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Presserat: „Wird sie geköpft?“-
Schlagzeile war zulässig,
so urteilte der Deutsche Presse-Rat in seiner letzten Sitzung vom März 2006
Für viel Aufsehen sorgte die „Bild“-Schlagzeile „Wird sie geköpft?“ vom 30. November 2005
über die zu diesem Zeitpunkt im Irak entführte Susanne Osthoff.
32 Beschwerden gingen daraufhin beim Selbstkontrollgremium der Presse, dem Deutschen Presserat, ein.
Die Beschwerdekammer 2 des Presserates entschied jetzt, so heißt es in einer Meldung des Deutschen Presserates am 15. März 2006,
dass „die Fragestellung presseethisch vertretbar ist, da Susanne Osthoff aufgrund der zurückliegenden Ermordungen mehrere Entführter im Irak zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eindeutig in Lebensgefahr schwebte“.
Auch die strittige Wortwahl „geköpft“ war nach Ansicht der Beschwerdekammer zulässig,
da „auf diese grausame Art und Weise bereits mehrere Entführte hingerichtet worden waren. Die Zeitung hätte in diesem Fall eine reale Gefahr in Worten abgebildet.“
Es gehöre zu den Aufgaben der Presse, auch grausame Realitäten zu schildern und darüber zu berichten, so die Meldung weiter.
Eine Pressemeldung der Axel Springer AG vom 15. März 2006 zitiert Kai Diekmann, Chefredakteur der „Bild“-Zeitung, mit den Worten:
„Wir begrüßen die Klarstellung.
Objektive Berichterstattung fordert drastische Worte, wenn die Wirklichkeit selbst drastisch ist.
Diese Selbstverständlichkeit hat der Presserat mit großer Klarheit verteidigt.
Er liegt damit auf einer Linie mit Personen wie Ralph Giordano oder Paul Spiegel,
die schon zuvor die sprachliche Verharmlosung des islamischen Terrorismus kritisiert haben.“
Insgesamt sprach die Beschwerdekammer auf ihrer Sitzung in Bonn sieben Rügen gegen Berichterstattungen aus.
Es ging dabei vor allem um Fotos.
Von den Rügen betroffen, waren regionale BILD-Zeitungs-Redaktionen,
auch eine BZ-Ausgabe (Berlin, ebenfalls Springer) und „tz“ in München.
Offenbar „gerne“ immer wieder von den Boulevard-Zeitungen in der Eile des Geschehens betrieben:
Fotos einzusetzen,
die in keinem Zusammenhang mit dem aktuellen Geschehen stehen.
Oder dass Gesichter erkennbar sind, trotz „Balken“.
Eine Rüge wegen SCHLEICHWERBUNG erging an die OSTSEE-ZEITUNG.
Ein Bericht war mehr Werbung, denn Reportage…
Was sonst noch..?
Derzeit eine heftige Klagewelle, und Unterlassungs-Geschichten, Anträge auf Einstweilige Verfügungen.
In den Promi- & Polit-Promi-Etagen.
Auch beim NDR eine Unterlassungs-Anerkennung aus einer CHRISTIANSEN-Sendung.
Schwer was los, unterwegs!
Immerhin!
FEMINISSIMA hatte in dieser Schlagzeile etwas Entwürdigendes gesehen,
und etwas wie eine dreiste Aufforderung,
wenngleich raffiniert, üblicher Stil, mit einem Fragezeichen versehen..
Lest doch bitte, was der Presse-Rat meint.
Etwas eigentümlich, findet FEMINISSIMA.
Genau so befremdlich, aber auch die Hamburger Justiz ist eine Marke für sich,
gerade wurde deren Justizminister entlassen,
und es war auch in HH,
dass ein Gericht eine Wundinfektion in einem Krankenhaus sozusagen als „völlig normal“ eingestuft hatte..siehe FEM & RECHT,
nun WESTERWELLE/FDP die GEDANKENFREIHEIT und MEINUNGS-FREIHEIT in SACHEN GAZ-PROM-DEAL von Ex Bundeskanzler Schröder zu „verbieten“ –
erscheint absurd und jenseits der Zuständigkeit eines Gerichtes, oder?
Ist die freie Meinungsäußerung nicht per GG geschützt?
Das Hamburger Urteil,
so könnte man meinen,
erteilt jedweder Bestechlichkeit,
jedwedem Opportunismus…Absolution.
Und kein Wunder, dass flugs der andere Dealer in Sachen Energie,
Clement,
Ex-Arbeits-&-Wirtschaftsminister…
sofort seinen Parteikollegen Schröder…jubelnd unterstützt.
Existiert nicht eine EU-Richtlinie,
die einen ANSTANDS-ABSTAND erfordert, von politischem Amt und der Amtsübernahme in einem Betrieb, der vom vorherigen politischen Amt des neuen „Mitarbeiters“ profitierte?
Es ist ein unsauberes Urteil, meint FEMINISSIMA und wartet nun gespannt auf die Reaktionen unserer SATIRIKER….
Oder sind die auch schon – v e r b o t e n ?????
Laufen wir doch bald alle solidarisch mit einem Maulkorb vorm Munde herum!