Wirtschaft: Die Emittenten freuen sich!

…Paragraph 15b EStG kommt nicht…ein Blick in die Wirtschaftswelt..Quelle: www.cash.de (ja, gibt es …).

Willkommen… …Willkommen –

Ein paar Sätze gegen die Schlagworte,
die uns täglich im schnellen Tages-Journalismus
ins Hirn geworfen werden,
und deren Inhalte wir daher kaum verstehen.

Wahrscheinich soll sie auch niemand verstehen?

Nun, hier ein paar Sätze
– im weltweiten Netz gefunden,
vom 23. 6. 05..:/“cash-online.de“…

Steuerreform geplatzt, § 15b EStG kommt nicht

Der geplante Paragraf 15b Einkommensteuergesetz (EStG),
mit dem die Bundesregierung die Verlustverrechnungsmöglichkeiten geschlossener Fonds
erheblich einschränken wollte,
wird vorerst nicht eingeführt.

„Der Paragraf 15b Einkommensteuergesetz ist vom Tisch“,

sagte Peter Rzepka (CDU),
Mitglied des Bundestages und des Finanzausschusses,
gegenüber cash-online.

Rzepka saß für die CDU in einem Expertenmeeting am heutigen Donnerstag,
in dem Vertreter von SPD, CDU und Grünen
über die geplante Unternehmenssteuerreform berieten.

Im Rahmen der Reform sollte der Körperschaftssteuersatz von derzeit 25 auf 19 Prozent gesenkt werden.

Zur Finanzierung der damit zu erwartenden Steuerausfälle war unter anderem der Paragraf 15b EStG vorgesehen.

Nach Angaben des CDU-Politikers kam vor allem bei der Frage der so genannten Gegenfinanzierung keine Einigung zu Stande.

Nach dem Scheitern der Gespräche
wird die für den 1. Juli geplante zweite und dritte Lesung der Unternehmenssteuerreform im Bundestag nun nicht stattfinden.

Entscheidend für die Branche der geschlossenen Fonds:

Laut Rzepka sind zusammen mit dem Paragrafen 15b
auch die Fristen für die Übergangsregelung obsolet.

Die Regierung hatte diese an eine Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder sowie eine Kabinettssitzung,
auf der dem Gesetzentwurf zugestimmt worden war,
geknüpft.
Viele Experten hatten dies als verfassungswidrig eingestuft.

Von der geplanten Gesetzgebung ausgenommen sein sollten nach dem Willen der Regierung ausschließlich Fonds,
die vor dem 18. März in Vertrieb gegangen
und denen die Anleger vor dem 5. Mai beigetreten waren.

Jetzt können vor allem jene Emittenten und Vertriebe aufatmen,
die auch nach Ablauf der Übergangsfrist Fonds
mit Verlusten von mehr als zehn Prozent –
denn soviel sollte künftig laut 15b nur noch verrechenbar sein –
vermarktet haben.
Vielfach befürchtete Massen-Rückabwicklungen werden nicht erforderlich.

„Das der Paragraf 15b nicht kommt, ist eine erfreuliche Meldung für die Branche“,

sagt Eric Romba,
Geschäftsführer des Verbandes Geschlossene Fonds,
Berlin,
in einer ersten Reaktion.

„Die Initiatoren sollten sich jedoch darauf vorbereiten,
dass etwas Ähnliches auch nach einer etwaigen Bundestagswahl
im September kommen kann.“

FEMINISSIMA (info@feminissima.de)

Willkommen… …Willkommen –

Ein paar Sätze gegen die Schlagworte,
die uns täglich im schnellen Tages-Journalismus
ins Hirn geworfen werden,
und deren Inhalte wir daher kaum verstehen.

Wahrscheinich soll sie auch niemand verstehen?

Nun, hier ein paar Sätze
– im weltweiten Netz gefunden,
vom 23. 6. 05..:/“cash-online.de“…

Steuerreform geplatzt, § 15b EStG kommt nicht

Der geplante Paragraf 15b Einkommensteuergesetz (EStG),
mit dem die Bundesregierung die Verlustverrechnungsmöglichkeiten geschlossener Fonds
erheblich einschränken wollte,
wird vorerst nicht eingeführt.

„Der Paragraf 15b Einkommensteuergesetz ist vom Tisch“,

sagte Peter Rzepka (CDU),
Mitglied des Bundestages und des Finanzausschusses,
gegenüber cash-online.

Rzepka saß für die CDU in einem Expertenmeeting am heutigen Donnerstag,
in dem Vertreter von SPD, CDU und Grünen
über die geplante Unternehmenssteuerreform berieten.

Im Rahmen der Reform sollte der Körperschaftssteuersatz von derzeit 25 auf 19 Prozent gesenkt werden.

Zur Finanzierung der damit zu erwartenden Steuerausfälle war unter anderem der Paragraf 15b EStG vorgesehen.

Nach Angaben des CDU-Politikers kam vor allem bei der Frage der so genannten Gegenfinanzierung keine Einigung zu Stande.

Nach dem Scheitern der Gespräche
wird die für den 1. Juli geplante zweite und dritte Lesung der Unternehmenssteuerreform im Bundestag nun nicht stattfinden.

Entscheidend für die Branche der geschlossenen Fonds:

Laut Rzepka sind zusammen mit dem Paragrafen 15b
auch die Fristen für die Übergangsregelung obsolet.

Die Regierung hatte diese an eine Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder sowie eine Kabinettssitzung,
auf der dem Gesetzentwurf zugestimmt worden war,
geknüpft.
Viele Experten hatten dies als verfassungswidrig eingestuft.

Von der geplanten Gesetzgebung ausgenommen sein sollten nach dem Willen der Regierung ausschließlich Fonds,
die vor dem 18. März in Vertrieb gegangen
und denen die Anleger vor dem 5. Mai beigetreten waren.

Jetzt können vor allem jene Emittenten und Vertriebe aufatmen,
die auch nach Ablauf der Übergangsfrist Fonds
mit Verlusten von mehr als zehn Prozent –
denn soviel sollte künftig laut 15b nur noch verrechenbar sein –
vermarktet haben.
Vielfach befürchtete Massen-Rückabwicklungen werden nicht erforderlich.

„Das der Paragraf 15b nicht kommt, ist eine erfreuliche Meldung für die Branche“,

sagt Eric Romba,
Geschäftsführer des Verbandes Geschlossene Fonds,
Berlin,
in einer ersten Reaktion.

„Die Initiatoren sollten sich jedoch darauf vorbereiten,
dass etwas Ähnliches auch nach einer etwaigen Bundestagswahl
im September kommen kann.“

FEMINISSIMA (info@feminissima.de)