Fallen tatsächlich montlich 33.000 Arbeitslose in das Schreckens-Netz HARTZ IV – ohne Ansprüche auf HARTZ IV?
Feminissima hatte Anfang des Monats zur Kleinen Anfrage der FDP diesbezüglich an die Bundesregierung – wiederum dazu zwei Fragen an den FDP-Bundesverband gestellt.
Die Antwort liegt bereits länger vor.
Wir stellen sie in die Rubrik REPORTAGE bis wir FEMINISSIMA umgestaltet haben und die Rubriken
ARBEITSMARKTPOLITIK und VERBRAUCHER dann hier integriert sein werden. Ergänzend auch die neuen BESTIMMUNGEN anstelle der ICH-AG und des ÜBERBRÜCKUNGSGELDES, seit Anfang August 2006 inkraft.
Von: Dirk Niebel
Betreff: Ihre Anfrage an den Bundesverband
Datum: Fri, 08. Sep 2006 12:14:51 +0200
–
An FEMINISSIMA:
Ihre Anfrage vom 04.09.06 wurde an Herrn Niebel als
arbeitsmarktpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion weitergeleitet.
Zu Ihrer ersten Frage: Die Bundesregierung rechnet im Jahresdurchschnitt
2005 mit etwa 33 000 Personen monatlich, die nach dem ALG I-Bezug kein
ALG II erhalten. Siehe Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales auf eine Anfrage des FDP-MdB Dr. Volker Wissing, Frage Nr. 16,
abgedruckt in der Bundestagsdrucksache 16/2390, abzurufen unter
www.bundestag.de
Wie viele Personen müssen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung nach
einem einjährigen Bezug von Arbeitslosengeld ihren Unterhalt von
vorhandenen Vermögen bestreiten, und wie viele davon bleiben nach
Kenntnis der Bundesregierung in der gesetzlichen Krankenversicherung
bzw. verzichten auf einen entsprechenden Versicherungsschutz?
_Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andres vom 8. August
2006_
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Erkenntnisse darüber vor,
wie viele Personen nach Ablauf der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes
aufgrund von Vermögen kein Arbeitslosengeld II beziehen – entweder weil
kein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt wurde oder weil ein
gestellter Antrag abgelehnt wurde – und wie viele Personen davon in der
gesetzlichen Krankenversicherung – etwa aufgrund einer freiwilligen
Weiterversicherung oder einer Familienversicherung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1
bzw. § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) – verbleiben.
Auf der Basis von statistischen Auswertungen der Bundesagentur für
Arbeit kann näherungsweise ermittelt werden, dass etwa 35 Prozent der
Arbeitslosengeld-Bezieher, nachdem ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld
erschöpft ist – dies kann jedoch auch nach einer längeren als einer
einjährigen Bezugsdauer der Fall sein –, kein Arbeitslosengeld II im
Anschluss an den Bezug des Arbeitslosengeldes erhalten. Im
Jahresdurchschnitt 2005 waren dies etwa 33 000 Personen monatlich. Der
Bundesregierung liegen allerdings keine gesicherten Informationen
darüber vor, ob diese Personen aufgrund von Einkommen oder Vermögen oder
ggf. aus anderen Gründen kein Arbeitslosengeld II erhalten und ob sie –
sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen – in der
gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.
_Zur zweiten Frage nach der Krankenversicherung (Infos unter
*****www.arbeitsmarktreform.de******_
„Personen, die bis Dezember 2004 Arbeitslosenhilfe erhalten haben und
nach Inkrafttreten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) kein
Arbeitslosengeld II erhalten, sind seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr
durch die Bundesagentur für Arbeit kranken- und pflegeversichert. Sofern
diese Personen auch keinen Schutz durch eine Familienversicherung haben,
müssen sie sich selbst durch Eintritt in die freiwillige gesetzliche
oder private Krankenversicherung gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit
absichern. Soweit diese Personen durch ihre Beitragszahlungen
hilfebedürftig werden, erhalten sie von den Agenturen für Arbeit einen
Zuschuss zu ihren Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der
maximale Zuschuss beträgt für die Krankenversicherung 125 € und für die
Pflegeversicherung 15 €. Diesen Zuschuss erhalten ebenfalls diejenigen
Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, die Sozialgeld
(nicht-erwerbsfähige Hilfebedürftige) beziehen und nicht von der
Familienversicherung des Arbeitslosengeld II-Beziehers erfasst werden.
Beide Personengruppen betreffen vor allem Frauen und Männer, die in
einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und deshalb – anders als Ehepaare
– nicht familienversichert sind. Dieser Zuschuss ersetzt die in
Einzelfällen von der Bundesagentur für Arbeit vorgenommene Zahlung von
einem Cent Arbeitslosengeld II.“
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Marlis Gebbing
Mitarbeiterin
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Dirk Niebel MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Dirk Niebel ist arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.
www.dirk-niebel.de