Kinderschänder: durch Formfehler in Freiheit

Berlin, von gestern/live-site/

Auffällig – dass es immer wieder Gewalttäter sind, die freigelassen „werden müssen“…weil die Herren Richter etwas versäumt hatten…BISS-Text von gestern: „Kinderschänder wieder frei..“

242990.

Guten Morgen !
Es sollte ein erfrischend-entzückter Begrüßungstext werden,
über die Noch-Frische des Morgens,
die Wunder der Natur auf unserem Mini-Balkon: ein einziger kleiner Petunien-Blumentopf hat über 40 Blüten hervorgezaubert, bei zwei lila Petunien-Töpfen…bereits eine Augenweide, sozusagen, um es abgegriffen zu formulieren: „Blütenpracht…“!
Und es war nichts weiter nötig, als Wasser und täglich ein paar freundliche Worte..und natürlich unsere: Begeisterung…

Aber…dann fegte gerade Crissy herein …und meinte empört:
„Jetzt könnt ihr doch nicht über eure noch so tollen Blumen schreiben…!“

Das machen wir aber immer wieder…nur nicht jetzt, leider, um 9 Uhr in Berlin…willkommen..!

Dabei sollte es doch so ein gemütliches Frühstück werden.

Na, die in Klagenfurt fangen ja jetzt auch an zu lesen, auch nicht gemütlich, sicher nicht.

Die Berliner Justiz ist eine ganz eigene.

Dort verlieren Menschen auch von vornherein Prozesse, wenn die behördeneigene Berliner Privatpost PIN Zustellungen nicht hinkriegt und der Prozeßtermin nicht wahrgenommen wird.
Denn – so ist auch Berlin –
auch wenn nachweisbar ist, dass die Behördenpost geschlampt hat,
und nicht nur die,
so ist der oder die „schuld“, die den „Termin hat platzen lassen“
Auch wenn der Termin gar nicht mitgeteilt wurde.
Solche Vorkommnisse, und sie kommen vor!
beschäftigen dann die Justiz an ihrem langen sturen Arm
und die Privatmenschen, eher ohnmächtig, ausgeliefert –

auf Jahre!

Wenn hier eine Justiz ihren Irrtum, ihren formalen Irrtum nicht einräumen kann,

so muß sie es offenbar genau da, wo es der ALLGEMEINHEIT dann richtig weh tut:

wenn sie zu dumm, um es mal literarisch-eindeutig-unzweideutig.. auszudrücken ohne Formulierungs-Fetischismus (Anspielungen auf den Text über Klagenfurt direkt unter diesem Text hier..),

Wenn Richter also zu dumm oder zu täter-zugeneigt sind,
um zu erkennen,
dass ein mehrfacher Kinderschänder eine Gefahr darstellt,
und was für eine !
nach Verbüßung der Strafe eine Sicherheitsverwahrung zum Schutz der Gesellschaft vor diesen Tätern vonnöten ist –

ja, seit gestern IST NACH 25 JAHRE EIN GEWALTTÄTER IN BERLIN WIEDER AUF FREIEM FUSS – :

die STAATSANWALTSCHAFT pochte darauf, dass der Mann die Therapie abgebrochen habe und auch die triebhemmenden Medikamente abgesetzt habe –
damit wie eine ZEITBOMBE sei.

Das nette Berliner…Landgericht???
verwarf dies mit der Begründung,
die du als Laie nicht nachvollziehen kannst,
und die auch jedem RECHT ins Gesicht schlägt, sicher gibt es diese dauerhafte TÄTER-FREUNDLICHKEIT nur bei uns,

bis dann – und das ist nun auch hier – ob du es glaubst oder nicht –

der Täter muß erst wieder „zuschlagen“, gefasst werden –
dann kann die seinzerzeit versäumte Sicherheitsverwahrung geltend gemacht werden.

Erinnern wir uns nur – an all die grauenhaften Morde der letzten Zeit:

Es waren Täter, die wieder nach Verbüßung von Haftstrafen wegen Mord und oder Vergewaltigung, auf freien Fuß gelassen worden waren.

HIER MÜSSTE EINE BESCHWERDE GEGEN DIE RICHTER DOCH MÖGLICH SEIN, die solche „Urteile“ , die gegen das Leben anderer Menschen gerichtet sind,
gefällt haben.

Selbst die doch eher betuliche Berliner Abendschau regte sich gestern auf….

ein Sprecher der Berliner Staatsanwalt erklärte die juristischen Formalien – aber wir haben sie nicht verstanden.

Außer – und so fasste es auch die Reporterin perplex-wütend zusammen:

„Der Täter muß also erst wieder zuschlagen!“

Eltern, lasst Eure Kinder nicht unbeaufsichtigt……!

Was man sowieso nicht machen sollte.