Bundesinstitut für Risikobewertung warnt vor synthetisiertem BETA-CAROTIN als Lebensmittelergänzung und Farbstoff – kann insbesondere bei Rauchern und Asbest-Arbeitern zu erhöhtem LUNGENKREBSRISIKO führen – . Noch ist unklar, ob erhöhte Dosen von isoliertem Beta-Carotin auch ein Risiko für Nichtraucher darstellen können. Mehr:
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Beta-Carotin in Nahrungsergänzungsmitteln
Stellungnahme Nr. 019/2005 des BfR vom 08. März 2005
Beta-Carotin kann im Körper in Vitamin A umgewandelt werden und wird aus diesem Grund
auch Provitamin A genannt. In natürlicher Form ist Beta-Carotin in zahlreichen Gemüsen und
Früchten enthalten, insbesondere in Karotten, Spinat, rotem Paprika sowie Aprikosen und
Mangos. Als Farbstoff wird Beta-Carotin in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken
verwendet. Darüber hinaus wird es Nahrungsergänzungsmitteln und auch normalen Lebensmitteln
zugesetzt. Studien belegen jedoch, dass die Einnahme von isoliertem Beta-
Carotin unerwünschte Wirkungen haben kann. Betroffen waren insbesondere starke Raucher
und Asbestarbeiter. Ob die erhöhte Zufuhr von isoliertem Beta-Carotin auch für Nichtraucher
ein Risiko darstellt, ist bislang nicht ausreichend erforscht. Des weiteren besteht
Forschungsbedarf im Hinblick auf die unterschiedliche Wirkungsweise von natürlich gewonnenem
Beta-Carotin im Gegensatz zu synthetisiertem Beta-Carotin. Angesichts der zahlreichen
Wissenslücken und aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes empfiehlt
das BfR, Beta-Carotin in Nahrungsergänzungsmitteln nur mit großer Vorsicht einzusetzen.
Beta-Carotin darf entsprechend den Bestimmungen der Europäischen Richtlinie 2002/46/EG
(Anhang 2) zurzeit in Nahrungsergänzungsmitteln als Vitamin-A-Quelle verwendet werden.
Eine für Europa einheitliche und verbindliche Höchstmenge wurde bisher noch nicht festgelegt,
auch gibt es in den Rechtsvorschriften keine ausdrücklichen Regelungen über die Notwendigkeit
eines Warnhinweises auf Beta-Carotin-haltigen Produkten. Das BfR empfiehlt
jedoch aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes, eine Höchstmenge von 2 mg
Beta-Carotin pro Tagesverzehrdosis eines Nahrungsergänzungsmittels nicht zu überschreiten,
unabhängig von der Quelle des verwendeten Beta-Carotins.
Diese Empfehlung wird folgendermaßen begründet: In Interventionsstudien wurden bei Risikogruppen
im Zusammenhang mit der Einnahme von isoliertem Beta-Carotin unerwünschte
Wirkungen beobachtet: So führte die Gabe von 20 mg isoliertem Beta-Carotin pro Tag, in
Kombination mit Vitamin A, Vitamin E, oder allein, bei starken Rauchern und Asbestarbeitern
zu einem Anstieg der Lungenkrebsrate und der Zahl der Todesfälle durch Herzkreislaufkrankheiten
bei bereits bestehenden Myokardinfarkten. Aufgrund dieser Ergebnisse hat der
Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU im Jahr 2000 den ADI-Wert für die unbedenkliche
tägliche Aufnahme (ADI = Acceptable Daily Intake) von 5 mg Beta-Carotin pro Kilogramm
Körpergewicht widerrufen und zur Vorsicht bei der Verwendung von Beta-Carotin in
isolierter Form geraten.
Seitdem wurden zahlreiche Studien – meist an Frettchen, die für die Aufnahme und
Verstoffwechslung von Beta-Carotin als bestes Tiermodell gelten – durchgeführt, um die Ursache
für die unerwartet negativen Befunde zu klären. Einige Autoren vermuteten, dass die
beobachteten Effekte unter anderem auf das Fehlen des cis-Isomers in den verwendeten
synthetischen all-trans-Beta-Carotin-Supplementen zurückzuführen sein könnten. Es bestehen
jedoch auch heute noch Wissenslücken bezüglich des Wirkmechanismus von isoliertem
Beta-Carotin und über die spezifischen Wirkungen der einzelnen Beta-Carotin-Isomere. Somit
kann keine gesicherte Aussage darüber getroffen werden, ob eine Supplementierung mit
Beta-Carotin aus natürlichen Quellen, also einer Mischung aus trans- und cis-Isomeren, bei
gleicher Dosis weniger bedenklich ist, als die Einnahme von synthetischem Beta-Carotin (alltrans-
Beta-Carotin).
Alle bisherigen Studien deuten darauf hin, dass allein die Zufuhr isolierten Beta-Carotins mit
negativen Wirkungen verbunden ist, nicht jedoch die Aufnahme von Beta-Carotin über die
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Bundesinstitut für Risikobewertung
normale Nahrung. Bislang konnte allerdings weder aus Humanstudien noch auf der Basis
geeigneter Tiermodelle eine Dosis-Wirkungs-Beziehung und ein wissenschaftlich gesicherter
„Tolerable Upper Intake Level“ (UL) für Beta-Carotin abgeleitet werden. Zudem ist unklar, ob
hohe Dosen an Beta-Carotin auch ein Risiko für Nichtraucher darstellen können. Aufgrund
der noch bestehenden Wissenslücken erscheint es geboten, Beta-Carotin in Nahrungsergänzungsmitteln
mit äußerster Vorsicht zu verwenden.
Weitere Informationen über Beta-Carotin und dessen Verwendung in Lebensmitteln finden
sich in der BfR-Publikation über die „Verwendung von Vitaminen in Lebensmitteln. Toxikologische
und ernährungsphysiologische Aspekte“. Die Publikation ist in der Reihe BfRWissenschaft
erschienen. Sie kann als PDF-Datei heruntergeladen oder gegen 15,- Euro
Gebühr als Broschüre beim BfR bestellt werden.
Informationen über die Reihe BfR-Wissenschaft finden Sie unter
http://www.bfr.bund.de/cd/5799
Den Band über die „Verwendung von Vitaminen in Lebensmitteln“ können Sie als PDF-Datei
herunterladen: http://www.bfr.bund.de/cm/238/verwendung_von_vitaminen_in_lebensmitteln
_bfr_wissenschaft_3_2004.pdf
Details zum Publikationsversand finden Sie unter http://www.bfr.bund.de/cd/357