses Gesetz verschärft die Kinderarmut“, sagte Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Zwar sei es kein schlechtes Ziel der Bundesregierung, einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leisten. Unmöglich sei es aber, dass „erneut die Ärmsten der Armen geschädigt würden“, wenn Arbeitslosengeld-II-Empfänger künftig nur noch für ein Jahr Elterngeld bekämen, statt wie bisher zwei Jahre lang Erziehungsgeld.
Hilgers forderte die Bundesregierung auf, die Pläne zu korrigieren. „Wir müssen wie die Franzosen und Skandinavier die Kinderarmut bekämpfen“, sagte er. Es sei aber „typisch deutsch“, nur „denen zu geben, die schon viel haben, den anderen aber zu nehmen“.
Familienpolitik
Elterngeld wird ab 2007 gezahlt
29. Sep. 2006
Der Bundestag verabschiedete am 29. September 2006 das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. Danach werde für alle ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kinder Elterngeld gezahlt. Zwölf Monate erhielten Eltern 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens des erziehenden Elternteiles, höchstens 1.800 Euro. Zwei zusätzliche Partnermonate gäben insbesondere Vätern einen Anreiz, Elternzeit zu nehmen.
Alleinerziehende erhielten Elterngeld volle 14 Monate lang, sofern sie das alleinige Sorgerecht haben. Generelle Voraussetzung für den Elterngeldbezug: Die Berufstätigkeit muss für die Kinderbetreuung unterbrochen oder auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert werden. „Das Elterngeld schafft Zeit für die Eltern mit ihren Kindern und Zeit für die Kinder mit ihren Eltern“, sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen in der Debatte des Deutschen Bundestages. Jungen Eltern werde signalisiert, dass die Erziehung ihrer Kinder und der Beruf gleich wichtig seien.
Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes sei der Durchschnittsbetrag aus dem Nettoeinkommen der vergangenen zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Ein Mindestelterngeld von 300 Euro erhielten alle erziehenden Elternteile, auch wenn sie vor der Geburt nicht gearbeitet oder weniger als 300 Euro verdient haben. Anders als beim Erziehungsgeld gälten für den Elterngeldbezug keine Einkommensgrenzen. Die 300 Euro würden auch nicht mit anderen staatlichen Transferleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder dem Kinderzuschlag verrechnet. Eine Anrechnung mit Sozialleistungen erfolge erst bei einem Elterngeld oberhalb von 300 Euro.
Die Regelungen <\b>
Eltern könnten frei wählen, wer von beiden wann Elterngeld in Anspruch nimmt. Ein Elternteil könne höchstens für 12 Monate Elterngeld beantragen. Zwei Monate stünden dem anderen Elternteil zu. Maximal könne also 14 Monate Elterngeld bezogen werden. Eltern könnten auch zeitgleich Elterngeld beziehen. Dann verkürze sich der Bezugszeitraum entsprechend, zum Beispiel auf sieben Monate für beide Partner. Der Bezugszeitraum des Elterngeldes könne aber auch auf 24 beziehungsweise 28 Monate verdoppelt werden. Die Monatsbeträge würden dann jeweils halbiert.
Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von 36 Monaten werde zusätzlich ein Geschwisterbonus gezahlt: Zusätzlich zum aktuell zustehenden Elterngeld gebe es einen Aufschlag von 10 Prozent, mindestens 75 Euro, höchstens 180 Euro. Der Aufschlag werde bis zum dritten Geburtstag des älteren Geschwisterterkindes gezahlt. Bei Mehrlingsgeburten würden für das zweite und jedes weitere Kind zusätzlich zum Elterngeld je 300 Euro gezahlt. Diese 300 Euro pro Kind seien grundsätzlich anrechnungsfrei auf staatliche Transferleistungen.
Das Elterngeld sei steuer- und abgabenfrei. Es unterliege allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das bedeute: Elterngeld wirkt sich auf den Steuersatz für die übrigen Einkünfte aus. Für das Elterngeld wende die Bundesregierung ab 2008 gut vier Milliarden Euro jährlich auf. Für 2007 werde mit Ausgaben von rund 1,6 Milliarden Euro für Elterngeld sowie 1,94 Milliarden Euro für Erziehungsgeld gerechnet.