GEWALT: NS-Psychiatrie – Lüneburg, Herborn, Hadamar

FEMINISSIMAS Beitrag gegen das Vergessen: Gefunden im Netz.

11. April 2005 – aus dem Internet…ZUR INFORMATION

Archivakte Strafverfolgung

Ab 1945 wurden die Todesfälle der „Kinderfachabteilung“ Lüneburg immer wieder thematisiert und aktenkundig.

So beschäftigte sich der Entnazifizierungs-Ausschuss Lüneburg auch mit dem früheren Direktor Dr. Bräuner.

Zwar gab er zu, dass er zum Ende des Krieges eine Krankenschwester denunziert hatte, weil sie einen so genannten „Feindsender“ gehört hatte.

Ebenso, dass er einen katholischen Kaplan wegen einer Kleinigkeit bei der NSDAP gemeldet hat.

Aber über die Verbrechen in der Landes- Heil- und Pflegeanstalt schwieg er und machte 1948 wiederholt wissentlich falsche Angaben:

„Ich selber stand der Euthanasie ablehnend gegenüber, wir wurden aber garnicht gefragt, wir hatten nur Befehle auszuführen.“

„Irgendwelche Eingriffe an den Kindern, um sie zu beseitigen, sind nie vorgenommen worden.“

Auch die Staatsanwaltschaften beschäftigten sich ab 1945 umfassend und eingehend mit den Verhältnissen in Lüneburg.

Es handelte sich um „Euthanasie“-Tötungen, und die Beweisführung war auf Indizien und letztlich auf Einlassungen der Täter angewiesen.

Für drei Angeklagte wurde schließlich in den 60-er Jahren die Täterschaft bei Kindestötungen in der „Kinderfachabteilung“ Lüneburg aktenkundig, Verurteilungen erfolgten aber nicht. (!!!!!)

Zur Strafverfolgung gehört das so genannte „Geßner-Urteil“, in dem sich drei Verantwortliche aus der früheren Provinzialverwaltung der Provinz Hannover zu verantworten hatten.

Es ging um die „planwirtschaftlichen Verlegungen“ in Tötungsanstalten.

Zu Lüneburg heißt es im Urteil u.a.:

„Aus der Anstalt Lüneburg wurden nach dem Bericht an die Provinzialverwaltung vom 13.3.1941 und der beigefügten Transportliste mit dem 1. Transport vom 7.3. 1941 120 Männer verlegt.

Von diesen sind 3, nämlich Ahrens, Bünger und Michaelis, in Sonnenstein verstorben, wie sich aus einem Schreiben der Anstalt Lüneburg vom 27.5. 1941 an den Landrat in Fallingbostel ergibt.

Sie müssen mit Sicherheit als Opfer der Tötungsaktion angesehen werden.

Dagegen konnte nicht festgestellt werden, dass auch die übrigen Angehörigen des Transports das gleiche Schicksal hatten.

Aus den Akten der Anstalt Lüneburg, und zwar aus dem Schreiben vom 16.8. 1941 und 5.1. 1943 geht lediglich hervor, dass weitere 11 Kranke verstorben sind, ohne dass über den Todesort etwas verlautet.

*****

Ein weiterer Transport, der ***130 Frauen umfasste, ging am 9.4. 1941 nach HERBORN

Ein dritter Transport von ***221 Männern wurde am 23.4. 1941 nach HERBORN verlegt.

Das wird bestätigt durch einen Bericht des Direktors der Anstalt Lüneburg an die Provinzialverwaltung Hannover vom 20.4. 1941

sowie durch eine Mitteilung an den Direktor der Anstalt in Herborn vom 21.4. 1941.

Ein vierter Transport brachte am 30.4. 1941 ***110 Kranke nach Herborn,

wie einem Schreiben des Direktors der Anstalt Lüneburg an die Provinzialverwaltung vom 6.5. 1941 zu entnehmen ist.

Diese drei letzten Transporte sind wahrscheinlich von Herborn nach HADAMAR weiter verlegt.

Dafür spricht die Aussage des Zeugen Dr. R., dem zwei Angehörige dieser Transporte später erzählt haben,

sie seien nach Hadamar gekommen, aber im Gegensatz zu den anderen Kranken nicht getötet.

Daraus allein haben sich jedoch unbedingt sichere Feststellungen nicht treffen lassen, so dass das Schwurgericht im Ergebnis festgestellt hat,

dass von den aus Lüneburg verlegten Geisteskranken mit Sicherheit 3 getötet sind.

****Auch in diesem Falle ist die wirkliche Zahl der Opfer mit hoher Wahrscheinlichkeit bedeutend grösser.“

++++++ HIER GENAU LESEN, bitte:

Das wahre Ausmaß der Opfer und Täter in der Psychiatrie 1933 bis 1945 in Niedersachsen wurde durch Ermittlungsverfahren ab 1945 nicht erfasst.

Trotzdem bilden die dazugehörigen Akten eine wesentliche Quelle für die Forschung.

Was macht die Forschung…???!! Fragt FEM

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