In einer Außenwette von „WETTEN DASS“, hatte dieser Mann, den öffentlich-rechtliche Anstalten beschäftigen, den sie offenbar für toll haltn, der einer der Marktschreier von „Media-Markt“ ist –
einer Frau gesagt, sie sähe aber…und empfahl ihr eine Schönheitsoperation, sinngemäß.
Dafür muß der Nicht-Schönling…grins…blechen. Es wird ihm kaum weh tun. Ach so, die Type selbst gibt als Berufsbezeichnung „Komiker“ an. Auch hier wirkte mildernd für den Täter, dass das Opfer die Beleidigung nicht schweigend hingenommen hatte – mekre – deutsches Recht ist Männerrecht und Täter-Recht…!
BELEIDIGUNG
Pocher muss 6000 Euro zahlen
Fernsehunterhalter Oliver Pocher ist zur Zahlung von 6000 Euro Entschädigung verurteilt worden. Das Geld muss der Entertainer an eine Frau zahlen, die er während der Sendung „Wetten, dass…?“ mit flapsigen Bemerkungen über ihr Äußeres gekränkt hatte.
Hannover – Das hat eine Zivilkammer des Landgerichts Hannover heute entschieden. Sie blieb damit unter der Forderung der 29-jährigen Klägerin, die 35.000 Euro gefordert hatte. Das begründete die Kammer auch damit, dass die Klägerin mit ihren eigenen Auftritten in verschiedenen Fernsehsendungen selbst dazu beigetragen habe, dass die Äußerungen des Herrn Pocher in der Öffentlichkeit präsent geblieben und möglicherweise sogar weiter verbreitet worden seien.
DPA
Pocher bei der „Wetten, dass…?“-Außenwette
Dana Gottschalk hatte an der Außenwette der ZDF-Show im Januar 2005 in Hannover teilgenommen, bei der Moderator Thomas Gottschalk 1000 Hannoveraner aufgefordert hatte, sich am Neuen Rathaus die Haare mit Sprühfarbe orange färben zu lassen.
Pocher hatte als Moderator der Außenwette nach einem Blick auf ihren Pass und ihr Geburtsjahr zu Dana Gottschalk bemerkt, sie sehe ganz schön alt aus für ihr Alter. Außerdem sagte er: „Ja, wir haben übrigens ’ne schöne Operationsshow bei ProSieben, da könnte ich Sie mal vorschlagen.“ Richterin Dorothea Wevell von Krüger sagte, diese Äußerung sei eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin.
Pocher habe die Klägerin grundlos und bewusst mit herabsetzenden Äußerungen überzogen. Er sei ein erfahrener Moderator von Live-Sendungen und könne sich auch nicht auf eine Spontanäußerung herausreden, wenn er sich derart auf Kosten einer jungen Frau profiliere. Das Gericht berücksichtigte bei der Höhe des Schmerzensgeldes, dass sich Pocher wenige Tage nach der Äußerung auch öffentlich entschuldigt hatte. Pocher und die Klägerin waren bei der Entscheidung nicht anwesend.
Der Anregung der Richterin, sich gütlich auf ein Schmerzensgeld zwischen 5000 und 10.000 Euro zu einigen, war der Anwalt des Komikers bei der Verhandlung im Dezember nicht gefolgt. Sein Mandant sei allenfalls bereit, 1000 Euro zu zahlen, hatte Rechtsanwalt Christian Schertz erklärt.