Isoliertes BETA-CAROTIN erhöht Lungenkrebs-Risiko

Bundesinstitut für Risikobewertung warnt vor synthetisiertem BETA-CAROTIN als Lebensmittelergänzung und Farbstoff – kann insbesondere bei Rauchern und Asbest-Arbeitern zu erhöhtem LUNGENKREBSRISIKO führen – . Noch ist unklar, ob erhöhte Dosen von isoliertem Beta-Carotin auch ein Risiko für Nichtraucher darstellen können. Mehr:
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Beta-Carotin in Nahrungsergänzungsmitteln

Stellungnahme Nr. 019/2005 des BfR vom 08. März 2005

Beta-Carotin kann im Körper in Vitamin A umgewandelt werden und wird aus diesem Grund

auch Provitamin A genannt. In natürlicher Form ist Beta-Carotin in zahlreichen Gemüsen und

Früchten enthalten, insbesondere in Karotten, Spinat, rotem Paprika sowie Aprikosen und

Mangos. Als Farbstoff wird Beta-Carotin in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken

verwendet. Darüber hinaus wird es Nahrungsergänzungsmitteln und auch normalen Lebensmitteln

zugesetzt. Studien belegen jedoch, dass die Einnahme von isoliertem Beta-

Carotin unerwünschte Wirkungen haben kann. Betroffen waren insbesondere starke Raucher

und Asbestarbeiter. Ob die erhöhte Zufuhr von isoliertem Beta-Carotin auch für Nichtraucher

ein Risiko darstellt, ist bislang nicht ausreichend erforscht. Des weiteren besteht

Forschungsbedarf im Hinblick auf die unterschiedliche Wirkungsweise von natürlich gewonnenem

Beta-Carotin im Gegensatz zu synthetisiertem Beta-Carotin. Angesichts der zahlreichen

Wissenslücken und aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes empfiehlt

das BfR, Beta-Carotin in Nahrungsergänzungsmitteln nur mit großer Vorsicht einzusetzen.

Beta-Carotin darf entsprechend den Bestimmungen der Europäischen Richtlinie 2002/46/EG

(Anhang 2) zurzeit in Nahrungsergänzungsmitteln als Vitamin-A-Quelle verwendet werden.

Eine für Europa einheitliche und verbindliche Höchstmenge wurde bisher noch nicht festgelegt,

auch gibt es in den Rechtsvorschriften keine ausdrücklichen Regelungen über die Notwendigkeit

eines Warnhinweises auf Beta-Carotin-haltigen Produkten. Das BfR empfiehlt

jedoch aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes, eine Höchstmenge von 2 mg

Beta-Carotin pro Tagesverzehrdosis eines Nahrungsergänzungsmittels nicht zu überschreiten,

unabhängig von der Quelle des verwendeten Beta-Carotins.

Diese Empfehlung wird folgendermaßen begründet: In Interventionsstudien wurden bei Risikogruppen

im Zusammenhang mit der Einnahme von isoliertem Beta-Carotin unerwünschte

Wirkungen beobachtet: So führte die Gabe von 20 mg isoliertem Beta-Carotin pro Tag, in

Kombination mit Vitamin A, Vitamin E, oder allein, bei starken Rauchern und Asbestarbeitern

zu einem Anstieg der Lungenkrebsrate und der Zahl der Todesfälle durch Herzkreislaufkrankheiten

bei bereits bestehenden Myokardinfarkten. Aufgrund dieser Ergebnisse hat der

Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU im Jahr 2000 den ADI-Wert für die unbedenkliche

tägliche Aufnahme (ADI = Acceptable Daily Intake) von 5 mg Beta-Carotin pro Kilogramm

Körpergewicht widerrufen und zur Vorsicht bei der Verwendung von Beta-Carotin in

isolierter Form geraten.

Seitdem wurden zahlreiche Studien – meist an Frettchen, die für die Aufnahme und

Verstoffwechslung von Beta-Carotin als bestes Tiermodell gelten – durchgeführt, um die Ursache

für die unerwartet negativen Befunde zu klären. Einige Autoren vermuteten, dass die

beobachteten Effekte unter anderem auf das Fehlen des cis-Isomers in den verwendeten

synthetischen all-trans-Beta-Carotin-Supplementen zurückzuführen sein könnten. Es bestehen

jedoch auch heute noch Wissenslücken bezüglich des Wirkmechanismus von isoliertem

Beta-Carotin und über die spezifischen Wirkungen der einzelnen Beta-Carotin-Isomere. Somit

kann keine gesicherte Aussage darüber getroffen werden, ob eine Supplementierung mit

Beta-Carotin aus natürlichen Quellen, also einer Mischung aus trans- und cis-Isomeren, bei

gleicher Dosis weniger bedenklich ist, als die Einnahme von synthetischem Beta-Carotin (alltrans-

Beta-Carotin).

Alle bisherigen Studien deuten darauf hin, dass allein die Zufuhr isolierten Beta-Carotins mit

negativen Wirkungen verbunden ist, nicht jedoch die Aufnahme von Beta-Carotin über die

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Bundesinstitut für Risikobewertung

normale Nahrung. Bislang konnte allerdings weder aus Humanstudien noch auf der Basis

geeigneter Tiermodelle eine Dosis-Wirkungs-Beziehung und ein wissenschaftlich gesicherter

„Tolerable Upper Intake Level“ (UL) für Beta-Carotin abgeleitet werden. Zudem ist unklar, ob

hohe Dosen an Beta-Carotin auch ein Risiko für Nichtraucher darstellen können. Aufgrund

der noch bestehenden Wissenslücken erscheint es geboten, Beta-Carotin in Nahrungsergänzungsmitteln

mit äußerster Vorsicht zu verwenden.

Weitere Informationen über Beta-Carotin und dessen Verwendung in Lebensmitteln finden

sich in der BfR-Publikation über die „Verwendung von Vitaminen in Lebensmitteln. Toxikologische

und ernährungsphysiologische Aspekte“. Die Publikation ist in der Reihe BfRWissenschaft

erschienen. Sie kann als PDF-Datei heruntergeladen oder gegen 15,- Euro

Gebühr als Broschüre beim BfR bestellt werden.

Informationen über die Reihe BfR-Wissenschaft finden Sie unter

http://www.bfr.bund.de/cd/5799

Den Band über die „Verwendung von Vitaminen in Lebensmitteln“ können Sie als PDF-Datei

herunterladen: http://www.bfr.bund.de/cm/238/verwendung_von_vitaminen_in_lebensmitteln

_bfr_wissenschaft_3_2004.pdf

Details zum Publikationsversand finden Sie unter http://www.bfr.bund.de/cd/357