LEBEN: HARTZ IV und WOHNEN/PDS-Richtlinie

hier ein Newsletter der Berliner PDS zu den Richtwerten von Mieten bei HARTZ IV – und zu besonderen Härten – die berücksichtigt werden sollen: /FEM selbst ist parteilos.
Betreff: Hartz IV & Wohnen

> Datum: Thu, 12 May 2005 01:34:41 +0200

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> PDS Berlin >> newsletter 108/05 >>

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> PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus

> 11. Mai 2005

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> Hartz IV & Wohnen

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> newsletter von Elke Breitenbach (MdA)

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> 1. Was haben Hartz IV und Wohnkosten miteinander zu tun?

>

> Mit dem Hartz-IV-Gesetz wurde den Kommunen die Verantwortung übertragen,

> angemessene Wohnkosten für Arbeitslosengeld-II-Empfangende zu übernehmen.

> Dazu bedarf es natürlich transparenter und verbindlicher Regelungen. In

> vielen Regionen wurden dafür einfach die schon vorhandenen Regelungen aus

> der Sozialhilfe übernommen, mit der Folge, dass viele Betroffenen nun

> umziehen müssen.

>

> Berlins Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner ist einen anderen Weg gegangen.

> Sie will die Menschen nicht aus ihrem sozialen Umfeld reißen und den

> vorhandenen Wohnraum sichern.

>

> Massenhafte Umzüge von Arbeitslosengeld-II-Empfangenden soll es in Berlin

> nicht geben.

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>

> 2. Welchen Grundsätzen folgt die Berliner Regelung?

>

> Die neuen Regelungen berücksichtigen konsequent die Bedingungen am

> Berliner

> Wohnungsmarkt. Es gibt hinreichend große Wohnungen, die in ihren

> Gesamtkosten jedoch nicht teurer ist. Eine Festlegung, die sich nach der

> Quadratmeterfläche der Wohnung richtet, wurde deshalb ausgeschlossen.

> Einziges Prüfkriterium ist künftig deshalb die Brutto-Warmmiete –

> natürlich

> in Abhängigkeit von der Größe einer so genannten Bedarfsgemeinschaft (BG).

>

> Es werden umfassende Härtefallregelungen definiert, die insbesondere für

> Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen und über 60jährige gelten

> sollen. Behindertengerechte Wohnungen gelten z.B. in der Regel als

> angemessen.

>

>

> 3. Welche Richtwerte wurden für die Brutto-Warmmieten vereinbart?

>

> Als Richtwerte wurden folgende Brutto-Warmmieten vereinbart:

>

>

> Personen

> pro BG1

>

> Richtwert

> Brutto-Warm2

>

> Das sind

> % der BG

>

> Ø Ist 12/043

> (BSHG4)

>

> Ø Ist 03/055

> (Alg II)

>

> Anzahl BG

>

>

> 1

>

> 360 Euro

>

> 61,1

>

> 278 Euro

>

> 246 Euro

>

> 170.641

>

>

> 2

>

> 444 Euro

>

> 18,3

>

> 403 Euro

>

> 337 Euro

>

> 51.158

>

>

> 3

>

> 542 Euro

>

> 10,5

>

> 489 Euro

>

> 400 Euro

>

> 29.425

>

>

> 4

>

> 619 Euro

>

> 10,0

>

> 563 Euro

>

> 467 Euro

>

> 27.959

>

>

> 5

>

> 705 Euro

>

> 632 Euro

>

> 573 Euro

>

>

> 1) BG: Bedarfsgemeinschaft (Mitglieder eines Haushaltes)

> 2) Warm-Miete Brutto-warm: monatliche Kaltmiete + kalte Betriebskosten +

> Heizkosten

> 3) Ist 12/04: durchschnittliche (warme) Wohnkosten für

> Sozialhilfeempfangende

> 4) BSHG: Bundessozialhilfegesetz, regelte die bisherige Sozialhilfe

> 5) Ist 03/05: durchschnittliche (warme) Wohnkosten für

> Arbeitslosengeld-II-Empfangende

>

> Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich der Richtwert um 50 Euro.

> Bei selbst genutztem Wohn-eigentum werden die tatsächlichen Aufwendungen –

> außer den Tilgungsraten – erstattet.

>

> Diese Richtwerte können bei bestehendem Wohnraum in begründeten

> Einzelfällen

> um bis zu 10 Prozent überschritten werden, insbesondere bei

> Alleinerziehenden und Schwangeren, bei mindestens 15jähriger Wohndauer,

> bei

> wesentlichen sozialen Bezügen z.B. für Kinder sowie bei über 60jährigen

> Hilfeempfangenden.

>

>

> 4. Ab wann gelten die neuen Regelungen?

>

> Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Juli 2005, aber für die Betroffenen

> ändert sich im ersten Jahr des Arbeitslosengeld-II-Bezuges nichts. In

> diesem

> Zeitraum werden die Kosten der Wohnung einschließlich Heizkosten

> grundsätzlich in der tatsächlichen Höhe übernommen. Sind die Kosten höher

> als die Richtwerte, gelten erst nach diesem Jahr die Regelungen zur

> Senkung

> der Wohnungskosten, dies kann auch z.B. durch Untervermietung realisiert

> werden. Wer seine Wohnung trotz der höheren Kosten nicht verlassen möchte,

> hat auch die Möglichkeit der Zuzahlung aus zusätzlichem Einkommen oder aus

> Vermögen.

>

> Jeder Aufforderung zum Umzug in preiswerteren Wohnraum muss in jedem Fall

> eine Wirtschaftlich-keitsberechnung vorausgehen. Sie soll sichern, dass

> die

> Aufwendungen für einen notwendigen Umzug geringer sind als die weitere

> Übernahme der höheren Wohnkosten für einen Zeitraum von 2 Jahren.

>

> Da die Betriebskosten inzwischen Hauptfaktor für überhöhte Wohnkosten

> geworden sind, sollen bei Anhaltspunkten für überhöhte Betriebskosten

> diese

> von Amtswegen überprüft werden. Das hat nicht nur Kosten senkende Effekte

> für das Land Berlin, sondern in der Folge auch positive Auswirkungen auf

> alle Mieterinnen und Mieter der Stadt.

>

>

> 5. Was ist das Ergebnis der Ausführungsvorschrift unter Mitwirkung der

> PDS?

>

> Mit dieser Ausführungsvorschrift haben wir eine transparente und vor allem

> sozial gerechte Lösung bei der notwendigen Definition angemessenen

> Wohnraums

> gefunden.

>

> Die besonderen Bedürfnisse von Familien mit Kindern können durch die

> Härtefallregelungen berücksichtigt werden – ihre sozialen Bezüge erhalten

> ein besonderes Gewicht. Das sind immerhin fast 75.000 Berliner Haushalte.

> 30.000 von ihnen sind allein erziehend.

>

> Auch die Interessen von Menschen mit Behinderungen und über 60jährigen

> genießen einen spezifischen Schutz. 80 Prozent – und damit fast der

> gesamte

> Berliner Wohnungsmarkt (im sozialen wie im frei finanzierten Wohnungsbau)

> bleibt durch unsere Regelungen auch für Langzeitarbeitslose erreichbar.

> Die

> Richtwerte liegen bei den Kaltmieten wie bei den Betriebskosten über den

> Berliner Durchschnittswerten. Eine weitere soziale Entmischung der

> Stadtquartiere ist daher nicht zu befürchten.

>

> elke.breitenbach@pds.parlament-berlin.de

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